Der
Anschlusskanal (
Grundstücksanschluss) ist ein Bestandteil einer
Grundstücksentwässerungsanlage und ist
geradlinig zwischen dem ersten
privaten Kontrollschacht und der
öffentlichen Entwässerungsanlage zu verlegen. Zwischen der öffentlichen Entwässerungsanlage und dem ersten Kontrollschacht auf dem Grundstück dürfen an den Anschlusskanal (Grundstücksanschluss)
keine Leitungen angeschlossen werden. Wenn ein
Gefällewechsel zwischen dem vom
Schacht in Höhe der
Rohrsohle abgehenden Rohr und der
öffentlichen Abwasseranlage notwendig ist, dann ist dieser mit
Rohrleitung von mindestens
DN 150 und mit
Formteilen von maximal
30°-Bögen auszuführen. Es ist folgendes Rohrmaterialien zu verwenden:
•
Steinzeug mit Verbindungssystem F oder C gem.
DIN EN 295-1 (alte Bezeichnung L- bzw. K-Muffen)
•
Gusseisernes Rohr mit
Zementmörtelauskleidung oder
Epoxidharzbeschichtung DIN EN 877
Es können auch
andere Rohrmaterialien (bei schwierigen Einbaubedingungen) verwendet werden, wenn ein
Standsicherheitsnachweis durch einen Statiker nachgewiesen wird. Der
Grundstücksanschluss wird vom
Abwasserzweckverband (Stadtwerke,
Abwasserwerk) entsprechend dem
Entwässerungssystem (
Trennsystem, Mischsystem) bereitgestellt.
Wenn ein
Anschluss nachträglich an einen vorhandenen
öffentlichen Kanal (
Ortskanal) angebracht werden muss, dann ist dieser an das
Kanalrohr (
nicht an einen
Ortskanalschacht) anzuschließen. Der Anschluss sollte an einen bestehenden
Abzweig zu erfolgen. Wenn
kein Formstück vorhanden ist, dann sollte
• bei
Nennweiten bis einschließlich DN 250 ein neues Abzweigstück mit Manschetten einzubauen und dazu sind die jeweiligen dazugehörigen Formteile zu verwenden.
• bei
Nennweiten von DN 250 für eine Anbohrung mit einem speziellen Bohrgerät und den fachgerechten Einbau eines Abzweigstutzen vor der Ausführung der bauaufsichtliche Prüfbescheid für die verwendeten Rohrmaterialien und Bauteile dem
Wasserverband bzw. Stadtwerke vorgelegt werden.
• bei
Nennweiten größer DN 250 nach vorausgehender Anbohrung mit einem speziellen Bohrgerät ein neuer Abzweigstutzen fachgerecht eingebaut werden. Dabei muss das eingesetzte Material aufeinander abgestimmt werden.
Einige
Abwasserzweckverband (Stadtwerke,
Abwasserwerk) schreiben vor, dass bei
Anbohrungen (Hot Tapping) der öffentlichen Entwässerungsanlage der
Bohrkern zur
Abnahme des Anschlusses
aufzubewahren ist.
Alle
Arbeiten sind von
Fachfirmen auszuführen.