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Autoren
OldBo
08.05.2025
Der Anschlusskanal (Grundstücksanschluss) ist geradlinig zwischen dem ersten privaten Kontrollschacht und der öffentlichen Entwässerungsanlage zu verlegen. Zwischen der öffentlichen Entwässerungsanlage und dem ersten Kontrollschacht auf dem Grundstück dürfen an den Anschlusskanal (Grundstücksanschluss) keine Leitungen angeschlossen werden.
Trennsystem
 Trennsystem
Mischsystem
 Mischsystem
Der Anschlusskanal (Grundstücksanschluss) ist ein Bestandteil einer Grundstücksentwässerungsanlage und ist geradlinig zwischen dem ersten privaten Kontrollschacht und der öffentlichen Entwässerungsanlage zu verlegen. Zwischen der öffentlichen Entwässerungsanlage und dem ersten Kontrollschacht auf dem Grundstück dürfen an den Anschlusskanal (Grundstücksanschluss) keine Leitungen angeschlossen werden. Wenn ein Gefällewechsel  zwischen dem vom Schacht in Höhe der Rohrsohle abgehenden Rohr und der öffentlichen Abwasseranlage notwendig ist, dann ist dieser mit Rohrleitung von mindestens DN 150 und mit Formteilen von maximal 30°-Bögen auszuführen. Es ist folgendes Rohrmaterialien zu verwenden:
Steinzeug mit Verbindungssystem F oder C gem. DIN EN 295-1 (alte Bezeichnung L- bzw. K-Muffen)
Gusseisernes Rohr mit Zementmörtelauskleidung oder Epoxidharzbeschichtung DIN EN 877

Es können auch andere Rohrmaterialien (bei schwierigen Einbaubedingungen) verwendet werden, wenn ein Standsicherheitsnachweis durch einen Statiker nachgewiesen wird. Der Grundstücksanschluss wird vom Abwasserzweckverband (Stadtwerke, Abwasserwerk) entsprechend dem Entwässerungssystem (Trennsystem, Mischsystem) bereitgestellt.

Wenn ein Anschluss nachträglich an einen vorhandenen öffentlichen Kanal (Ortskanal) angebracht werden muss, dann ist dieser an das Kanalrohr (nicht an einen Ortskanalschacht) anzuschließen. Der Anschluss sollte an einen bestehenden Abzweig zu erfolgen. Wenn kein Formstück vorhanden ist, dann sollte
• bei Nennweiten bis einschließlich DN 250 ein neues Abzweigstück mit Manschetten einzubauen und dazu sind die jeweiligen dazugehörigen Formteile zu verwenden.
• bei Nennweiten von DN 250 für eine Anbohrung mit einem speziellen Bohrgerät und den fachgerechten Einbau eines Abzweigstutzen vor der Ausführung der bauaufsichtliche Prüfbescheid für die verwendeten Rohrmaterialien und Bauteile dem Wasserverband bzw. Stadtwerke vorgelegt werden.
• bei Nennweiten größer DN 250 nach vorausgehender Anbohrung mit einem speziellen Bohrgerät ein neuer  Abzweigstutzen fachgerecht eingebaut werden. Dabei muss das eingesetzte Material aufeinander abgestimmt werden.

Einige Abwasserzweckverband (Stadtwerke, Abwasserwerk) schreiben vor, dass bei Anbohrungen (Hot Tapping) der öffentlichen Entwässerungsanlage der Bohrkern zur Abnahme des Anschlusses aufzubewahren ist.

Alle Arbeiten sind von Fachfirmen auszuführen.
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