Das "
Probeheizen" wird bei kleineren Anlagen sinnvollerweise im Rahmen der
Inbetriebnahme durchgeführt. Nur in großen Anlagen kann das Probeheizen und die Dichtheitsprüfung
abschnittsweise beauftragt werden. Wenn die Dichtheitsprüfung und das Probeheizen in einer
Frostperiode durchgeführt werden, dann muss auf jedem Fall ein sog.
"Frostbrief (
Gefahrenübergang bei teilfertigen Heizungsanlagen) erstellt werden, damit die Verantwortung auf den
Auftraggeber übergeht.
Im Rahmen der Funktionsprüfung ist das Probeheizen (Funktionsheizen) und auch die Dichtheitsprüfung in der VOB Teil C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - DIN 18380 - "Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen" - vorgegeben. Der Arbeitsgang ist vor dem Schließen der Mauerschlitze und Wand- und Deckendurchbrüche, sowie vor dem Aufbringen des Estrichs und dem Anbringen von Verkleidungen durchzuführen.
Mit dem Probeheizen wird festgestellt, ob die Anlage auch im maxiamal erwärmeten Zustand dicht ist und keine Dehnungsschäden bzw. Dehnungsgeräusche auftreten. Problematisch kann das Probeheizen bei Fußbodenheizungen aus Kunststoffrohren sein. Hier muss von Fall zu Fall die Notwendigkeit geklärt werden. Aber auch hier sind die Kesselanlage und die Verteilleitungen im erwärmtem Zustand zu prüfen.
Bei dem Probeheizen wird die
richtige Funktion der Anlage bewiesen und es ist auch gleichzeitig die
richtig Inbetriebnahme (z. B. Voreinstellen der Ventile, Ausgasen des
Heizungswassers, auch Entgasen des
Wassers bzw. Entlüften genannt). Wenn danach
Fehler (z. B.
Geräusche, Beschädigungen) auftreten, liegt die
Schuld bei den
Folgegewerken (z. B.
Estrichleger, Maurer, Zimmerleute), denn nach dem Probeheizen wird ein
Abnahmeprotokoll erstellt, in dem die
einwandfreie Funktion und noch
ausstehende Arbeiten (z. B. Nachjustierung der
Regelung, Dämmen der Rohrleitungen) aufgeführt und von beiden Seiten unterschrieben werden. Außerdem wird bei diesen Arbeiten dem
Betreiber die
Anlage erklärt.
Bei größeren Anlagen ist das Probeheizen auch ein sog. Heizfest (gleichzusetzen mit dem Richtfest der Zimmerleute). Bei kleineren Anlagen ist das Heizfest aus der Mode gekommen.
Schon 1960 wurde in der DIN 18380 – Zentralheizungs-, Lüftungs- und zentrale Warmwasserbereitungsanlagen - im Rahmen des Probeheizens von offenen Schwerkraftheizungen ein Hydraulischer Abgleich vorgeschrieben.