Das
Kondensat, das bei der
Verbrennung in
Gas- und
Ölbrennwertgeräten und im
Abgassystem entsteht, darf nach
bestehenden Vorschriften (
ATV-DVWK Arbeitsblatt A 251 "Deutsche Vereinigung für
Wasserwirtschaft" -
DWA-A 251) bzw. den
Satzungen zuständiger
kommunaler Abwasserverbände nicht direkt in die
Kanalisation abgeleitet werden. Es muss durch eine
Neutralisationseinrichtung (z. B.
Auffangwanne,
Neutralisationsbox (Austauscherharze) oder
Neutralisationsanlage mit alkalischem Granulat, z. B. Kalkstein, Marmorsplitt,
Magnesium(hydr)oxid und teilweise mit Aktivkohle)
neutralisiert werden, bevor es über einen
Syphon in das
Abwassersystem abgeleitet wird.
Die
Neutralisierungspflicht ist im
ATV-DVWK Arbeitsblatt A 251-Tabelle 2 festgelegt.
Anlagen, die mit
schwefelarmen Heizöl oder
Bioheizöl (
DIN SPEC 51603-6) in Ein- und Zweifamilienhäusern betrieben werden, sind von der
Neutralisierungspflicht befreit. Aber auch hier ist bei dem zuständigen
kommunalen Abwasserverband nachzufragen.
Die
Neutralisationseinrichtung muss in der Lage sein, das gesamte anfallende
Kondensatvolumen, das von der
Nennwärmeleistung und den
Vollnutzungsstunden des
Brennwertgerätes abhängig ist, zu neutralisieren. Danach wird die
Art und
Größe der Neutralisationseinrichtung ausgewählt.
In einem
Aktivkohlefilter werden als erstes die
festen Partikel (z. B. Russ, Halogenverbindungen, Schwefelbestandteile [bei Ölkessel],
Korrosionsrückstande, Zunder) im Kondensat zurückgehalten. Danach wird das
saure Kondensat durch ein
Neutralisationsmittel geleitet und gelangt dann, mit einem
pH-Wert von
6,5, in die häusliche
Kanalisation. Als Neutralisationsmittel werden
alkalische Granulate (z. B. Kalkstein, Marmorsplitt,
Magnesium(hydr)oxid) verwendet, weil sie einfach zu erneuern sind. Die Säuren aus den Kondensaten bilden mit den Bestandteilen der Granulate volllösliche Salze die ungefährlich sind und über den Hausmüll entsorgt werden können. Das Kondensat ist nun "
neutral" (
pH-Wert 6,5 - 7) und kann ebenfalls ohne Probleme abgeführt werden.
Einige Hersteller setzen auch
Austauscherharze ein, in dem ein
Ionenaustausch mit dem Kondensat stattfindet. Hier ist aber bei nachlassender Neutralisationswirkung ein kompletter
Austausch der Box bzw. der Füllung erforderlich. Der Vorteil dieser Neutralisationsmethode ist, dass auch
Schwermetalle herausgefiltert werden können.
Die Neutralisationseinrichtung muss für den eingesetzten
Brennstoff und teilweise auch für die
Materialien der Feuerungsanlage geeignet sein. So gibt es z. B. Neutralisationseinrichtungen, die ausschließlich für
gasbetriebene Feuerungsanlagen geeignet sind oder die nur bei
Kunststoffabgassystemen eingesetzt werden dürfen.
Das Granulat der Neutralisationseinrichtungen muss spätestens dann erneuert oder aufgefüllt werden, wenn der
pH-Wert nicht mehr auf 6,5 angehoben werden kann. Um das sicherzustellen haben einige Hersteller eine
permanente pH-Wert-Überwachung, die durch eine
farbliche Veränderung auf die Notwendigkeit der
Erneuerung des Granulats hinweist. Andere Hersteller legen ihren Produkten
Teststreifen bei, mit denen der
pH-Wert regelmäßig geprüft werden kann.