Die Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmässigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden (Definition nach
DIN 52 460 "Fugen- und Glasabdichtungen - Begriffe").
Es handelt sich um Fugen mit
Fugenabdichtungen durch
elastische Fugendichtmassen z. B. bei Boden- und Wandanschlussfugen im Sanitärbereich [
Nasszellen], Fugen bei schwimmenden
Estrichen, in Schwimmbädern,
Auffangwannen oder auch in der chemischen Industrie, in Kläranlagen, an Tankstellen, an Abfüllanlagen und bei elastischen Fugen im Bau- und Baunebengewerbe.
Die
Wartungsfugen sind so zu
projektieren, dass eine
Kontrolle und der
Unterhalt sichergestellt sind. Da diese Fugen
nicht der
Gewährleistung üblicher Verfugungsarbeiten unterliegen, ist es sinnvoll,
vor Beginn der
Arbeiten zwischen dem
Bauherrn und
Architekten bzw. Handwerker im
Angebot bzw. spätestens im
Auftrag festzulegen, welche Fugen
Wartungsfugen sind. Das gilt besonders für
Fugen, die durch
Bewegungen bzw.
Erschütterungen (z. B. Dusch- und
Badewannen) und/oder
Ausdehnung (Fußboden- und
Wandheizungen) stark belastet werden.
So gelten z. B. Fugen in
Nasszellen und hier besonders im
Spritzwasserbereich als
dauerhaft wasserbelastete Fugen, die immer mit
fungizid ausgerüstete
Dichtstoffen ausgeführt werden müssen. Eine saubere
Vorbehandlung der
Fugenflanken ist für die relative
Dauerhaftigkeit der
Wartungsfugen neben der
fachgerechten Ausführung eine wichtige Voraussetzung. Das fachgerechte Einbringen des Dichtstoffs und die Verwendung eines geeigneten
Abglättmittels und das saubere und glatte
Abziehen der
Oberfläche sorgt dafür, dass sich Schmutz und
Schimmelpilze schlechter absetzen bzw. anhaften können.
Wie in den Normen aufgeführt, sind die Fugen
periodisch zu
überprüfen und evtl. mit einem geeigneten
Reinigungsmittel zu
reinigen und bei Bedarf zu
erneuern. Die
Wartung kann durch den
Betreiber oder durch eine
Fachfirma durchgeführt werden. Die
Zuständigkeit sollte im Vorfeld klar
festgelegt werden. Geschieht dies nicht durch den Betreiber (
Bauherr) selber, muss der freie Zugang zu den Fugen sicher gestellt werden.
In
privaten Nasszellen kann die
Lebensdauer beachtlich
verlängert werden, wenn die Fugen
nach dem
Duschen bzw.
Baden mit
klarem Wasser von Seifen- und Shampooresten
gereinigt und
abgetrocknet werden. Außerdem sind die Räume gut zu
lüften und in regelmässigen Abständen mit einem handelsüblichen
Desinfektionsmittel abzuwischen. Übrigens ist eine mit
Schimmelpilzen befallene Fuge in ihrer Funktionstüchtigkeit nicht unbedingt schon beeinträchtigt, sie sieht aber ekelhaft aus.