Die Gründe für das Entstehen eines Schimmels in Gebäuden haben immer mit der Feuchtigkeit in den Innenräumen und der Bausubstanz zu tun. Eine zu hohe Feuchte im Innenraum kann durch ein falsches Nutzerverhalten und/oder durch bauliche Mängel auftreten. In dem Zusammenhang kann es auch zu Stockflecken kommen.
Der Schimmel wird durch Pilze mit mikroskopisch kleinen Strukturen verursacht. Die den Schimmel verursachenden Pilze werden als "Schimmel"-Pilze bzw. Schimmelpilze bezeichnet. Schimmel braucht zum Wachstum viel Feuchte. Im Laufe der Zeit wurde erkannt, dass es außerdem "Pilze" gab, die etwas anders aussahen, insbesondere um eine Größenordnung kleiner waren, und bezeichnete diese als Strahlenpilze, bzw. Aktino-Myceten oder Aktinomyzeten (aus dem Griechischen Aktis = Strahl, Mykes = Pilze). Später erkannte man, dass Aktinomyzeten keine Pilze, sondern Bakterien sind. Daher werden diese Organismen heute als Aktinobakterien bezeichnet.
Größe verschiedener (Mikro-)Organismen
im Vergleich zum menschlichen Haar |
| Größenordnung in μm |
Haar | 100 |
Hausstaubmilbe | 100 - 500 |
Amöben | 100 - 300 |
Schimmelpilzsporen | 2 - 30 |
Schimmelpilzhyphen [Ø] | 4 - 10 |
Aktinobakterienhyphen [Ø] | 1 |
quelle: Trautmann, Umweltmykologie GmbH, Berlin |
Schimmelpilze und Bakterien können bei ausreichender Feuchte in den meisten organischen Materialien bzw. auf Materialien mit organischen Verschmutzungen wachsen. Schimmelpilze werden mit dem bloßen Auge als Schimmelflecken aber erst dann erkannt, wenn sich Sporenträger mit gefärbten Sporen in einer gewissen Dichte an einer einsehbaren Oberfläche entwickelt haben.
Schimmelpilze und auch einige Aktinobakterien können u. a. durch die Bildung von Sporen zu einer Innenraumbelastung beitragen.
Neben Schimmelpilzen und Bakterien kommen bei Schimmelbefall auch einzellige Pilze (Hefen) und Protozoen (insbesondere Amöben) vor. Hinsichtlich Protozoen gibt es keine Hinweise, dass durch diese bei Schimmelbefall gesundheitliche Probleme bei den Raumnutzern hervorgerufen werden. Protozoen werden daher weder bei den Messungen noch bei der Bewertung von Schimmelbefall weiter betrachtet.
Vor allem bei älterem Schimmelbefall kommen im Schadensbereich zusätzlich Milben vor. Milben gehören zu einer Unterklasse der Spinnentiere. Die bekanntesten Milben sind die beiden häufig auftretenden Hausstaubmilben (Dermatophagoides pteronyssinus" und "Dermatophagoides farinae). Sie ernähren sich von Hautschuppen und Schimmelpilzen. Milbenkot kann allergische Reaktionen auslösen und damit zu den bei Feuchte- und Schimmelschäden beobachteten gesundheitlichen Problemen der Raumnutzer beitragen. Milben stellen unabhängig vom Schimmelbefall ein Problem in Innenräumen dar.
quelle: Umweltbundesamt
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Der Grund für eine erhöhte oder zu hohe Feuchtigkeit durch das Verhalten der Bewohner liegt in den meisten Fällen am Lüftungs- und Heizverhalten.
Durch Tätigkeiten bei denen Feuchtigkeit entstehen, so z. B. Duschen,
Kochen, Wäschetrocknen, aber auch die Bewohner und Pflanzen erhöhen die
Feuchtigkeit in der Raumluft. Auch der nachträgliche Einbau von dichten
Fenstern (der natürliche Luftwechsel ist nicht mehr vorhanden) kann zu
einer erhöhten Raumluftfeuchte führen, wenn die Bewohner ihr
Lüftungsverhalten nicht ändern. Nur durch "Richtig Lüften"
kann die Feuchtigkeit nach außen transportiert werden. Der Einbau einer
richtig geplanten kontrollierten Wohnungslüftung (KWL) kann das
Schimmelproblem heutzutage am sichersten lösen.
Zu einem Schimmelpilzwachstum kann es durch den Niederschlag der Feuchtigkeit an kalten Flächen, so z. B. kalte Außenwandflächen, Fensterlaibungen, kommen. Meisten liegen hier aber auch Baumängel (z. B. Wärmebrücken) zugrunde.
In älteren und in nicht vorschriftsmäßig gebauten neuen Gebäuden kann durch bauliche Mängel, so z. B. undichtes Dach, Risse im Mauerwerk) oder Fehler in der Gebäudekonstruktion, Feuchtigkeit in Wände, Fußböden und Decken eindringen sowie zur Gebäudeinnenseite wandern. Durch Wärmebrücken, so z. B. fehlerhafte Dämmung, Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, kommt es zu einer Tauwasserbildung an den Innenflächen der Gebäudewände.
Aber auch unvollständig oder unsachgemäß beseitigte Wasserschäden oder die Restfeuchte in Neubauten kann das Schimmelpilzwachstum begünstigen.
Es gibt keine einheitlichen Erfassungsmethoden und Bewertungsmaßstäbe für die Schimmelpilzkontaminationen in Innenräumen. Die Literatur, die sich mit der Vorbeugung, Erfassung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden befasst, ist sehr umfangreich. Außerdem befassen sich die Fachleute der einschlägigen Behörden (Umwelt-, Gesundheits-, Bauaufsichtsämter) und verschiedenen Berufsgruppen (Baufachleute, Analytiker, Hygieniker und Mikrobiologen) und die Gebäudeeigentümer und -betreiber (Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften) mit dem Schimmelpilzproblem.
Kurzfristige Maßnahmen
Wenn nicht sofort mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann, ist zu prüfen, ob die befallenen Stellen übergangsweise möglichs ohne Staubverwirbelung gereinigt und desinfiziert werden können (z.B. mit 70 %-igem Ethylalkohol bei trockenen Flächen und 80 %-igem Ethylalkohol bei feuchten Flächen) oder ob es Möglichkeiten gibt, die befallenen Stellen übergangsweise abzudecken oder abzuschotten. Auch für diese vorübergehenden Maßnahmen müssen Schutzmaßnahmen beachtet werden.
Die Verwendung der häufig zitierten Essiglösung ist meist nicht sinnvoll, da viele Baustoffe und insbesondere Kalk eine Neutralisation bewirken und außerdem mit dem Essig organische Nährstoffe auf das Material gelangen. Die Verwendung von Fungiziden im Innenraum wird ebenfalls nicht empfohlen.
Durch gezieltes Lüften und Heizen der befallenen Stelle kann die Feuchtigkeit reduziert und ein weiteres Schimmelpilzwachstum eingeschränkt werden. Diese Maßnahme darf jedoch nur durchgeführt werden, wenn zuvor bereits vorhandene Schimmelpilzsporen entfernt worden sind, um hohe Konzentrationen in der Raumluft sowie die Entstehung von Sekundärquellen zu vermeiden.
Durch vermehrtes Lüften und Heizen sowie durch ein Abrücken der Möbel von Außenwänden kann die Gefahr von Taupunktunterschreitungen im Raum verringert und damit einem weiteren Schimmelpilzwachstum vorgebeugt werden. Auch diese Maßnahme ist nur sinnvoll, wenn zuvor bereits vorhandene Schimmelpilzsporen entfernt worden sind.
Langfristige Maßnahmen
Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Sanierung ist die Beseitigung der Ursachen, die zu dem Auftreten des Schimmelpilzwachstums geführt haben. Bauseitige Schäden sind zu beheben und die Raumnutzer darüber aufzuklären, wie in Zukunft ein Schimmelpilzwachstum vermieden werden kann.
Die Sanierung von schimmelpilzbefallenen Materialien muss das Ziel haben, die Schimmelpilze vollständig zu entfernen. Eine bloße Abtötung von Schimmelpilzen reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können.
Bei glatten Oberflächen (Metall, Keramik, Glas) kann eine Entfernung mit Wasser und normalem Haushaltsreiniger erfolgen.
Befallene poröse Materialien (Tapete, Gipskartonplatten, poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen) können nicht gereinigt werden. Leicht ausbaubare Baustoffe wie Gipskartonplatten oder leichte Trennwände sind auszubauen und zu entfernen. Schimmelpilze auf nicht ausbaubaren Baustoffen sind vollständig (d. h. auch in tiefer liegenden Schichten) zu entfernen.
Bei Holz ist prinzipiell zwischen der sogenannten Holzbläue (oberflächlicher Befall während der Holzverarbeitung ausgelöst durch den Pilz Aureobasidium pullulans) und dem aktiven Schimmelpilzwachstum aufgrund eines akuten Feuchteschadens mit starker Sporenbildung der Schimmelpilze zu unterscheiden. Bei normaler Holzbläue besteht gewöhnlich kein Sanierungsbedarf. Aktiv befallenes Holz hingegen ist sehr schwer zu sanieren und muss meist entsorgt werden. In Ausnahmen kann ein oberflächlicher Befall durch Abschleifen entfernt werden.
Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche (Stühle, Schränke) sind oberflächlich feucht zu reinigen, zu trocknen und gegebenenfalls mit 80 %-igem Alkohol zu desinfizieren (Brand- und Explosionsgefahr sowie persönlichen Atemschutz beachten).
Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung (Sessel, Sofa) sind nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu sanieren und sollten daher im Normalfall entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien (Teppiche, Vorhänge) sind meist ebenfalls nur mit großem Aufwand sachgerecht zu sanieren, so dass je nach Anschaffungskosten eine Entsorgung vorzuziehen ist.
Bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall auf Materialien können sehr hohe Konzentrationen an Sporen freigesetzt werden. Eine Sanierung sollte daher nur unter geeigneten Sicherheits- und Arbeitsschutzbedingungen von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass z.B. für Allergiker oder Vorgeschädigte mit chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie für Personen mit geschwächtem Immunsystem ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, so dass dieser Personenkreis keine Sanierungsarbeiten durchführen sollte.
Der Sanierungsaufwand muss dem Ausmaß des Schadens und der Art der Raumnutzung angepasst werden. Dabei spielen u.a. folgende Gesichtspunkte eine Rolle:
- Größe der befallenen Fläche
- Stärke des Befalls (einzelne Flecken oder dicker Schimmelbelag)
- Tiefe des Befalls (oberflächlich oder auch in tieferen Schichten)
- Vorkommende Schimmelpilzarten (Allergierisiko, Infektionsrisiko, Toxine)
- Art der befallenen Materialien (auf ausbaubaren Materialien oder im Mauerwerk)
- Art der Nutzung (Lagerraum, Wohnraum, Kindergarten, Krankenhaus).
Mit Hilfe dieser Kriterien ist mit Sachverstand eine Gesamteinschätzung vorzunehmen. Anschließend sind die sich daraus ableitenden Schutzmaßnahmen bei der Sanierung zu formulieren.
Sanierungsarbeiten kleineren Umfangs (z.B. nur oberflächlicher Befall, befallene Fläche nicht größer als ca. 0,4 m2, keine Bauwerksmängel), bei denen kein Risiko für gesunde Personen zu erwarten ist, können im allgemeinen ohne Beteiligung von Fachpersonal durchgeführt werden, wobei die Inanspruchnahme einer vorherigen fachlichen Beratung zu empfehlen ist.
Beispielhaft ist dabei folgende Vorgehensweise anwendbar:
Befallene Tapeten bzw. Silikonfugen können entfernt, oberflächlich befallene Stellen feucht abgewischt oder mit einem Staubsauger mit Feinststaubfilter (HEPA-Filter) abgesaugt sowie mit 70–80 %-igem Ethylalkohol unter Beachtung der Brand- und Explosionsgefahr (nur kleine Mengen verwenden, gut lüften, nicht rauchen, kein offenes Feuer) sowie der Anforderungen des Arbeitsschutzes (Schutzhandschuhe, Mundschutz, Schutzbrille) behandelt werden. Nach der Sanierung ist eine Entfernung von Feinstaubpartikeln (Feinreinigung) in der Umgebung der sanierten Stellen vorzunehmen. Die bei der Sanierung anfallenden, mit Schimmelpilzen belasteten Abfälle, können in Plastikbeutel verpackt mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Schutzmaßnamen bei Sanierungsmaßnahmen kleineren Umfangs:
- Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren – Schutzhandschuhe trage
- Schimmelpilzsporen nicht einatmen – Mundschutz tragen.
- Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen – StaubSchutzbrille tragen*
- Nach Beendigung der Sanierung duschen und Kleidung waschen.
* Schimmelpilze können allergische Reaktionen im Auge auslösen.
Umfangreichere Sanierungsarbeiten sollten von gewerblichen Firmen durchgeführt werden. Hierzu sind Firmen zu beauftragen, die mit solchen Sanierungsarbeiten, den hierbei auftretenden Gefahren, den erforderlichen Schutzmaßnahmen und den zu beachtenden Vorschriften und Empfehlungen vertraut sind.
Wichtig ist dabei, dass nicht nur die Sanierer, sondern auch die Bewohner bei der Beseitigung des Schimmelpilzbefalls durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Schimmelpilzexposition geschützt werden. Dabei muss auch der Gesundheitszustand der Nutzer (Gesunde, Allergiker, Immunsupprimierte) berücksichtigt werden.
Außerdem muss verhindert werden, dass sich Schimmelpilze durch die Sanierungsmaßnahmen in andere Bereiche der Räume oder Gebäude ausbreiten und dort eventuell zu neuen Problemen führen. Auf jeden Fall sind Lebensmittel und andere Gegenstände wie Kinderspielzeug und Kleidung vor der Sanierung aus dem Raum zu entfernen.
Bei größeren Schimmelpilzschäden sollten die befallenen Bereiche staubdicht abgeschottet werden oder andere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung von Schimmelpilzsporen zu minimieren. Nach lokaler Beseitigung des Schimmels sind die Feinstaubpartikel in der Umgebung der sanierten Stellen zu entfernen ("Feinreinigung"). Nach Abschluss der Sanierung sollte eine "Freimessung" zum Nachweis, dass keine erhöhten Schimmelpilzkonzentrationen mehr vorliegen, vorgenommen werden.
Schutzmaßnamen bei Sanierungsmaßnahmen durch gewerbliche Firmen:
- Schimmelpilze dürfen bei der Sanierung nicht in andere Bereiche verteilt werden.
- Der Schutz des Personals und der Raumnutzer vor Schimmelpilzexpositionen muss durch geeignete Maßnahmen (Arbeitsschutzmaßnahmen, staubdichte Abschottung) sichergestellt werden.
Quelle: Umweltbundesamt
Die
Schwammbildung
entsteht durch besondere
Pilzarten (ca. 60 verschiedene Pilze) auf und im
Holz bzw. in
Holzwerkstoffen, Der
Schwamm (Echter Hausschwamm, Kellerschwamm, Porenschwamm) ist eine
Vernetzung aus feinen
Pilzfäden (Hyphen), die in ihrer Gesamtheit als
Myzel bezeichnet wird. Je nach Pilzart kann dieses Myzel sich meterweit durch das Mauerwerk hindurch bis zur nächsten "
Nahrungsquelle Holz" ausweiten. Auch wenn kein Holz mehr vorhanden ist, kann der Pilz
mehrere Jahre im Mauerwerk
überleben.