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Datenschutzhinweise
Autoren
OldBo
27.09.2014
Die VDI/DVGW 6023 beinhaltet ein Schulungskonzept, das der Sicherstellung einer hinreichenden Hygienequalifikation aller an der Trinkwasser-Installation arbeitenden Personen dient.
Eine Schulung nach VDI/DVGW 6023 ersetzt nicht die nach den einschlägigen Vorschriften (insbesondere AVBWasserV) geforderten  Qualifikationen für Arbeiten an TrinkwasserInstallationen*. Außerdem ist eine Schulung freiwillig und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das erlangte Zertifikat kann aber als Alleinstellungsmerkmal für die Firma in Angeboten  hervorgehoben werden, denn damit wird sichergestellt, dass die ausgeführte Planung und Installation nach den geltenden Regel ausgeführt werden.
* Die Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche Änderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.

Die VDI/DVGW 6023 beinhaltet ein Schulungskonzept, das der Sicherstellung einer hinreichenden Hygienequalifikation aller an der Trinkwasser-Installation arbeitenden Personen dient. Am Ende der Schulung wird nach einer Abschlussprüfung von einem VDI-Schulungspartner ausgestelltes VDI-GBG-Schulungszertifikat ausgestellt. In diesem Zertifikat bestätigt der VDI-GBG-Schulungspartner, dass er durch eine Abschlussprüfung die erfolgreiche Teilnahme der Person an der Schulung geprüft hat und dass die Person die Eingangsvoraussetzungen (einschlägige Berufsausbildung) erfüllt. Diese dem Schulungspartner durch die Richtlinie und den Vertrag mit der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik zwingend vorgegebene Qualitätssicherung unterscheidet das VDI-GBG-Zertifikat von einer Teilnahmebescheinigung und anderen Dokumenten.

Das VDI-GBG-Zertifikat nach VDI/DVGW 6023, Kategorie A, zusammen mit einer entsprechenden Berufsausbildung gibt Anlass zu der Vermutung, dass die Person die nötigen vertieften Kenntnisse hat, um eine Gefährdungsbeurteilung nach Trinkwasserverordnung 2011 zu erstellen (siehe UBA-Empfehlung vom 14. Dezember 2012 „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung“).

Kategorien von Hygieneschulungen

Kategorie A
- Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung qualifiziert den Teilnehmer für die hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinlavasseranlagen sowie für die erforderliche Unterweisung der Inhaber, Betreiber oder sonstigen Nutzer in die Trinkwasseranlage gemäß DIN EN 806-5, DIN EN 1717 sowie die deutschen nationalen Ergänzungen DIN 1988.

Kategorie B - Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung qualifiziert den Teilnehmer für die hygienebewusste Durchführung von Arbeiten, wie sie im Rahmen von Errichtungs-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten anfallen.

Kategorie C - Eine geschulte Fachkraft nach Kategorie A weist den Inhaber, Betreiber, Nutzer oder Dritte bei der Übergabe oder Inbetriebnahme in die Trinkwasseranlage ausführlich ein. Dies ist durch ein Einweisungsprotokoll nachzuweisen.
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