Eine
Schulung nach
VDI/DVGW 6023 ersetzt nicht die nach den einschlägigen
Vorschriften (insbesondere AVBWasserV) geforderten Qualifikationen für Arbeiten an
TrinkwasserInstallationen*. Außerdem ist eine Schulung freiwillig und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das erlangte
Zertifikat kann aber als
Alleinstellungsmerkmal für die Firma in
Angeboten hervorgehoben
werden, denn damit wird sichergestellt, dass die ausgeführte Planung und Installation nach den geltenden Regel ausgeführt werden.
* Die Errichtung einer
Trinkwasserinstallation und wesentliche Änderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das
Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.
Die
VDI/DVGW 6023 beinhaltet ein
Schulungskonzept, das der Sicherstellung einer hinreichenden
Hygienequalifikation aller an der
Trinkwasser-Installation
arbeitenden Personen dient. Am Ende der
Schulung wird nach einer
Abschlussprüfung von einem VDI-Schulungspartner ausgestelltes
VDI-GBG-Schulungszertifikat ausgestellt. In diesem Zertifikat bestätigt der VDI-GBG-Schulungspartner, dass er durch eine
Abschlussprüfung die
erfolgreiche Teilnahme der Person an der Schulung geprüft hat und dass die Person die
Eingangsvoraussetzungen (einschlägige Berufsausbildung) erfüllt. Diese dem Schulungspartner durch die
Richtlinie und den Vertrag mit der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik zwingend vorgegebene Qualitätssicherung unterscheidet das VDI-GBG-Zertifikat von einer Teilnahmebescheinigung und anderen Dokumenten.
Das VDI-GBG-Zertifikat nach
VDI/DVGW 6023,
Kategorie A, zusammen mit einer entsprechenden
Berufsausbildung gibt Anlass zu der Vermutung, dass die Person die nötigen vertieften Kenntnisse hat, um eine
Gefährdungsbeurteilung nach
Trinkwasserverordnung 2011 zu erstellen (siehe UBA-Empfehlung vom 14. Dezember 2012 „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß
Trinkwasserverordnung“).
Kategorien von Hygieneschulungen
Kategorie A - Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung qualifiziert den Teilnehmer für die hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und
Instandhaltung von Trinlavasseranlagen sowie für die erforderliche Unterweisung der Inhaber, Betreiber oder sonstigen Nutzer in die
Trinkwasseranlage gemäß
DIN EN 806-5, DIN EN 1717 sowie die deutschen nationalen Ergänzungen
DIN 1988.
Kategorie B - Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung qualifiziert den Teilnehmer für die hygienebewusste Durchführung von Arbeiten, wie sie im Rahmen von Errichtungs-,
Instandsetzungs- und
Wartungsarbeiten anfallen.
Kategorie C - Eine geschulte
Fachkraft nach Kategorie A weist den Inhaber, Betreiber, Nutzer oder Dritte bei der Übergabe oder Inbetriebnahme in die
Trinkwasseranlage ausführlich ein. Dies ist durch ein Einweisungsprotokoll nachzuweisen.