Für die meisten Heizungs-, Kühlwasser- und Solar- und Zirkulationspumpen gibt es im Zubehör Dämmschalen. Da bei dem Dämmen der Pumpen immer wieder Fehler gemacht werden, sollten die Dämmschalen zur jeweiligen Pumpe passen. Für älteren Pumpen, die eine andere Isolationsklasse der Wicklung haben, gibt es keine Dämmschalen. Eine falsche Dämmung kann zu Schäden führen.
Da eine Pumpe die meiste Wärme ins Wasser abgibt, stellt sich die Frage, ob sie Pumpe wirklich gedämmt werden muss. Aber die EnEV schreibt eine Dämmung aller Bauteile vor.
Die Aussagen der Hersteller, ob das Pumpengehäuse, der Motor und die Steuerung/Elektronik mit einer Wärmedämmung versehen werden können, sind unterschiedlich.
Beispiele:
Hersteller 1 - Das Pumpengehäuse kann mit einer Wärmedämmung versehen werden. Flansche nicht durchgehend dämmen oder demontierbare Wärmedämmpakete anbringen, weil sie ohne die Wärmedämmung zu beschädigen ausgewechselt werden können.
Der Motor und die Steuerung/Elektronik darf nicht mit einer Wärmedämmung versehen werden, weil der Motor und die Steuerung/Elektronik die Wärme an die Umgebung abgeben müssen.
Hersteller 2 - Bei allen Heizungs- und Warmwasserpumpen können die Pumpengehäuse gedämmt werden. Die jeweilige Wärmedämmung sollte so gestaltet sein, dass
a) bei Nassläuferpumpen die Schwitzwasserlöcher (sofern vorhanden) am Spalt zwischen Pumpengehäuse und Motorflansch frei bleiben
b) bei Nass- und Trockenläuferpumpen die Wärmedämmung bei eventuell notwendigen Wechseln der Motoren nicht zerstört werden muss. In speziellen Fällen könnte unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. demontierbare Wärmedämmung, Herabsetzung der Mediumstemperatur) ein Teil des Motorgehäuses ebenfalls gedämmt werden. Dies sollte nur nach Absprache mit dem Hersteller erfolgen.
Hersteller 3 - Motor und Pumpengehäuse können bei Medientemperaturen bis 100 °C gedämmt werden, die Elektronik muss frei bleiben.