Kleinkläranlagen kommen bei Einzelhäusern, kleinen Siedlungen, Wochenendhäusern oder Schutzhütten zum Einsatz. Die Anlagen zur Reinigung von Abwasser werden eingebaut, wenn eine Abwasserentsorgung durch einen Anschluss an eine kommunale Kläranlage aus technischen, satzungsrechtlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist.
Klaro Easy Einbehälteranlage Quelle: Otto GRAF GmbH
Klaro Easy Zweibehälteranlage Quelle: Otto GRAF GmbH
KLARO One Kleinkläranlagen (1-, 2-, 3- oder 4-Kammergruben) Quelle: KLARO GmbH
Kleinkläranlagen kommen bei Einzelhäusern, kleinen Siedlungen, Wochenendhäusern oder Schutzhütten zum Einsatz. Die Anlagen zur Reinigung von Abwasser werden eingebaut, wenn eine Abwasserentsorgung durch einen Anschluss an eine kommunale Kläranlage aus technischen, satzungsrechtlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist.
Die Anlagen bestehen aus einem Absetzbecken (in der Regel Dreikammerabsetzgrube), in dem die im Abwasser enthaltenen Feststoffe und aufschwimmenden Fette abgetrennt werden. In weiterer Folge wird das Abwasser in einer biologischen Stufe gereinigt. Das Klärverfahren nach den gleichen Methoden, wie sie bei den großen Anlagen angewendet werden.
Die SBR-Klärtechnik (Sequentielle Biologische Reinigung) ist die Grundlage für die Kleinkläranlagen. Hier gibt es eine getrennte Vorklärung zur mechanischen Rückhaltung der Grobstoffe und ein biologisches Belebungs- und Nachklärbecken ( SBR-Becken). Das zufließende Abwasser in mehreren Zyklen gereinigt. Die Reinigungsleistung bei guten Anlagen liegt bei bis zu 99 %.
Der Weg zur eigenen Klein-Kläranlage
Der Weg zur eigenen Kleinklaeranlage Quelle: Kläranlagen-Vergleich.de - scon-marketing GmbH
In der Regel ist die Untere Wasserbehörde Ihres Kreises der richtige Ansprechpartner, auch wenn die Zuständigkeiten zum Wasserschutz in den einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich geregelt sind.
Die Gewässerschutzpolitik in Deutschland hat verschiedene wichtige Ziele:
- Das ökologische Gleichgewicht der Gewässer soll bewahrt oder wiederhergestellt werden.
- Die Trink- und Brauchwasserversorgung für alle Menschen soll gewährleistet sein.
- Alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, sollen langfristig gesichert werden.
Damit diese wichtigen Ziele erreicht werden können, wurden verschiedene Gesetze und Normen festgelegt. Die Bundesregierung (teils auch die EU) erlässt Rahmenvorschriften. Die Ausfüllung und Ergänzung der rechtlichen Regelungen im Gewässerschutz liegt dann bei den Ländern. Diese legen die genauen Vorschriften fest, die dann auf regionaler Ebene von den Unteren Wasserbehörden umgesetzt werden.
Für die Bemessung und Ausführung von Kleinkläranlagen gelten in Deutschland diese Regelungen und Gesetze (z. B. Euronorm EN 12566, Wasserhaushaltsgesetz [WHG], Klärschlammverordnung [AbfKlärV])