Ein
Einbruch in
Privathäusern oder
Privatwohnungen führt nicht nur zu
hohen Sachschäden durch den
Diebstahl und durch
Vandalismus, der oftmals durchgeführt wird, sondern es kommt auch
privat noch ein
ideeller Verlust und
Ängste hinzu. Bei
Einbrüchen in
Gewerbebetrieben kann z. B. der
Verlust von
Computern oder
Servern mit
sensiblen Daten zu einer
existenzbedrohlichen Situation führen.
Ein guter fachgerechter Einbruchschutz sollte wenigstens an den häufigsten Einbruchstellen* vorhanden sein. Hier gilt das Motto - Vorbeugen ist besser als Heilen -
* Haus- und Wohnungstüren
Eingangstüren, die den DIN-Normen entsprechen, setzen den Einbrecher mehr Widerstand entgegensetzten als einfache Eingangstüren. Deswegen sollten auf solche Sicherheitstüren eingesetzt werden, die Schließzylinder mit Aufbohrsicherung und erhöhtem Ausziehschutz haben. Auch ein Winkelschließblech ist empfehlenswert, da dadurch ein Aufhebeln der Tür von außen fast unmöglich ist. Zusätzliche Zusatzschlösser oder Türspaltsperren erhöhen die Sicherheit.
Neben- und Kelleraußentüren
Die Nebentüren sind die Schachstellen eines Hauses, da sie nicht die gleichen Qualitätsmerkmale wie die Eingangstüren haben. Durch Querriegelschlösser (in der Außenwand verankert) ist ein zusätzlicher Schutz möglich.
Terrassen- und Balkontüren
Balkon- und Terrassentüren sollten durch entsprechende Sicherheitsvorrichtungen (einbruchhemmende Drehkippbeschläge und Schließbleche aus gehärtetem Stahl) erschweren das Aufhebeln der Rahmen dieser Türen.
Fenster
Fenster werden meistens in Höhe der Verriegelung eingeschlagen und dann geöffnet oder der Rahmen des Fenster wird aufgehebelt. Ein abschließbarer Fenstergriff und ein Verbundsicherheitsglas sind brauchbare Sicherheitsvorrichtungen. Vor dem Kellerfenster leistet ein Gitter gute Dienste.
Rollläden
Elektrisch betriebene Rolläden aus Metall bieten den besten Schutz, besonders dann, wenn sie zu vorprogrammierten Zeiten schließen und sich wieder öffnen. So zeigt sich die Wohnung auch in Urlaubszeiten als bewohnt. Automatische Verriegelungssysteme sind den mechanischen Verriegelungen vorzuziehen. Rollläden sollten durch Verriegelungen gegen das Hochdrücken gesperrt sein.
Garagentor
Wenn kein einbruchhemmendes Garagentor vorhanden ist, dann sollte wenigstens die Verbindungstür ins Haus entsprechend gesichert sein.
Bei
längerer Abwesenheit (Urlaubsreise, Kur, Krankenhaus) sollte das
Haus oder die
Wohnung einen
bewohnten Eindruck vermitteln. Hier gibt es einfache Techniken.
Automatische Zeitschaltuhren für
die Innen- und
Außenbeleuchtung und
Rollläden sollten so eingestellt sein, dass
keine feste Schaltintervalle vorhanden sind. Spezielle Produkte bieten eine
Zufallssteuerung an, damit das feste Zeitraster nicht verdächtig auffällt. Außerdem wirkt ein eingeschaltetes
Radio oder
Fernseher auf einen potenziellen Einbrecher
abschreckend. Aber auch eine
gute Nachbarschaft kann ein wirksamer Einbruchschutz sein.
Viele Einbrecher (vor allen Einbrecherbanden) gehen systematisch vor. Sie suchen nach lohnend aussehenden Objekten, beobachten diese ein paar Tage lang und versuchen den Tagesrythmus der Bewohner zu analysieren, um herauszufinden, wann ein Einbruch möglichst ungefährlich ist. Nachdem die Einbrecherbande mögliche Objekte gefunden hat, werden Zeichen (Gaunerzinken) an der Hausmauer neben oder an der Eingangstür, auf der Auffahrt oder auf dem Gehweg platziert. Die Bedeutung der Gaunerzinken sind Regional unterschiedlich bzw. die Banden verwenden verschiedene Zeichen (Gaunersprache).
Solche "Kritzeleien" sind also nicht von Kindern gemalt, sondern sie geben den Einbrechern Informationen zum Objekt. Wer solche Zeichnungen sieht, sollte es sofort der Polizei melden, damit diese etwas unternehmen kann.
Wenn man das eigene Haus und/oder Grundstück mit Videokameras ausstatten will, dann muss man sichbei der Planung mit der Rechtslage befassen. Die Kamera darf man nicht an jeder Stelle des Hauses oder Grundstücks anbringen. Es lauern viele Fallstricke. Besonders, wenn sich der Nachbar über diese Anbringung ärgert, kann dies zu furchtbaren Streits führen, die oft vor Gericht enden. Also stellt sich die Frage, "was ist erlaubt – was ist verboten?"
Auf einem privaten Grundstück oder im Haus darf an jeder beliebigen Stelle eine Überwachungskamera angebracht werden. Dieser Bereich ist nicht öffentlich zugänglich und es halten sich in der Regel hier vertraute Personen auf. Aber jede Person gesetzlich ein Persönlichkeitsrecht, welches sie vor Überwachung schützt. Deswegen muss jede Person, die das Grundstück betritt, über die Anbringung der Kamera in Kenntnis gesetzt werden. Hier reicht ein sichtbar angebrachtes Schild mit dem Hinweis aus, dass das Grundstück videoüberwacht wird.
Die Kamera sollte fest angebracht und so aufgestellt werden, dass der Nachbar oder vorbeigehende Personen nicht gefilmt werden können. Sollte die Kamera versehentlich zum Nachbar schwenkbar sein oder dieser den Eindruck hat, dass Aufnahmen von seinem Garten gemacht werden könnten, dann kann er diese Kamera zu Recht verbieten. Es sollten auch Personen, die im Haus arbeiten (z. B. Putzfrau, Babysitter, Handwerker) immer über die Videoüberwachung informiert werden, denn diese müssen der Videoüberwachung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Erst dann darf die Videoüberwachung privat durchgeführt werden.
Wenn Personen den Eindruck haben, dass ihre Persönlichkeitsrechte nicht respektiert wurden, haben sie das Recht auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen. Wenn eine Unterlassungsverfügung erlassen wird, müssen alle bereits aufgenommen Videos gelöscht werden und es darf an diesem Ort eine Videoüberwachung nicht mehr stattfinden. Sollte die Videoüberwachung dennoch fortgesetzt werden, können höhere Strafen folgen.
Wenn der Schaden schon angerichtet wurde, kann die betroffene Person Schadensersatz fordern. Die Höhe der Forderung richtet sich immer nach der Schwere der Tat und wird meistens erst vor Gericht entschieden. Es ist logisch, dass heimliches Filmen strafbar ist. Aber andererseits können private Aufnahmen als Beweismittel genutzt werden. Dann sollten aber die Videoaufnahmen direkt der Polizei übergeben werden. Auch versteckte Aufnahmen von Dieben darf man nicht veröffentlichen, denn diese können nachträglich auch auf Schmerzensgeld und Unterlassung klagen.
Vorteile einer Videoüberwachung
• Mehr Sicherheit bei Kriminalität: Art und Weise sowie der Ablauf und die Person können eher nachvollzogen werden
• Abschreckung: Anzahl kleinerer Straftaten kann gesenkt oder vermieden werden
• Größere Straftaten können besser aufgeklärt werden
• Individuelles Sicherheitsgefühl steigt
• Verbesserte Übersicht der überwachten Bereiche
Nachteile einer Videoüberwachung
• Vermeidung von Straftaten ist nicht zu 100 % garantiert
• Abschreck-Funktion wirkt nicht bei allen und nicht in jeder Situation
• Eventuell: Verdrängung von Straftaten aus überwachten in nicht überwachte Plätze
• Datenschutz
• Eingriff in die eigenen Persönlichkeitsrechte
• Schmaler Grad zwischen Allgemeinwohl und Missbrauch
• “Intelligente Videoüberwachung”: Analyse des beobachtenden Verhaltens. Dabei kann eine falsche Deutung und Beobachtung herauskommen. Mögliche Folge: Irrtümliche Verurteilung (quelle: Spiegel Online 22.02.2017)
Die zuständigen Gesetze in Deutschland
• Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
• Landesdatenschutzgesetze (LDSG)
• Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
• Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (§§ 22 ff KunstUrhG)
• Strafgesetzbuch (u. a. § 201 StGB)
• Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)