Die Werterhaltung sollte für Immobilieneigentümer oder Eigenheim- und Wohnungsbesitzer ein zentrales Thema sein. Wenn diese über einen längeren Zeitraum auf Investitionen am Gebäude und ihre technischen Anlagen verzichten, weil sie es nicht für notwendig halten, wirkt sich dies oft negativ auf die Gebäudesubstanz und den Anlagen aus. Hier berücksichtigen die Instandhaltungelemente inner- und außerbetrieblicher Forderungen, Instandhaltungsziele und die Einhaltung festgelegter Instandhaltungsstrategien. Nur wenn die Gebäudeinstandhaltung kontinuierlich durchgeführt wird, kann der Wert einer Immobilie langfristig erhalten werden. Die Instandhaltungskosten sind in der II. BV "Zweite Berechnungsverordnung" festgelegt. Darin sind auch die Maßnahmen enthalten, die "während der Nutzungsdauer der Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und zur Beseitigung der durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen und sonstigen Mängel dienen.
Die Maßnahmen beginnen mit den regelmäßigen Sichtprüfungen und Wartungen sowie Inspektionen. Daraus ergeben sich notwendige Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen und Verbesserungen..
Um für die notendigen Maßnahmen die finanziellen Mittel zu haben, ist das Ansparen einer Instandhaltungsrücklage nicht nur sinnvoll sondern wertvoll. Außerdem wir aufgrund des Alters der Immobilie und/oder neuer Verordnungen (z. B. EnEV) eine energetische Maßnahme notwendig.