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Autoren
OldBo
02.12.2020
Wenn Arbeiten am Kältemittelkreislauf von Klimaanlagen oder Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen* durchgeführt werden, dann muss der Betrieb seit 2011 einen Sachkundenachweis bzw. Sachkunde-Zertifikat vorweisen.

Seit 4. Juli 2008 dürfen laut "F-Gase-Verordnung" und EG-Verordnung 303/2008 folgende Arbeiten nur noch durch Personen durchgeführt werden, die ein Sachkunde-Zertifikat (Sachkundenachweis; alte Bezeichnung <Kälteschein>) der entsprechenden Kategorie besitzen.

Wenn Arbeiten am Kältemittelkreislauf von Klimaanlagen oder Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen* durchgeführt werden, dann muss der Betrieb seit 2011 einen Sachkundenachweis bzw. Sachkunde-Zertifikat vorweisen. Der Betrieb muss sich bei der zuständigen Landesbehörde (Bezirksregierung) nach § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zertifizieren lassen. Auch die sachkundigen Mitarbeiter muss laut § 5 ChemKlimaschutzV geschult werden.
* Fluorierten Treibhausgase enthalten Fluor. Typische Vertreter sind fluorierte Kohlenwasserstoffe, wie Tetrafluormethan (CF4), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe wie Trifluormethan (CHF3) und auch Schwefelhexafluorid (SF6). Viele der gängigen Kühlschränke, Autoklimaanlagen und Wärmepumpen werden derzeit mit fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel betrieben. Die fluorierten Treibhausgase haben die FCKW als Kältemittel abgelöst oder ersetzt.

Schulungen zur SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen werden von den Fachverbänden und Innungen angeboten. Die Zulassungsvoraussetzungen sind eine Ausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe:

  • Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
  • Gas- und Wasserinstallateur
  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Ingenieure (mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung)

Die ChemKlimaschutzV unterscheidet bezüglich der Sachkunde zwischen Anlagen bis 3 kg Füllgewicht (6 kg bei hermetisch dichten Anlagen) und solchen mit mehr Kältemittel. Die Sachkundebescheinigungen (Zertifikate) werden im Hinblick auf folgende Tätigkeiten unterschieden:

  • a) Dichtheitskontrolle von Anlagen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr und von Anlagen mit 6 kg fluoriertenTreibhausgasen oder mehr in hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind
  • b) Rückgewinnung
  • c) Installation
  • d) Reperatur, Instandhaltung oder Wartung
  • Stilllegung an Kühlaggregaten von ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Kühlfahrzeugen und -anhängern, einschließlich des Eingriffs in den Kältekreislauf

Die Zertifikate werden in verschiedene Kategorien unterteilet:

  • Kategorie 1: alle genannten Tätigkeiten a) bis d)
  • Kategorie 2: Tätigkeit nach Buchstabe a), sofern nicht in den Kältemittelkreislauf, der fluorierte Treibhausgase enthält, eingegriffen wird.Tätigkeiten nach den Buchstaben b), c) und d), sofern sie Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder hermetisch geschlossene Systeme (entsprechend gekennzeichnet) mit weniger als 6 kg fluorierten Treibhausgasen betreffen
  • Kategorie 3:Tätigkeit nach Buchstabe b) in Anlagen mit weniger als 3 bzw. 6 kg fluorierten Treibhausgasen (wie oben)
  • Kategorie 4:Tätigkeit nach Buchstabe a), sofern nicht in den Kältemittelkreislauf, der fluorierte Treibhausgase enthält, eingegriffen wird

Die Schulung wird auch als E-Learning angeboten. Hier müssen die Module von jedem Teilnehmer vor Beginn der Präsenzschulung bearbeitet werden und ist für die Zulassung zur Prüfung verpflichtend. Das E-Learning umfasst insgesamt 13 LE und Lehrinhalte der Chemikalien- Ozonschichtverordnung sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067.

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