Anlagenmechaniker ist ein Ausbildungsberuf in der
Industrie und mit dem Handwerksberuf
Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik vergleichbar. Die
Ausbildung dauert auch 3 1/2 Jahre und die Prüfung wird von der
Industrie- und Handelskammer abgenommen.
Der/die Anlagenmechaniker/in Rohr- & Systemtechnik ersetzt den Industrieberuf "Rohrinstallateur". Sie arbeiten überwiegend in Unternehmen der Metallindustrie (Schiffswerften, Kraftwerksanlagenbau, Erdöl- und Erdgasförderung, Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerken und Verkehrsbetrieben, Raffinerien, chemischen Grundstoffindustrie).
Sie fertigen Bauteile (z. B. Kessel, Behälter) und
montieren sie zu Baugruppen,
Apparaten, Rohrleitungssystemen und
Anlagen. Sie halten diese auch instand, erweitern sie oder bauen sie um.
Ausbildungsinhalte
Während ihrer Berufsausbildung erwerben die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb Fertigkeiten und Kenntnisse in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete:
- Anlagenbau
-
Apparate- und Behälterbau
-
Instandhaltung
- Rohrsystemtechnik
- Schweißtechnik
Das
Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt.
An gemeinsamen Kernqualifikationen lernen die Auszubildenden in dem jeweiligen Einsatzgebiet beispielsweise:
- Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen zu beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auszuwählen und handzuhaben
- die Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen sicherzustellen und Werkstücke und Bauteile herzustellen
- Betriebsmittel zu inspizieren, zu pflegen, zu warten und die Durchführung zu dokumentieren
- steuerungstechnische Unterlagen auszuwerten und
Steuerungstechnik anzuwenden
- Transportgut abzusetzen, zu lagern und zu sichern
- auftragsspezifische Anforderungen und Informationen zu beschaffen, zu prüfen und umzusetzen
- Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben zu planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten zu setzen
Die
berufsspezifischen Fachqualifikationen beinhalten beispielsweise:
- wie man Rohrleitungspläne, isometrische Darstellungen, Abwicklungen, Fundament- und Lagepläne sowie Aufstellungspläne liest und anwendet
- was beim Umsetzen von Schweiß- und Montageplänen zu beachten ist
- wie man
Rohre, Bleche und Profile warm und kalt umformt
- wie Anlagen und Anlagenteile inspiziert, gewartet und instand gesetzt werden und wie man Bauteile einer
Sichtprüfung unterzieht, um Verschleiß und Beschädigungen festzustellen
- welche
Sichtprüfungsverfahren es gibt und wie man Farbeindring- oder
Magnetpulverprüfungen an Schweißnähten durchführt
- wie betriebliche Qualitätssicherungssysteme angewendet werden und wie die Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch gesucht, beseitigt und dokumentiert werden
Während der gesamten Ausbildung wird den Auszubildenden vermittelt:
- welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
- wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Absatz und Verwaltung funktionieren
- wie die
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
- wie Umweltschutzmaßnahmen beachtet und angewendet werden
In der Berufsschule stehen folgende
Lernfelder auf dem Stundenplan:
- Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
- Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
- Herstellen von einfachen Baugruppen
- Warten technischer Systeme
- Herstellen von Bauelementen für die Anlagentechnik
- Montieren und Transportieren von Bauelementen der Anlagentechnik
- Verbinden von Anlagenteilen
- Übergeben und Inbetriebnehmen von Anlagensystemen
- Instandhalten von Anlagensystemen
- Einbinden von Komponenten der
Steuerungs- und
Regelungstechnik
- Integrieren anlagenspezifischer Teilsysteme
- Planen und Realisieren von Systemen der Anlagentechnik
- Ändern und Anpassen von Systemen der Anlagentechnik
Entwicklung der Anlagenmechaniker-Ausbildung
1938:
Der Beruf "Rohrinstallateur" wurde erstmals anerkannt. Die Ausbildungsverordnung trat am 1. August 1987 außer Kraft.
1987:
Erlass der Ausbildungsordnung für den Beruf Anlagenmechaniker/in mit den Fachrichtungen Apparatetechnik, Schweißtechnik und Versorgungstechnik.
2004:
• Neuordnung der industriellen Metallberufe
• Neue Ausbildungsordnung für den Beruf Anlagenmechaniker/in (ohne Fachrichtungen) nach dem Berufsbildungsgesetz
• Aufhebung der Vorläuferberufe
- Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin Fachrichtung Apparatetechnik
- Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin Fachrichtung Schweißtechnik
- Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin Fachrichtung Versorgungstechnik
• Erprobungsverordnung mit neuer Prüfungsstruktur (Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen)
2007:
Integration der neuen Prüfungsstruktur in die Berufsausbildungsordnung
2018:
• Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen tritt in Kraft
• Aufnahme von Inhalten zum Bereich Digitalisierung, Datenschutz und Informationssicherheit sowie von kodifizierten Zusatzqualifikationen
2020:
Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): z.B. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung; Erweiterung der Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren. Verbessert wird auch die Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung. So können Ausbildungsordnungen vorsehen, dass Auszubildende bei nicht bestandener Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem Beruf, der auf einem zweijährigen Ausbildungsberuf aufbaut, den Abschluss der zweijährigen Ausbildung erwerben.
2024:
Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. gesetzliche Verankerung der Möglichkeit des digitalen mobilen Ausbildens; Einführung eines Feststellungs- und -bescheinigungsverfahrens (Berufsvalidierung) der individuellen berufliche Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss.