2003 wurden die bisherigen Berufe Gas- Wasserinstallateur/in und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in zu dem neuen Ausbildungsberuf „Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik“ zusammengeführt. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die Tätigkeitsfelder der beiden alten Berufe immer mehr zusammengewachsen sind.
Ab dem 1. August 2016 gibt es eine neue Ausbildungsverordnung.
Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik planen und installieren komplexe Anlagen und Systeme in der Versorgungstechnik von Gebäuden. Sie warten diese auch und setzen sie instand.
Wasser, Wärme, Luft!
Das sind die drei Elemente mit denen der Anlagenmechaniker in besonderem Maße zu tun hat.
Das Einrichten zeitgemäßer Bade- und Sanitärräume, die dem gestiegenen Komfortbedürfnis der Menschen gerecht werden, ist ein Tätigkeitsgebiet. Dazu gehört natürlich auch das Erstellen der Anlagen zur Versorgung mit kaltem und warmem Trinkwasser und zur umweltgerechten Entsorgung der daraus entstehenden Abwässer.
Überhaupt ist Umweltschutz ein wichtiges Thema für den Anlagenmechaniker, baut er doch Anlagen zur Erwärmung von Raumluft und Trinkwasser. Diese arbeiten mit klassischen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl, aber auch vermehrt mit regenerativen Energiequellen wie z.B. Solarenergie.
Zum Wohlbefinden benötigt der Mensch aber auch eine gesunde Raumluft. Dafür sorgen Anlagen zu kontrollierten Wohnraumlüftung und –klimatisierung.
In engem Kontakt mit den Kunden entwickelt der Anlagenmechaniker maßgeschneiderte Lösungen.
Die Regelung, Wartung und Reparatur versorgungstechnischer Anlagen runden das Berufsbild ab.
Ausbildungsdauer 3 1/2 Jahre
Verkürzung der Ausbildung möglich durch:
· den erfolgreichen Besuch des Berufsgrundbildungsjahres Metall,
· besonders gute Leistungen in Theorie und Praxis,
· eine vorangegangene technische Ausbildung,
· eine Fachhochschul- oder Hochschulreife.
Inhalte der Ausbildung
Unterrichtsinhalte (schulische Ausbildung)
1. Ausbildungsjahr
Die Ausbildung in der Berufsschule erfolgt im 1. Ausbildungsjahr auf Berufsfeldbreite, d.h. die Inhalte sind für alle Metallberufe gleich. Dem liegt das didaktische Prinzip zu Grunde, zuerst eine breite Grundbildung zu vermitteln und mit fortschreitender Ausbildung berufsspezifische Inhalte zu ergänzen und zu vertiefen.
Bezeichnung der Lernfelder:
· Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
· Bearbeiten von Anlagenteilen mit Maschinen
· Bearbeiten von Kundenaufträgen in SHK-Betrieben
· Herstellen von einfachen Baugruppen
· Warten technischer Systeme
In den
Fachstufen (2. bis 4. Ausbildungsjahr)
· Installieren von Trinkwasseranlagen
· Installieren von Entwässerungsanlagen
· Installieren von Wärmeverteilungsanlagen
· Ausstatten von Sanitärräumen
· Installieren von Wärmeerzeugern
· Einbinden und einstellen von Komponenten der Heizungsregelung
· Installieren von Anlagen zur Trinkwassererwärmung
· Installieren von Brennstoffversorgungsanlagen
· Installieren einer raumlufttechnischen Anlage
· Instandhalten von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen
· Integrieren ressourcenschonender Anlagen in Systeme der Sanitär- und Heizungstechnik
Ab 1. August 2016 > neue Ausbildungsverordnung (zum Vergleich die AVO 2003)
In den Ausbildungsrahmenplan wurden die Themen "Gebäudemanagementsysteme" und "Hygienemaßnahmen" aufgenommen.
Die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten wurden angepasst und die Ausbildung wird jetzt in Einsatzgebiete gegliedert, die bei Vertragsabschluss vom Ausbildungsbetrieb festgelegt werden muss.
1. Sanitärtechnik
2. Heizungstechnik
3. Lüftungs- und Klimatechnik
4. erneuerbare Energien und Umwelttechnik
Auch die seit Jahren gewünschte gestreckte Abschlussprüfung wurde umgesetzt. So wird z. B. der erste Teil der Prüfung bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Das Ergebnis fließt am Ende der Ausbildung in die Gesamtbewertung ein. Die Abschlussprüfung (Gesellenprüfung) wird dadurch inhaltlich und methodisch aufgewertet.
Leider bleibt es bei der Ausbildungszeit von dreieinhalb Jahren :>((