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Autoren
OldBo
25.04.2021
Bei einer Einzelsicherung wird in einem verzweigten Trinkwassernetz an jeder einzelnen Zapfstelle Maßnahmen gegen das Eindringen von Nichttrinkwasser vorgenommen.
Einzelsicherung
 Einzelsicherung
Quelle: Bosy

Bei einer Einzelsicherung wird in einem verzweigten Trinkwassernetz an jeder einzelnen Zapfstelle Maßnahmen gegen das Eindringen von Nichttrinkwasser vorgenommen. Für die Einzelsicherung kommen z. B. ein freier Zulauf zum Einsatz, der mindestens 20 mm Abstand zwischen Auslauföffnung und dem höchstmöglichen Flüssigkeitsspiegel des Nichttrinkwassers hat oder es ist in der Armatur ein Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter integriert.

Das Eindringens von Nichttrinkwasser in das Trinkwassernetz besteht immer dann, wenn z. B.
der Duschkopf mit Schlauchanschluss in der befüllten Badewanne liegt
der Füllschlauch von der Außenzapfstelle zur Regentonne im Garten  hängt
der freie Auslauf aus einer Armatur in einen Behälter, dessen Rand höher als die Austrittsöffnung der Armatur liegt
der Füllschlauch fest mit einer Warmwasserheizung und sich die Druck- und Strömungsverhältnisse in solchen Anordnungen ungünstig gestalten, besteht die Gefahr des Einsaugens von Nichttrinkwasser in das Trinkwassernetz

Oft werden die Armaturen als "eigensicher" verkauft. Dies trifft aber in der Regel nur bis zur Absicherung gegen einer Flüssigkeitskategorie 3 zu. Bei einem Wasserzulauf über Wannenablauf oder bei Wannen mit Whirlfunktion geht man aber von der Flüssigkeitskategorie 5 aus. Hier ist eine werkseitig eigensichere Armatur nicht eigensicher. Bei Bade- und Duschwannen im pflegerischen Bereich (z. B. Seniorenheim, Pflegeheim, Krankenhaus) geht man grundsätzlich von Wasser der Flüssigkeitskategorie 5 in der Wanne aus. Hier ist die Eigensicherheit einer werkseitig genannten eigensicheren Armatur selbst dann nicht gegeben, wenn diese einen freien Wannenzulauf und Schlauchbrause besitzt und an einer an sich herkömmlichen Wanne angebracht wird.

Bei der Installation neuer Trinkwassersysteme ist der Einsatz der Einzelsicherung kein Problem. Aber im Gebäudebestand kann es dem privaten "Sanierer" oft unbekannte Probleme geben. So kann es z. B. in einem zu renovierenden, obersten Bad eines Mehrfamilienhauses ein Rohrbelüfter geben, der nicht so ohne Weiteres bei der Neuverrohrung weglassen werden kann, weil nicht bekannt ist, ob es in den anderen Wohnungen Armaturen für die Einzelsicherung gibt. Würde man den Rohrbelüfter demontieren, wären die gefährdeten Entnahmestellen der darunter liegenden Bäder fortan ungesichert.

Wenn die Rohrbelüfter der Sammelsicherung entfernt werden, dann müssen auch die Anschlussleitungen entfernt werden, damit kein Stagnationswasser in as Trinkwassernetz zurückdrücken kann. Sollten die Rohrbelüfter durchgeschleift angeschlossen sein, reicht ein Abstopfen der Anschlüsse.

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