Löschwasserentnahmestellen sind alle Stellen, an denen im Falle eines Feuers Wasser als Löschmittel entnommen werden kann. Hierzu zählt die Entnahme aus dem Trinkwasserversorungsnetz (Hydrant) und natürliche Stellen (Bäche, Flüssen, Teiche, Seen und Gräben) sowie künstliche Entnahmestellen (Löschwasserbehälter, Feuerlöschteich, Löschwasserbrunnen, Mobile Löschwasserversorgung).
Neben Feuerlöschteichen und Löschwasserbrunnen werden Löschwasserbehälter (unterirdische, überdeckte Speicher) für die vom Trinkwassernetz unabhängige Versorgung mit einer oder mehreren Löschwasserentnahmestellen eingebaut. Sie gewährleisten zusätzlich zum örtlichen Trinkwassernetz (Hydranten) eine ausreichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehren.
Um eine gefahrlose Entnahme an diesen Entnahmestellen zu gewährleisten, sind verschiedene Anforderungen gestellt.
Im Allgemeinen gilt:
Im Falle eines Brandes ist zu beachten, dass Entnahmestellen, welche im Trümmerschatten des betroffenen Objektes liegen, nicht für die Löschwasserentnahme herangezogen werden können. Als nötiger Abstand der Entnahmestelle zum Gebäude ist in sämtliche Richtungen mindestens eine Firsthöhe anzusetzen. Zu den Gebäudeseiten wird von der Gebäudemitte aus gemessen. Jedoch gilt, dass je nach Gebäudeform, z. B. bei sehr flachen und breiten Gebäuden, der Trümmerschatten individuell zu beurteilen ist.
Besonders bei der Neuanlegung von Entnahmestellen ist daher auf ausreichend Abstand zu den umstehenden Gebäuden zu achten. Soll beispielsweise eine im Trümmerschatten befindliche Grube zu einem Löschwasserbehälter umfunktioniert werden, so ist die Entnahmestelle (Saugstutzen/Saugschacht) mittels Verrohrung vom Gebäude weg, außerhalb des Trümmerschattens zu realisieren.
Hydrant
Löschwasserbehälter
Feuerlöschteich
Löschwasserbrunnen
Mobile Löschwasserversorgung
Löschwasser-Tankfahrzeug