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Werks- und Montageplanung "Sanitär"

Autoren
OldBo
15.05.2016
Die Werks- und Montageplanung ist, getrennt nach Gewerken, 3-fach in DIN A4-Ordner mit Inhaltsverzeichnis rechtzeitig vor Montagebeginn dem Bauherrn zur Einsicht und Prüfung vorzulegen.
Bei der folgenden Auflistung handelt es sich Leistungen, die vertraglich vereinbahrt und entsprechend vergütet werden müssen, wenn sie dem Auftraggeber (AG) übergeben werden sollen. Dabei kann es noch von Bedeutung sein, ob der Vertrag nach VOB/B oder BGB abgeschlossen wurde und wer die Leistung erbringen soll. Verträge mit einem privaten Bauherrn werden auf Grund eines BGH-Urteils (Urteil vom 24. Juli 2008, Az: VII ZR 55/07) meistens nicht mehr nach VOB/B abgeschlossen. Hierbei sind die Normen der VOB/C als anerkannte Regel der Technik weiterhin gültig.

In vielen Fällen müssen dem Auftragnehmer bzw. Angebotsersteller (AN) viele Berechnungen und Unterlagen vom AG zur Verfügung gestellt werden, die der AN dann auf die Richtigkeit zu überprüfen hat.

Die Werks- und Montageplanung ist, getrennt nach Gewerken, 3-fach in DIN A4-Ordner mit Inhaltsverzeichnis rechtzeitig vor Montagebeginn dem Bauherrn zur Einsicht und Prüfung vorzulegen.

Zur Prüfung dieser Werks- und Montageplanung wird seitens des Bauherrn ein Zeitraum von 2 Kalen-derwochen eingeräumt. Verspätete Vorlegung dieser Werks- und Montageplanung und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Vor der Montage der technischen Einrichtungen ist mit den Auftragnehmern der anderen technischen Gewerke rechtzeitig Kontakt aufzunehmen und eine Koordination vorzunehmen. Änderungen jeglicher Art, auch Änderungen bei anderen Gewerken und bauliche Maßnahmen, die auf ungenügende oder unterlassene Koordination zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Grundlage dieser beiligenden Entwurfsplanung sind die bis zum Erstelldatum dieses Leistungsverzeichnisses vorliegende Genehmigungsplanung des Architekten.
Sämtliche nachfolgende Entwurfs- und/oder Ausführungspläne durch den Architekten und/oder dessen Nachunternehmer sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer anzufordern und in die Werks- und Montageplanung einzuarbeiten und hinsichtlich der Schlitz- und Durchbruchsplanung rechtzeitig Änderungen schriftlich mitzuteilen.

Werks- und Montageplanung in der Sanitärtechnik bestehen im wesentlichen aus:
  • Trinkwasserberechnung gemäß DIN 1988, W 551
  • Schmutzwasserberechnung gemäß DIN 1986-100, DIN EN 12056
  • Regenwasserberechnung gemäß VDI 3806
  •   Gasnetzberechnung gemäß TRGI in aktueller Auflage
  • Hydraulischer Abgleich des gesamten System
  •   Dimensionierung aller Pumpen
  •   Dimensionierung der Druckhaltung
  •   Dimensionierung der Wasseraufbereitung
  •   Dimensionierung aller sonstigen Anlagenkomponenten
  •   Zeichnerische Darstellung der Anlagen und Dimension
  •   Anlagen- und Strangschemen
  •   Grundrisspläne
  •   Schlitz- und Durchbruchspläne

Zusammengestellt von Kerim Riahi

Natürlich sind alle Angaben ohne Gewähr
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