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Autoren
OldBo
16.04.2025
Entwässerungsleitungen sind abhängig vom Leitungsmaterial auf eine Nutzungsdauer von 50 bis 80 Jahren ausgelegt. Besonders in der 2. Hälfte dieses Zeitraumes entstehen häufig Schäden.
Entwässerungsleitungen sind abhängig vom Leitungsmaterial auf eine Nutzungsdauer von 50 bis 80 Jahren ausgelegt. Besonders in der 2. Hälfte dieses Zeitraumes entstehen häufig Schäden. Eine Untersuchung ergab, dass bei Mehrfamilienhäusern die Hälfte aller Anlagen, die nach 1960 installierten Leitungen defekt, bei Einfamilienhäusern 80 Prozent sanierungsbedürftig sind. Ablagerungen, Risse oder Wurzeleinwüchse sind die Hauptursachen der Mängel.

Mit zunehmendem Alter der Abwasserleitungen steigt die Gefahr einer Leckage kontinuierlich an. Diese Abwasserleitung sind ein Risikofaktor besonders für die Umwelt. Im Schadensfall können erhebliche Kosten entstehen, die nicht nur den Reparaturaufwand beinhalten, sondern auch hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können.
Wenn der Eigentümer bestehende Prüfpflichten oder -fristen verletzt hat, dann wird eine Versicherung nicht für die Sanierungskosten aufkommen. Die Landesbauordnungen der Bundesländer schreiben Dichtheitsprüfungen vor. Z. B. Nordrhein-Westfalen verlangt nach Errichtung der Entwässerungsleitungen eine Dichtheitsprüfung sowie deren Wiederholung spätestens alle 20 Jahre.

Die Landesbauordnungen geben die Auflagen vor:
"Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und in Stand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können."

In der DIN 1986 Teil 30 ist festgelegt, dass spätestens bis zum 31.12.2015 für jedes Grundstück der Nachweis einer Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen vorliegen muss. Auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 18b) schreibt vor, dass Betriebe ihre Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen. Die Dichtheitsprüfung ist von einem anerkannten Fachbetrieb durchzuführen und der Nachweis durch den Betreiber bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Eine mangelhafte Entwässerung hat aber auch Auswirkungen im ganz normale Nutzung,  z.B.
  • Verstopfung bzw. reduziertes Ablaufen
  • Geruchsbelästigung
  • Ablauf- bzw. Gurgelgeräusche
  • Fließ- und Pumpgeräusche
  • Dichtheit der Abwasserleitungen

Eine Geruchsbelästigung ist zu vermeiden und der Boden- und Gewässerschutz ist sicherzustellen.

Bei dem Entwässerungscheck werden folgende Dinge einer Inspektion unterzogen:

Dichtheit der Abwasserleitungen

Regenwasserleitung, Balkonabläufe

Rückstaueinrichtungen

WC, Badewanne und Dusche

Spülmaschine und Waschmaschine

Bei bestandenem Entwässerungscheck erhält der Betreiber das PrüfsiegelSichere Entwässerungsanlage“. In jedem Fall dokumentiert eine ausführliche Checkliste detailliert alle durchgeführten Untersuchungen. Mit dem Siegel der Sicherheitsprüfung des SHK-Handwerks sichert sich der Betreiber gleichzeitig gegen Rechtsansprüche ab. Denn jeder Hauseigentümer ist für die Entwässerungsanlage auf seinem Grundstück und in dem Gebäude verantwortlich.
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