Jedes Gebäude hat eine eigene Heizgrenze (HG) bzw. Heizgrenztemperatur (ϑHG), die angibt, ab welcher mittleren Außentemperatur (°C) das Gebäude durch die Heizungsanlage nicht mehr beheizt werden muss, um die gewünschte Innentemperatur (in der Regel 20 °C) zu halten. Hier reicht dann der Fremdwärmeeinfluss aus, um die Wärmeverluste der beheizten Gebäudehülle zu decken. Die Tage, an denen die Heizgrenze unterschritten wird, werden Heiztage genannt. Für die Ermittlung der Gradtagzahl/Heizgradtage ist die Festlegung der Heizgrenze notwendig.
Die Heizgrenze und die Heizzeit (tHP) bzw. Heizperiode für ein Gebäude wird von folgenden Einflüssen bestimmt:
- Baualterklasse
- Gebäudenutzungstyp
- Innentemperatur
- Luftwechsel
- Heizleistung am kältesten Tag
- Verhältnis - Wärmegewinne und Wärmeverluste
- Art der Heizflächen (z. B. Fußbodenheizung)
In der DIN 4108-6 - Wärmeschutz in Gebäuden - und VDI 2067 - Raumheizung: Berechnung der Kosten von Wärmeversorgungsanlagen - wird die Heizgrenze (HG20,15 [15 °C Außentemperatur <> Innentemperatur 20 °C]) angenommen. Je nach den jeweiligen Einfllüssen kann die Heizgrenze aber auch bei 10 °C (Passivhaus), 12 °C (Niedrigenergiehaus und in Österreich, der Schweiz, in Liechtenstein) oder 17 °C (ungedämmter Altbau) liegen.
Auch die Art der Heizflächen hat einen Einfluss auf die Heizgrenze. So kann z. B. eine Fußbodenheizung in den kalten Morgenstunden den Fußboden unnötig aufheizen, was bei der Trägheit eine stundenlange Wärmeabgabe bei den folgenden wärmeren Vormittagsstunden zur Folge hat.