Sicherheitsarmaturen müssen in der
Trinkwasserinstallation eingesetzt werden, weil das
Trinkwasser verändert werden kann, so dass es zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung des Verbrauchers kommen kann.
Die
DIN 1988 Teil 4 gibt Ursachen für eine Beeinträchtigung oder Gefährdung durch das veränderte
Trinkwasser und Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des
Trinkwassers und zur Erhaltung der
Trinkwassergüte an.
Rückfließen von Nichttrinkwasser kann auftreten durch
- Rückfließen infolge geodätischer Höhenunterschiede
- Rückdrücken, wenn in einem Apparat ein höherer Druck entsteht als der Betriebsdruck in der Trinkwasserinstallation ist
- Rücksaugen, wenn in der Hausanschlussleitung oder in der Trinkwasserinstallation ein Unterdruck entsteht (zum Beispiel durch plötzliches Entleeren der Leitung bei einem Rohrbruch) Rückfließen wird verhindert, wenn die notwendigen Sicherheitseinrichtungen eingebaut werden.
Leider werden in der Praxis die technischen Regeln zum Schutze des
Trinkwassers und zur Erhaltung der
Trinkwassergüte nicht immer eingehalten, da die Meinung vertreten wird, dass von der
Trinkwasserinstallation keine Gefahren ausgehen.
Sicherungseinrichtungen
Bezeichnung nach
DIN 1988 - Typ nach
DIN EN 1717
- Freier Auslauf - AA-AG
- Rohrunterbrecher Bauform A1 - DC
- Rohrtrenner Einbauart 3 - Rohrunterbrecher Bauform A2 - DB
- Systemtrenner Bauart BA - BA
- Rohrtrenner Einbauart 2 - GB
- Rohrschleife
- Rohrtrenner Einbauart 1 - GA
- Sicherungskombination - HD
- Rückflussverhinderer - EA-EB
- Rohrbelüfter Bauform C, D und E - HB (Bauform C)
Die Sicherheitsarmaturen sind den Flüssigkeitsklassen nach DIN 1988 bzw.
Flüssigkeitskategorien nach DIN EN 1717 zugeordnet.