Die
Wärmeerzeuger lassen sich in 3 Typen gliedern:
- Betriebstemperatur, > 70 - 90 °C konstant (Typische 90 / 70 °C-Anlagen)
- Niedertemperatur, < 50 -70 °C, jedoch nicht unter 45 - 50 °C absenkbar
- Brennwertkessel, < 70 °C, jedoch bis auf 20 °C absenkbar.
Da die
Fußbodenheizung je nach Außentemperatur eine
Vorlauftemperatur zwischen 20 - 50 °C benötigt, sind je nach Art des
Wärmeerzeugers unterschiedliche Regelsysteme erforderlich. Dennoch kann sich in Verbindung mit einer Warmwasserbereitung wiederum eine neue Situation ergeben, dann nämlich, wenn ein Niedertemperatur- oder
Brennwertkessel vorübergehend auf
Brauchwassererwärmung umschaltet und mit
Temperaturen > 60 °C arbeitet. Das ist wiederum vom WW-Speicher abhängig. Schaltet der Kessel anschließend wieder auf Heizbetrieb zurück, so strömt das auf über 60 °C erwärmte Heizwasser in die
Fußbodenheizung und verursacht einen „
Temperaturschock“. Darum muss unter Umständen eine Misch einrichtung vorhanden sein, die nach der Umschaltung die
Vorlauftemperatur langsam erhöht. Abb. 25.1. a) bis 25.1. c) Übersicht der
Wärmeerzeuger und deren
Temperaturverlauf.
Durch die Möglichkeit, den
Heizkessel im niedrigen
Temperaturbereich zu betreiben, werden die Auskühl- und Abstrahlungsverluste gegenüber den Hochtemperaturkesseln geringer. Auch die Verteilungsverluste im Gebäude liegen deutlich niedriger. Der Spareffekt ist daher,
Brennwertkessel ausgenommen, überwiegend in den letztgenannten Faktoren zu suchen, weniger im Beheizungssystem selbst. Auch der Einsatz von
Wärmepumpen stellt an die
Regelung besondere Anforderungen. Dabei sind die regeltechnischen Einrichtungen auf den jeweiligen Anwendungsfall abzustimmen.