Nicht für alle Anwendungen im privaten wie gewerblichen Bereich ist zwingend Trinkwasserqualität (Lebensmittelqualität) notwendig. Durch die Substitution von Trinkwasser durch Betriebswasser lässt sich der private Trinkwasserverbrauch nachhaltig reduzieren. Betriebswasser - Qualitätsanforderungen und deren Anwendungsbereiche
Tabelle 1: Anforderungen an die Qualität von Betriebswasser zur Nutzung in Gebäuden
Prinzipiell sollte das Betriebswasser folgende Anforderungen erfüllen:
- hygienisch/ mikrobiologisch unbedenklich,
- farblos und klar,
- nahezu schwebstofffrei,
- keine Bildung von Geruchsemissionen.
In Deutschland existieren keine gesetzlichen Mindestanforderungen an die Qualität von Betriebswasser für private Verwendungszwecke. Lediglich die Erstellung sowie die In- bzw. Außerbetriebnahme von Anlagen beispielsweise zum Recycling von Grauwasser müssen nach der Novellierung der Trinkwasserverordnung bei den örtlichen Gesundheitsämtern angezeigt werden. Des Weiteren schreibt die Trinkwasserverordnung die strikte Trennung des Betriebswassernetzes vom Trinkwassernetz vor. Die Versorgungsleitungen sowie die Entnahmestellen sind entweder dauerhaft farblich oder durch geeignete Hinweisschilder gesondert zu kennzeichnen.
Für die Verwendung von Betriebswasser als Toilettenspülwasser, Putzwasser für Haus und Auto oder zum Wäschewaschen haben sich die in Tabelle 1 aufgeführten Qualitätsanforderungen bewährt. Darin sind die hygienischen Mindestanforderungen aus der EU- Badegewässerrichtlinie für Wasser ohne Trinkwasserqualität berücksichtigt.
Schärfere hygienische Qualitätsanforderungen werden an das Betriebswasser nach DIN 19650 gestellt, welches zu Bewässerungszwecken in der Landwirtschaft, dem Gartenbau, dem Landschaftsbau sowie in Park- und Sportanlagen zum Einsatz kommt. Insgesamt existieren vier verschiedene Eignungsklassen, die je nach definiertem Anwendungsbereich die hygienischen Anforderungen festsetzen.
Im Falle einer beabsichtigten Versickerung von Betriebswasser (z. B. aus dem Grauwasser-Recycling) oder die Einleitung in ein Oberflächengewässer müssen in Deutschland die Bestimmungen aus DIN 4261-1 sowie die der Abwasserverordnung beachtet werden. In beiden Fällen ist das Vorhaben bei der zuständigen Wasserbehörde genehmigungspflichtig.
Auch auf internationaler Ebene werden verschiedene Standards für die Betriebswasserqualität von Toilettenspülwasser und Bewässerungswasser von innerstädtischen Grünflächen festgelegt. So darf beispielsweise in China Betriebswasser, welches zur Toilettenspülung verwendet werden soll, eine BSB5- Konzentration von maximal 15 mg/l nicht überschreiten, während der Grenzwert für Wasser zur Bewässerung bei 30 mg/l BSB5 liegt.