Alle in einer
Straße bzw.
Gehweg (
Straßeneinbauarmaturen) oder im
Gelände untergebrachten
Bauteile (Unterflurhydranten, Schieber, Ventile, Hähne) in
Wasser-,
Abwasser-,
Fernwärme- und
Erdgasleitungen müssen so
gekennzeichnet sein, dass man sie jederzeit
wiederfindet. Hierzu werden
Hinweisschilder eingesetzt, auf denen das vorhandene Bauteil und die genaue Stelle angegeben sind.
Die
Schilder müssen
gut sichtbar angebracht werden und dürfen nicht von Büschen oder einer Hausbegrünung überwuchert werden. Eine
Demontage der Schilder ist
nicht zulässig.
Blaue Hinweisschilder weisen auf
Straßenkappen (
Schieberkästen) hin, die
unter dem
Straßenniveau liegen. Sie geben die
Art der Armatur (
AV -
Absperrventil,
AH -
Absperrhahn,
AS -
Absperrschieber,
H -
Hydrantenschieber [vor einem
Hydranten angeordneter
Absperrschieber]), die im Versorgungswassernetz eingebaut sind, die
Nennweite und die
genaue Lage an.
Inzwischen bekommt
jedes Haus ein
eigenes einfaches
Hinweisschild, das natürlich immer
sichtbar
sein muss. Und wenn die Entfernung nicht auf die richtige Seite passt,
dann steht schon einmal eine Ziffer auf der falschen Seite. Hoffentlich
kommt der
Wasserwerker damit klar.
Bei dem Begriff „
Kein Trinkwasser“ handelt es sich nicht um
Nichttrinkwasser, sondern um
kaltes und
erwärmtes Trinkwasser, das aufgrund von
Stagnation und/oder alter bzw. falscher
Rohrmaterialien nicht mehr für den Genuss durch Menschen geeignet ist. In vielen
Trinkwasserinstallationen befindet sich aufgrund von Stagnationswasser in nicht oder unzureichend gedämmten Rohrleitungen kein
Wasser, das für den
für den menschlichen Genuss nicht geeignet ist. Deshalb sollten hier an den Zapfstellen
Hinweisschilder angebracht sein.
Der
technische Mindeststandard, der sich aus der Praxis und Untersuchungen der letzten Jahre ergeben hat und die Vorgaben, die in der
DIN 1989 vorgegeben sind, sind die Grundlagen für den Bau und die Planung von
Regenwassernutzungsanlagen in Neubauten als auch bei nachträglichen Installationen. Alle
Anlagenteile und
Armaturen, die zu solchen Anlagen gehören, müssen durch
Hinweisschilder gekennzeichnet werden. Bei
Außenzapfstellen kann auch das Hinweisschild "
Kein Trinkwasser" notwendig werden.
Den
Unterflurhydranten (
Wasserentnahmestelle aus dem Ortswassernetz) erkennt man anhand des charakteristischen
ovalen Metalldeckels im Boden, der über das in der Nähe stehende
rot umrandete weiße Hinweisschild zu finden ist. Daher ist es wichtig, dass die
Schilder gut sichtbar sind und nicht von Büschen überwuchert werden. Eine
Demontage der Schilder ist
nicht zulässig. Im
Notfall bleibt nur wenig Zeit, damit die
Feuerwehr sich Zugang zum
Hydranten schaffen kann.
In Gegenden, in denen
keine Wasserversorgungsleitungen liegen oder die zu entnehmende
Wassermenge zu Löschzwecken zu gering ist, weisen entsprechende Hinweisschilder auf einen
Löschwasserbrunnen oder einer
Löschwasserzisterne hin.
Gelbe Hinweisschilder weisen auf
Straßenkappen (
Schieberkästen) der
Absperreinrichtung eines
Erdgasnetzes hin, die
unter dem
Straßenniveau liegen. Auf dem Schild sind die
Art der
Armatur (
*), die
Nennweite, die
Art des
Versorgungsnetzes (
HD - Hochdrucknetz,
MD - Mitteldrucknetz und
ND - Niederdrucknetz), die
genaue Lage und der
Versorger mit
Anschrift und
Telefonnummer angeben.
* HS - Hauptschieber,
HK - Hauptkugelhahn,
AS -
Absperrschieber,
AK - Absperrkugelhahn,
FS - Feuerschieber (Ortsnetz),
HF - Feuerschieber (Hochdrucknetz)
Die
Erdgasleitungen (Pipeline) im
freien Gelände werden mit dem Gashinweisschild, das eine
gelbe Haube (in Rapsfeldern - orange) hat, gekennzeichnet. Durch die Haube ist der
Verlauf der
Leitung auch
aus der Luft möglich. An den Abzweigungen zu den verschiedenen Ortschaften gibt es
Zwischenstationen, die auch mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind.
Auch in den
Gebäuden sollten die vorhandenen
Gasleitungen deutlich gekennzeichnet sein. Die kann durch ein allgemeines
Hinweisschild, durch einen
gelben Leitungsanstrich und durch
Rohraufkleber (
DIN 2403) durchgeführt werden.
Alle
Räume und
Bereiche, in denen sich
Flüssiggasbehälter befinden, müssen mit dem
Namen des Gases, mit dem
Gefahrensymbol und mit der
Gefahrenbezeichnung gekennzeichnet sein. Bei der Lagerung und dem Transport von
Flüssiggas sind die
Vorschriften der
TRF und der
TRG zu beachten. Da
Flüssiggase
(Brenngas - Propan) wesentlich schwerer als
Luft (1,8 mal so schwer)
sind, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sich austretendes
Flüssiggas nicht in tiefer liegenden Bereichen sammeln kann. Es bildet
zusammen mit
Luft ein explosives Gemisch (bei 2…9 % Gasanteil).
In vielen Städten, und durch die zunehmenden
Biogasanlagen und BHKW's auf dem flachen Land, gibt es verzweigte
Wärmeversorgungsnetze (
Nah- und Fernwärme). Normalerweise gibt es in
Fernwärmenetzen immer
zwei parallele
Hinweisschilder (
Vor- und
Rücklaufleitung). Auf den
Schildern sind die
Art der
Armaturen (
VS - Vorlaufschieber,
RS - Rücklaufschieber), die
Nennweite, der
Nenndruck, die
Bauteilnummer aus dem
Netzplan, die
genaue Lage und der
Wärmeversorger mit
Anschrift und
Telefonnummer angeben.
Das Hinweisschild "
Heizungswasser" sollte grundsätzlich an den
Wärmeerzeugern oder im
Heizraum angebracht werden, wenn das
Füllwasser behandelt oder
aufbereitet wurde. Auf dem Schild sollte das genaue
Mischungsverhältnis bzw. die
Art des Zusatzes angegeben werden, weil meistens die eingefüllten Gebinde nicht mehr vorhanden sind. Nach einer
Teil- oder
Vollentleerung muss ein entsprechendes
Wasser nachgefüllt werden, damit die gewünschte Wirkung erhalten bleibt und nicht eine gegenteilige Wirkung eintritt.