Die Feuerungswärmeleistung (FWL) gibt an, wie viel Energie aus einem Brennstoff pro Zeiteinheit einer Feuerungsanlage maximal zugeführt werden kann, bezogen auf den unteren Heizwert des Brennstoffs. Sie ist eine Kenngröße, die die Größe einer Feuerung, z. B. einer Heizanlage oder eines Kraftwerks, beschreibt. Sie dient der Klassifizierung von Anlagen, der Einhaltung von Vorschriften und der Berechnung der zu verarbeitenden Energie.
Für jede einzelne Anlage sind folgende Angaben aufzuzeichnen:
• installierte Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage (in MW)
• Art der Feuerungsanlage (Kesselfeuerung, Gasturbine, Gasmotor, Dieselmotor, andere
Feuerungsanlage mit genauer Angabe der Art der Feuerungsanlage)
• Zeitpunkt der Betriebsaufnahme und der letzten wesentlichen Änderung der
Feuerungsanlage (inkl. Benennung der wesentlichen Änderungen)
• Jahresgesamtemissionen (in t/a) an Schwefeloxiden (als SO2), Stickstoffoxiden (als NO2) sowie
Gesamtstaub (als Schwebstoffe insgesamt)
• jährliche Betriebsstunden der Feuerungsanlage
• jährlicher Gesamtenergieeinsatz (in TJ/a , bezogen auf den unteren Heizwert) bilanziert nach
folgenden Brennstoffkategorien:
- Steinkohle, Braunkohle, Biobrennstoffe, Torf, andere feste Brennstoffe (mit genauer
Bezeichnung des Festbrennstoffs)
- flüssige Brennstoffe (mit genauer Bezeichnung des Flüssigbrennstoffes)
- Erdgas, sonstige Gase (mit genauer Bezeichnung des Gases)
• Angaben zum Schwefelgehalt der verwendeten heimischen festen Brennstoffe und der
erzielten Schwefelabscheidegrade entsprechend Punkt 7. des § 25 der 13. BImSchV
• Feuerungsanlagen, die im gleitenden Durchschnitt über einen Zeitraum von fünf Jahren nicht
mehr als 1500 Stunden pro Jahr in Betrieb sind, müssen zusätzlich die Zahl der
Betriebsstunden pro Jahr für das Berichtsjahr und die vorangegangenen vier Kalenderjahre
berichten
• Angabe, ob die Feuerungsanlage Teil einer Raffinerie ist