Nach der
VOB Teil C -
DIN 18379 ist eine
Abnahmeprüfung nach
DIN EN 12599 "Lüftung von Gebäuden - Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen" durchzuführen.
Genauso wie Heizungsanlagen sind
raumlufttechnische Anlagen (RLT) in
technischer,
thermischer und
raumklimatischer Hinsicht einwandfrei abzustimmen. Diese Anlagen sind bei der Inbetriebnahme im Rahmen einer
Abnahmeprüfung dem Betreiber zu übergeben. Die auszuführenden Arbeiten sind in der
DIN EN 12599 vorgegeben.
Diese
Abnahme ist
spätestens 12 Werktage nach der Fertigstellung durchzuführen. Danach geht die Gefahr an den
Auftraggeber über (
BGB § 644). Deshalb sind alle vertraglichen und technischen Vorgaben zu prüfen und schriftlich nachzuweisen.
Diese Abnahmeprüfung besteht aus folgenden
Kontroll- und Prüfverfahren:
1. Umfang und Klasseneinteilung
2. Vollständigkeitsprüfungen
3. Funktionsprüfungen
4. Funktionsmessungen
5. Abnahmebericht
6. Sondermessungen
Mit der
Klasseneinteilung
werden Art und Umfang der erforderlichen Messungen aufgenommen. In
Abhängigkeit der Zuordnungsklasse A; B; C; D werden diese für
verschiedene Räume im Hinblick auf ihre Ähnlichkeit der zu messenden
Parameter differenziert und vereinfacht.
Mit der
Vollständigkeitsprüfung werden alle
technischen Details der Anlage hinsichtlich der mit der Planung
zugesagten Leistungsparameter verglichen und auf Einhaltung überprüft
und die Unterlagen für Betrieb,
Wartung und Fehlersuche gesichtet.
Mit der
Funktionsprüfung wird die vertragsgemäße Betriebs- und Funktionsfähigkeit der Anlage überprüft. Hier werden die
Regelungs- und
Steuerungsabläufe sowie die Notfallsituationen im Bereich
Frostschutz, Brand- und Rauchschutz simuliert.
Mit den
Funktionsmessungen wird messtechnisch nachgewiesen, inwieweit die in der Planung vorgegebenen Sollwerte erfüllt werden. Die Funktionsmessungen beziehen sich sowohl auf die im Raum als auch auf die in der Zentrale eingebauten Komponenten. Die Messungen umfassen
Luftströme,
Lufttemperaturen,
Luftfeuchten, Raumluftgeschwindigkeiten und Stromaufnahmen der
Ventilatoren.
Danach wird ein kompletter Abnahmebericht erstellt. Dabei werden alle Kriterien erläutert und Toleranzen rechtssicher bewertet. Aufgenommene Mängel und Restleistungen werden in einer separaten Mängelliste erfasst.
Eine komplette Fotodokumentation schließt den Abnahmebericht ab.
Sondermessungen sind Messungen,
bedarfsabhängig vereinbart werden müssen, wenn sie in besonderen Fällen auftraggeberseitig gewünscht werden. Dies sind z.B.
Luftbilanzanalysen,
Luftqualitätsmessungen, CO
2 Messungen, Messungen von
Temperaturgradienten, Langzeitmessungen, Raumströmungs- und Nebeluntersuchungen und ähnliche Sondermessungen.
Die verschiedenen
Mess-, Kontroll- und Prüfarbeiten sind aus den nebenstehenden Tabellen ersichtlich.