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1462

Schornstein kontrolliert ausbrennen

Autoren
OldBo
04.12.2010
Wenn in einem Schornstein starke Glanzrußablagerungen vorhanden sind, dann muss der Schornstein kontrolliert ausgebrannt werden. Wird es versäumt, kann es zu einem gefährlichen unkontrollierten Schornsteinbrand führen.
Ein unkontrollierter Rußbrand (Schornsteinbrand) kann durch Hart- oder Glanzruß im Schornstein ausgelöst werden. Der Ruß entsteht durch Brennstoffe, die zur Teerbildung neigen, so z. B. Holz, Torf, Rohbraunkohle. Es handelt sich dabei um Kohlenwasserstoffe, die nicht in den Feuerstätte verbrannt werden und sich im Rauchrohr und Schornstein ablagern.

Wenn in einem Schornstein starke Glanzrußablagerungen vorhanden sind, dann muss der Schornstein kontrolliert ausgebrannt werden. Wird es versäumt, kann es zu einem gefährlichen unkontrollierten Schornsteinbrand führen.

Ausbrennarbeiten darf nur ein Schornsteinfegermeister (einige sagen auch Kaminkehrermeister) durchführen. Außerdem ist diese Tätigkeit der Feuerwehr bzw. der Polizei mitzuteilen.

Die Feuerwehr bzw. der anwesende Schornsteinfeger lassen den Schornstein kontrolliert ausbrennen. Da sich der Ruß aufbläht (7 bis 10fach) und sich dadurch der Schornsteinquerschnitt verringert bis zulaufen kann, kann es zu einer Schornsteinexplosion kommen. Man lässt eine Gütekette in den Schornstein mit dem man den Ruß abschlagen kann oder wirft Fallgewichte (Ausbrennkugeln) in den Schornstein. Deshalb sollte der Schornstein von oben ausgebrannt werden. Dabei werden sogenannte Brennelemente entzündet und mittels einer Gütekette immer tiefer gelassen.

Für diese Arbeit kann auch das Sternbrennverfahren mit Flüssiggas eingesetzt werden.  Dabei wird der Brenner kontrolliert von der Schornsteinmündung bis zur Sohle geführt.

Eine Alternative zum Ausbrennen ist das Ausschlagen des Schornsteins.
Vorgehen beim Ausbrennen von Feuerungsanlagen (Abgasanlagen)
Vorgehen beim Ausbrennen von Feuerungsanlagen (Abgasanlagen)
  •   Die gesamte Anlage (Schornstein, Rauchrohr, Ofen) ist vom Schornsteinfeger (Kaminkehrer) auf ihren baulichen Zustand zu untersuchen.
  •   Die Feuerwehr stellt eine der Brandgefahr entsprechende Löschgruppe auf und lässt die erforderlichen Schlauchleitungen erstellen und unter Druck setzen.
  •   In den Fußböden und auf dem Dachboden ist jedes brennbare Material um die Abgasanlage herum zu entfernen.
  •   Das Dach ist zu kontrollieren.
  •   Dachluken, Fenster, Einfahrtstore und dergleichen im Haus und in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sind zu schliessen.
  •   Weichgedeckte Dächer sind mit Wasser zu benetzen.
  •   Elektrische Freileitungen in der Nähe der Schornsteinmündung müssen durch den Netzverteiler spannungsfrei gemacht und isoliert werden.
  •   In jedem Geschoss und auf dem Dachboden ist ein Gefäss mit Wasser, ein Handfeuerlöscher oder eine Eimerspritze bereit zu stellen.
  •   Vor jeder Revisionsöffnung ist der Boden mit nassen Tüchern zu belegen.
  •   Der Schornsteinfeger (Kaminkehrer) muss das Ausbrennen der Abgasanlage nach dem neuesten Stand der Technik vornehmen. Er muss die Feuerungsanlage während des Ausbrennens ständig unter Kontrolle
    halten.
  •   Nach dem Ausbrennen sind die Stellen, an denen die Abgasanlage durch Balkendecken und andere Holzteile führt, mehrere Stunden nach Wärmestauungen und Glutnestern abzusuchen.
  •   Die Abgasanlage ist nach Beendigung der Ausbrenn- und Reinigungsarbeiten genau abzuspiegeln oder durch eine Kamera zu kontrollieren.
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