Eine
thermostatische Mischarmatur wird dann notwendig, wenn das
erwärmte Trinkwasser eine hohe Speichertemperatur hat. Dies ist besonders der Fall, wenn der
Speicher über eine
thermische Solaranlage aufgeheizt wird. Aber auch in
Mehrfamilienhäusern muss die
Speichertemperatur aus
hygienischen Gründen auf
> 60 °C gehalten werden.
In diesen Fällen setzt sich immer mehr der Einsatz von Frischwasserstationen oder auch Wohnungsstationen durch, weil mit denen die Warmwassertemperatur auch niedriger betrieben werden kann bzw. zulässig ist.
Die Armatur kann
zentral am
Trinkwassererwärmer oder
dezentral vor den
Zapfstellen eingebaut werden. Eine dezentrale Anordnung wird immer dann notwendig, wenn in der Anlage Zapfstellen vorhanden sind, die eine höhere Warmwassertemperatur verlangen (z. B. Küchen).
Der im Ausgangsstutzen zentral angeordnete hochempfindliche Thermostat steuert eine Regulierhülse, die in Abhängigkeit der Mischwassertemperatur den Zustrom von Kalt bzw. Warmwasser regelt. Der Steuerkolben besitzt auf der Kalt- und Warmwasserseite Weichdichtungen, die einen dichten Abschluss auf der Warmwasser-seite bei Ausfall der
Kaltwasserversorgung, unter Voraussetzung, dass die Warmwassertemperatur min. 10 K höher ist als die eingestellte Mischwassertemperatur und eine Unterbrechung der
Kaltwasserzufuhr bei Ausfall der Warmwasserversorgung.
In der
Zirkulationsleitung muss ein
Rückflussverhinderer eingebaut werden, der verhindert, dass an den Zapfstellen
Kaltwasser über die Zirkulationsleitung beigemischt wird.
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Nach der DIN EN 806-2, DIN 1988-200 und dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 müssen zentrale Trinkwassererwärmer
– Speicher- oder Durchflusssysteme, bzw. kombinierte Systeme
(Speicherladesysteme) – so geplant, gebaut und betrieben werden, dass am
Austritt aus dem Trinkwassererwärmer die Warmwassertemperatur gleich oder größer 60 °C
beträgt. Bei der Entnahme von Spitzenvolumenströmen ist mit einem
Temperaturabfall im Speicher zu rechnen. Kurzzeitige Absenkungen der
Speicheraustrittstemperatur im Minutenbereich sind daher tolerierbar.
(siehe z. B. DIN 4708). Systembedingte Unterschreitungen von 60 °C sind unzulässig. Diese Vorgaben gelten grundsätzlich (wird aber in der Regel in Ein- und Zweifamilienhäusern nicht überprüft), aber die Anlagen in Häusern ab 3 Wohneinheiten und das, was in der Trinkwasserverordnung beschrieben wird, ist einzuhalten. Diese Anlagen sind melde- und prüfpflichtig. Hierbei geht es um die Hygiene in der Trinkwasserinstallation.
Zentrale Mischarmaturen in der Trinkwassererwärmungsanlage sind nicht mehr zulässig, weil an den Zapfstellen (Auslaufarmaturen) 60 °C
anliegen müssen. Beim Wiedereintritt der Zirkulation in den Speicher
darf die durch Wärmeverluste verursachte Temperaturdifferenz höchstens 5
K betragen. Zentrale Mischarmaturen können dann sinnvoll sein, wenn die TW-Erwärmung über eine thermische Solaranlage mit Temperaturen bis 90 °C betrieben wird. Hier kann dann die Leitungstemperatur auf 60 °C einreguliert werden.
Aufgrund der geforderten hohen Temperatur an den Warmwasser-Zapfstellen muss der Schutz vor einer Verbrühung gewährleistet sein. Die DIN EN 806 Teil 2 fordert in öffentlichen Gebäuden allgemein eine Begrenzung der Auslauftemperatur auf 45 °C und für Gebäude mit besonderer Nutzung (Pflege- und Seniorenheimen, Kindergärten) werden 43 °C empfohlen. Für öffentliche WC- und Waschräume empfiehlt die VDI-Richtlinie 3818 eine Warmwassertemperatur an der Entnahmestelle 40 °C. Der private Betreiber kann selber entscheiden, ob oder wie er einen Verbrühschutz an seinen Armaturen einsetzt.