In einem
Bautagebuch dokumentiert der
bauleitende Architekt bzw.
Ingenieur oder
die
Baubegleitende Qualitätskontrolle schriftlich und anhand von
Fotos den Ablauf aller Leistungen, Lieferungen und Tätigkeiten der
Bauunternehmen auf der
Baustelle (z. B. Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- oder
Instandsetzungsmaßnahme). Die
Pflicht des
Führens eines Bautagebuches ergibt sich aus dem
Vertragsverhältnis zwischen
Auftraggeber und Architekt bzw. Ingenieur nach dem
Werkvertragsrecht nach §§ 631-651 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (
BGB).
Nur so können die jeweiligen
Arbeitsbedingungen auf der Baustelle für den
Auftraggeber festgehalten werdent. Das Bautagebuch ist ein wichtiges
Beweismittel im Falle eines
Rechtsstreits. Das Bautagebuch gehört zu den
Grundleistungen (
HOAI -
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) der
Objektüberwachung bzw. Örtlichen Bauüberwachung. Außerdem kann der Architekt bzw. Ingenieur sein eigenes
Haftungsrisiko aus der
Bauüberwachung mindern.
Hier passt, wie bei der Kalkulation, der Spruch "Wer schreibt, der bleibt".
Das Bautagebuch darf nicht mit den Bautagesberichten verwechselt werden, denn diese werden von den bauausführenden Unternehmen der verschiedenen Gewerke geführt, wenn sie vertraglich (ZVB) vereinbart werden.
Die Vertragsparteien vereinbaren die Form und den Inhalt eines Bautagebuchs. Es dient zur Kontrolle der honorierten Bauleitertätigkeit (z. B. Baubegleitende Qualitätskontrolle) und dem Auftraggeber als Beweismittel (z. B. Nachtrags- oder Ersatzforderungen wegen Bauzeitverzögerungen durch den Bauunternehmer, Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, Ersatzforderungen durch Dritte). Entsprechend dem Bauvorhaben sollte der Inhalt ausgestaltet werden.
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:
• Beschreibung der Bauleitertätigkeiten (z. B. Führung wichtiger Baustellengespräche mit Baubeteiligten und Behörden, Übergabe wichtiger Ausführungspläne, Überwachen und festhalten der laufenden Bauarbeiten (Gewerke) und des Baufortschritt wichtiger einzelner Tagesabschnitte)
• Beschreibung der Bauablaufstörungen (Ereignisse oder Vorkommnisse festgehalten, z.B. eigenmächtige vom Bauvertrag abweichende Leistungsänderungen der Bauunternehmer, Beschädigungen bereits ausgeführter Bauleistungen, Bauunfälle)
• Beschreibung sonstiger Ereignisse auf der Baustelle (Dokumentation von Bauablaufstörungen, nicht vertragsgemäße Ausführungsbeginn einzelner Bauleistungen, schleppende Baufortschritte oder Baueinstellungen und deren Ursachen)
Damit der beauftragte Architekt bzw. Ingenieur ohne großen Tages-/Zeitaufwand das Bautagebuch führen kann, sind stichwortartige und handschriftliche Eintragungen in speziellen Formblättern möglich. Es sollte täglich geführt werden.
Der Übergabezeitpunkt des Bautagebuchs können die Vertragspartner vertraglich vereinbaren (tägliche oder wöchentliche Übergabe einzelner Tagesblätter oder die Übergabe des kompletten Bautagebuchs bei der Baufertigstellung).