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Datenschutzhinweise
Autoren
OldBo
26.06.2016
Nicht nur durch Blitzeinschläge und Überspannungen aus der äußeren Umgebung des Gebäudes, sondern auch Schaltungen im Elektroversorgungsnetz oder witterungsbedingte Netzüberspannungen können zu Schäden an der Hauselektroanlage führen.
Potentialausgleich
 Potentialausgleich
Quelle: Bosy
Spannungsabbau an den Schutzelementen
 Spannungsabbau an den Schutzelementen
Quelle: Brieselang.NET e.K.

Nicht nur durch Blitzeinschläge und Überspannungen aus der äußeren Umgebung des Gebäudes, sondern auch Schaltungen im Elektroversorgungsnetz oder witterungsbedingte Netzüberspannungen können zu Schäden an der Hauselektroanlage führen. Das gilt auch für Kommunikationsleitungen. Diese Störungen aus dem Netz können durch einen Überspannungsgrobschutz (Blitzstrom-Ableiter [Typ 1]) direkt am Hauseinspeisepunkt abgefangen werden.

Damit bei einem Blitzschlag nicht gefährlichen Spannungen im Gebäude kommen kann, werden die metallenen Einrichtungen* an der Stelle, wo sie ins Gebäude eintreten, mit der "Haupterdungsschiene" bzw. Hauptpotentialausgleichschiene verbunden (Potentialausgleich).

Metallene Einrichtungen
  • Fundamenterder bzw. Blitzschutzerder
  • Gas-Hausanschluß
  • Warm- und Kaltwasserrohrleitungen
  • Heizungsrohrleitungen
  • weitere erdverlegte Anlagen (z. B. Tankanlagen)
  • Schirme und Erdungsleiter der informations- und kommunikationstechnischen Leitungen und Anlagen (z. B. Telefon, Kabelfernsehen)
  • Daten-Netzwerk (Schirmung)
  • Antennen
  • weitere Potentialausgleichsschienen
  • weitere Metallteile im Gebäude (z.B. Aufzug)
  • der grün-gelbe Leiter der Stromversorgung
  • Stahlkonstruktionen

Übespannungen durch Blitzschlag in das Gebäude oder in der Nähe können durch mehrere hintereinander geschaltete Schutzgeräte (ÜSP - Surge Protective Device SPD [Grobschutz Typ 1 < 4 kV, Mittelschutz Typ 2 < 2,5 kV, Feinschutz Typ 3 < 1,5 kV) unschädlich gemacht werden. So besteht selbst für empfindliche Elektronik keine Gefahr mehr.

Dreistufiges Schutzkonzept

Gegen energiereiche Störungen schützen Blitzstrom-Ableiter (Typ 1). Diese verhindern das Eindringen von Blitzströmen in das Gebäude über die zu schützende Leitung. Dabei treten aber immer noch Überspannungen auf.
Diese werden durch Überspannungs-Ableiter (Typ 2), die die Störspannung auf ein im Allgemeinen ausreichend niedriges Niveau absenken.
Bei besonders empfindlichen Geräten werden spezielle Überspannungs-Ableiter (Typ 3) eingesetzt, die die Störspannung noch weiter absenken auf niedrigeres Niveau.

Feinschutz
Alle elektronischen Geräte sind durch Überspannugen gefährdet. Das betrifft Telefonanlagen, Computer, Drucker, elektronische Steuerungen usw. Diese Stromkreise sollten mit einer geeigneten Feinschutz-Einrichtung (Typ 3) abgesichert werden. Feinschutz allein ohne vorgeschaltete Ableiter kann bei auftretenden Überspannungen überlastet sein. Welche Absicherungen im Einzelfall vorgesehen werden, muss in jedem Haus gesondert überprüft werden.

Die meisten Versicherungsgesellschaften schreiben einen Blitzschutz und eine jährliche Wartung der Anlage vor.

Voraussichtlich ab Herbst 2016 ist Überspannungsschutz bei allen neuen Gebäuden verpflichtend.

Die neue DIN VDE 0100-443 beschreibt für Deutschland die Entscheidungskriterien, wann Überspannungsschutzmaßnahmen in Anlagen und Gebäuden vorzusehen sind.
Neu formuliert sind die Kategorien, in denen zur Beherrschung der Überspannungen der Einbau von Überspannungs-Ableitern vorgeschrieben wird. Die zukünftige DIN VDE 0100-443 fordert, dass Überspannungsschutz vorzusehen ist, wenn transiente Überspannungen Auswirkungen haben können auf:

  • Menschenleben, z. B. Anlagen für Sicherheitszwecke und Krankenhäuser.
    Öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz, z. B. öffentliche Dienste, Telekommunikationszentren und Museen.
  • Gewerbe- und Industrieaktivitäten, z. B. Hotels, Banken, Industriebetriebe, Handel, Bauernhöfe
  • Große Menschenansammlungen, z. B. in großen (Wohn-)Gebäuden, Kirchen, Büros, Schulen.
  • Einzelpersonen, z. B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn empfindliche Betriebsmittel der Überspannungskategorie I + II installiert sind.
  • Gebäude mit der Klassifizierung „feuergefährlich“ z. B. Scheunen, Werkstätten für Holzbearbeitung.

Entsprechend diesen Kriterien muss in allen neuen Gebäuden, auch in Wohngebäuden, ab Herbst 2016 ein Überspannungsschutz eingebaut werden. Quelle: DEHN + SÖHNE GmbH + Co.KG

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