Jedes
Rohr und
Kabel, das durch
Bauteile (Mauer, Bodenplatte) in ein Gebäude geführt wird, muss gegen
Korrosion,
Wärme- und
Schallübertragung, aber auch gegen
Druckwasser bzw.
Sickerwasser und dem Eintritt von
Gasen (z. B.
Radon) von Außen, geschützt werden. Für jeden Zweck gibt es entsprechende
Systeme, die nach den anerkannten
Regeln der Technik (
aRdT) eingebaut werden müssen. Da in der Regel die
Versorgungsleitungen an einer Stelle im Gebäude eingeführt werden, bieten sich hier
Mehrspartenhauseinführungen an. Hier ist dann neben der
Abwasserleitung nur noch eine Öffnung einzuplanen oder eine
Kernbohrung durchzuführen.
Bei Gebäuden ohne Keller werden die Versorgungsleitungen durch die Bodenplatte eingeführt. Die Hauseinführung muss gasdicht (z. B. gegen Radon) und wasserdicht (Druckwasser, Sickerwasser) sein. Sinnvoll ist es, Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) an einer Stelle (z. B. Hausanschlussraum) in das Haus einzuführen. Mit einem flexiblen Druckschlauch kann eine durchgängige gas-und wasserdichte Leerrohrtrasse (bis 1,5 bar) bis zur Grundstücksgrenze hergestellt werden.
Die Höhe kann variabel an das Fertigfußbodenniveau angepasst werden. Alle Sparten werden in den jeweils eigenen Mantelrohren getrennt voneinander geführt und die Abdichtung zur Medienleitung erfolgt über ein weiteres Bauteil zzgl. Spartendichtelemente. Die Wassersperrflansche, die auf den Mantelrohren angebracht sind, dienen als Wassersperre zwischen Bauteil und Beton.
Bei
Gebäuden mit Keller werden die
Versorgungsleitungen durch die
Kelleraußenwand eingeführt. Auch diese Durchführungen müssen
gas- und
wasserdicht (bis 1,5 bar) sein und haben eine eingebaute
Dichtheitsprüfvorrichtung und eine integrierte
Drehmomentkontrolle. Die
Außenabdichtung (aufstauendes Sickerwasser, Druckwasser) muss entsprechend der Wandart ausgewählt werden. Die
Innenabdichtung hat eine
Dichtbreite von 30 mm bzw. 60 mm.