"Bestimmungsgemäße Nutzung" bzw. "Bestimmungsgemäßer Betrieb" und "Bestimmungsgemäße Verwendung" sind rechtliche Begriffe, die in Streitfällen herrangeogen werden.
Ein Bestimmungsgemäßer Betrieb ist der Betrieb, für den die Anlage technisch ausgelegt und von der zuständigen Behörde genehmigt ist.
Ein Beispiel für einen bestimmungsgemäßen Betrieb ist eine Trinkwasseranlage. Die Trinkwasserinstallation muss so geplant und montiert sein, dass ein vollständiger Wasseraustausch durch die Entnahme innerhalb von drei Tage stattfindet. Ein fehlender Wasseraustausch an einer Entnahmestelle von mehr als drei Tagen gilt ansonsten als Betriebsunterbrechung (Betreiberpflichten). Danach besteht die erhöhte Gefahr einer mikrobiellen Verunreinigung (z. B. Legionellenbildung).
Der "Bestimmungsgemäße Betrieb" wird in einzelnen Regelwerken allerdings zum Teil sehr unterschiedlich definiert:
- Die DIN 1988-100 "Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen" Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte sieht für Leitungen zu selten genutzten Verbrauchern wie Außnentnahmestellen erst eine vierwöchige Nutzungsunterbrechung als kritisch an.
- In der DIN EN 806-5 "Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen" Teil 5: "Betrieb und Wartung" wird das Intervall für einen Wasserwechsel für solche Rohrleitungen hingegen europaweit auf vorzugsweise einmal je Woche festgelegt.
- Die DIN 1988-200 beurteilt den Sachverhalt ähnlich, empfiehlt aber genauer auf drei Tage einen vollständigen Austausch des Inhalts der Rohrleitungen, danach gilt es als Nutzungsunterbrechung.
- Die VDI/DVGW 6023 "Hygiene in Trinkwasserinstallationen; Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung" fordert einen regelmäßigen Wasseraustausch alle drei Tage oder mit mikrobiologischem Nachweis auch maximal alle sieben Tage.
Diese Angaben sind jedoch nicht nur für den Betreiber von Bedeutung, sondern auch für den Installateur! Denn er muss im Zeitraum von der ersten Befüllung der Installation bis zur Übergabe an den Betreiber für diesen regelmäßigen Wasserwechsel an allen Entnahmestellen sorgen! Anschließend ist dies die Aufgabe des Betreibers, bis das Gebäude in Betrieb geht. Hier entstehen also bei einem angemessenen Hygienebewusstsein erhebliche Aufwendungen und Kosten, die sich jedoch mit einer trockenen Dichtheits- und Belastungsprüfung deutlich minimieren lassen. quelle: Dr. Peter Arens (Viega Deutschland GmbH & Co. KG)
Die StörfallVwV - "Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung" definiert:
Ein Bestimmungsgemäßer Betrieb ist der zulässige Betrieb, für den eine Anlage nach ihrem technischen Zweck bestimmt, ausgelegt und geeignet ist. Betriebszustände, die der erteilten Genehmigung. vollziehbaren nachträglichen Anordnungen oder Rechtsvorschriften nicht entsprechen, gehören nicht zum bestimmungsgemäßen Betrieb.
Der bestimmungsgemäße Betrieb umfaßt
- den Normalbetrieb einschließlich betriebsnotwendiger Eingriffe wie z.B. der Probenahme und einschließlich der Lagerung mit Füll-, Umfüll- und Abfüllvorgängen,
- die Inbetriebnahme und den An- und Abfahrbetrieb,
- den Probebetrieb,
- Wartungs-, Inspektions-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sowie
- den Zustand bei vorübergehender Außerbetriebnahme.