Für
Kunststoffrohrleitungen aus:
- Polybuten (PB) -Polypropylen (PP-R)
- Vernetztes Polyethylen (PE-X), hoher Dichte
- Vernetztes Polyethylen (PE-X-MD), mittlerer Dichte
legt DIN 4726 Anforderungen fest. Die Norm gilt für Rohre, deren Betriebstemperatur 70 °C und deren Betriebsdruck 3 bar nicht übersteigt. Die Norm darf sinngemäß auch für Heizkörperanschlussleitungen verwendet werden. Unter Berücksichtigung der maximal kritischen Bedingungen wird für die auf eine Zeit von 50 Jahren extrapolierte Zeitstand-Innendruckfestigkeit ein Sicherheitsbeiwert von ≥ 2,5 gefordert. Sauerstoffdichte Rohre nach dieser Norm müssen bei einer Temperatur von 40 °C eine – auf das Rohrinnenvolumen bezogene – Sauerstoffdurchlässigkeit 0,1 g/(m3 x d) aufweisen. Bei Kunststoffrohren mit größerer Sauerstoffdurchlässigkeit müssen die Produktunterlagen Aussagen über die zum Korrosionschutz zu treffenden Maßnahmen enthalten.
Anmerkung: Als Maßnahmen kommen in Frage:
- Auswahl korrosionsbeständiger Werkstoffe entweder für die gesamte Anlage oder bei Systemtrennung für die Teile, die mit dem durch die Kunststoffrohre fließenden Wasser in Berührung kommen
- Verwendung von korrosionshemmenden Heizwasserzusätzen.
Der Festlegung eines Grenzwertes von 0,10 g / (m
3 x d) für die Sauerstoffdurchlässigkeit der sauerstoffdichten
Rohre lag folgende Überlegung zugrunde: Bei nicht sauerstoffdichten
Rohren ist bei 40 °C mit einer Sauerstoffdurchlässigkeit von 5 g / (m
3 x d) zu rechnen. Bei 200
Heiztagen würde dies einem 100-maligen Austausch des
Heizungswassers gegen frisches
Leitungswasser mit einer Sauerstoff-Massenkonzentration von 10 g / m
3 entsprechen. Anzustreben sind Verhältnisse mit etwa einmaligem
Wasserwechsel je
Heizperiode, da man davon ausgehen kann, dass dann keinerlei Beeinträchtigung des Betriebs durch
Korrosion zu befürchten ist. Der sich aus dieser Forderung ergebende Wert von 0,05 g / (m
3 x d) wurde im Hinblick auf die zur Zeit noch strittige Reproduzierbarkeit der Prüfergebnisse bei den verschiedenen Prüfstellen verdoppelt. Auch für die Sauerstoffdichtheit wird eine Funktionsdauer von 50 Jahren als notwendig angesehen. Eine entsprechende Anforderung konnte jedoch nicht formuliert werden, da derzeit keine mit vertretbarem Aufwand durchzuführenden Prüfverfahren existieren.
Kunststoffrohre sind in geringem Maße wasserdampfdurchlässig. Dies ist jedoch bei einer ordnungsgemäß betriebenen Anlage ohne Bedeutung. Auf diesbezügliche Anforderungen und Prüfungen wurde deshalb verzichtet. Für die jeweilige Rohrart dürfen nur solche Verbindungselemente verwendet werden, die im Betrieb dauerhaft dicht sind. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Rohrverbindungen bei einer Belastung im Zeitstand-Innendruckversuch und bei einer
Temperaturwechselbelastung dicht bleiben. Die geeigneten Verbindungselemente sowie ihre Montage und Handhabung sind in den Produktunterlagen anzugeben. Rohrverbindungen sind nur an geraden
Rohren zulässig. Klemmverbinder aus Metall müssen den in
DIN 8076 Teil 1 aufgeführten Ausführungsarten mit Stützhülsen entsprechen. Der Vertreiber der
Rohre muss Angaben über die in Verbindung mit dem Rohr geeigneten übrigen Komponenten der Warmwasser-
Fußbodenheizung (wie z. B. Verbindungselemente und Heizwasserzusätze) und über gegebenenfalls erforderlichen
Korrosionsschutz machen. Bei Verwendung von sauerstoffdichten
Rohren nach dieser Norm wird weiterer
Korrosionsschutz nicht als erforderlich angesehen.
Jeder Ringbund muss einen Beipackzettel mit den geforderten Angaben enthalten. - Name oder Zeichen des Vertreibers und Name oder Zeichen des Rohrherstellers
- DIN 4726
- DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit Registernummer, heute DIN-CERTCO
- Werkstoffkurzzeichen
- Außendurchmesser / Wanddicke des Basisrohres (Nennmaße)
- Herstellungsdatum
- Maschinen-Nr. oder Produktionslos-Nr.
- „Sauerstoffdicht“ für sauerstoffdichte Rohre
- gegebenenfalls Gütezeichen