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beheizter Fußboden - Folienabdeckung

Autoren
OldBo
22.01.2010

Radtke 22.07.2009
Der schwimmende Estrich wurde ausschließlich zum Zwecke eines verbesserten Schallschutzes entwickelt (Trittschall).
In der DIN 18560, Teil 2 wird beschrieben, wie schwimmende Estriche auszuführen sind. Die wesentlichen Bestandteile eines schwimmenden Aufbaus sind
Der schwimmende Estrich wurde ausschließlich zum Zwecke eines verbesserten Schallschutzes entwickelt (Trittschall). Die in der DIN 18560 festgelegten Richtlinien sollen die Bildung von Schallbrücken verhindern und gleichzeitig sicherstellen, dass die verwendeten Baustoffe keine den Schallschutz oder die Wärmedämmung beeinflussende Veränderung erfahren. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können viele unterschiedliche Werkstoffe eingesetzt werden. Eine Norm muss deshalb entweder auf die Vielzahl solcher Werkstoffe oder Werkstoffgruppen eingehen oder aber eine allgemeine Formulierung finden. Zunächst sind die Wärme-Trittschalldämmstoffe in solche aufzuteilen, die Wasser aufsaugen können und jene, die keine Feuchtigkeit aufnehmen. Die DIN 18560 hat in dieser Hinsicht keinen Unterschied gemacht und ist deshalb allgemein formuliert. Sie hat bei ihrer Entstehung vermutlich nicht die weitere Entwicklung der Unterböden für Fußbodenheizungen oder speziellen rollbaren Wärmetrittschalldämmbahnen berücksichtigen können und ist davon ausgegangen, dass Plattenformate eingesetzt werden. Die aber müssen, wenn sie keinen Stufenfalz oder eine Folienüberlappung aufweisen, mit einer Folie abgedeckt werden, weil sonst Estrich in die Spalten zwischen den Platten eindringen kann. Die DIN 18560 lässt zur Abdeckung nicht ausschließlich Folien, sondern auch Abdeckungen mit vergleichbaren Eigenschaften zu; die Funktionstüchtigkeit darf jedoch nicht eingeschränkt werden. Bei einigen Systemen werden zur Befestigung der Heizrohre klammerartige Bauteile verwendet, die über das Rohr hinweg in die Dämmschicht gedrückt werden und sich dort verankern. Kritiker haben diese Methode oft als nicht normgerecht bezeichnet. Diese Einspießtechnik ist zweifelsfrei normgerecht, wenn:
  • Die Wärmedämmschicht aus solchem Material besteht, das kein Wasser aufnimmt.
  • Durch die Einspießlöcher kein Estrich einfließt und zu Schallbrücken führt.
Ggfs. ist dies durch ein Gutachten einer anerkannten Prüfstelle bescheinigen zu lassen. Es gibt allerdings auch Anwendungsfälle, wo einzelne Dämmplatten ausgelegt und mit einer Folie abgedeckt werden, durch die hindurch Clipse eingestochen werden. Hier besteht die Gefahr, dass an den Stoßkanten der Dämmplatten Spalten vorhanden sind, in die hinein Estrich- oder Zement-Schlämme einfließen können. Außerdem kann sich ggfs. eingedrungenes Anmachwasser unter der losen Folie ausbreiten und nicht mehr herausdiffundieren. Entsprechende Sicherheit ist nur mit einer aufgeklebten Folie zu erzielen. Auch folienüberlappende Ränder von Systemplatten erfordern – in Verbindung mit einer Einspießbefestigungstechnik der Heizrohre – entsprechende Sorgfalt.
Quellen
Das ABC der Flächenheizung und Flächenkühlung Winnenden: Heizungs-Journal Verlags-GmbH, ISBN 3-924788-16-2
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