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Autoren
OldBo
05.09.2020
Die Wärmeleistung, die einem Gebäude zugeführt werden muss, wird Norm-Heizlast genannt und dient mit der evtl. vorhandenen zusätzliche Aufheizleistung zur Auslegung des Wärmeerzeugers.

Die Wärmeleistung, die einem Gebäude zugeführt werden muss, wird Norm-Heizlast genannt und dient zur Auslegung des Wärmeerzeugers. Dabei sind die in der DIN EN 12831 vorgegebenen Norm-Umgebungsbedingungen einzuhalten, damit sich die vereinbarten thermischen Norm-Innenraumbedingungen einstellen. Die nationale Eingabedaten und Parameter sind im nationalen Anhang NA der DIN festgelegt.

Bei der Festlegung der Gebäudeheizlast (Grundlage für die Auslegung des Wärmeerzeugers) werden folgende Wärmeverluste eines Gebäudes ΦFHL,Geb berücksichtigt

- alle Wärmeströme bzw. Transmissionswärmeverluste ΦFT,e nach außen durch die thermische Hülle (Summe der einzelnen Räume)

  • an die Außenluft ΦFT,e
  • an das Erdreich ΦFT,g
  • an unbeheizte Nachbarräume ΦFT,iue

    - alle Lüftungswärmeverluste (Summe der einzelnen Räume)

  • Natürliche Lüftung: Der Luftvolumenstrom ΦVi für Mindestluftwechsel oder natürliche Infiltration wird auf Gebäudeebene (in der Regel) halbiert.
  • Mechanische Lüftung: Der Luftvolumenstrom ΦVi ist die Summe aus halben Infiltrationsvolumenstrom, Zuluftvolumenstrom (evtl. über Wärmerückgewinnung vorgewärmt) und Zusatzvolumenstrom bei Anlagen mit Abluftüberschuss.

Es ist auch möglich, dass Anteile aus natürlicher und mechanischer Lüftung kombiniert werden.

  • Aufheizzuschläge der Räume
  • Optionale Berechnung der gesamten Aufheizleistung für ein Gebäude

Der Wärmefluß innerhalb der thermischen Hülle (zwischen den beheizten Räumen) für Transmission und Lüftung wird nicht berücksichtigt. Bei der Berechnung des Normalfalls (natürliche Lüftung, keine zusätzliche Aufheizleistung) ist die Gebäudeheizlast ist kleiner als die Summe der Raumheizlasten, weil nur der Transmissionswärmeverlust nach außen durch die Gebäudehülle und nur 50 % der Lüftungswärmeverluste berücksichtigt wird.

Die Norm-Berechnungswerte sind grundsätzlich mit dem Bauherrn schriftlich festzulegen, besonders dann, wenn seine Wünsche von den Normwerten abweichen.

Ab April 2020 ist die DIN/TS 12831-1:2020-04 in Kombination mit der DIN EN 12831:2017 gültig. Ohne diesen Nationalen Anhang konnte bisher die DIN nicht angewendet werden bzw. führte zu viel zu hohen Heizlasten. Die Berechnung der Heizlast für Trinkwassererwärmungsanlagen wurde in die neue Normenreihe integriert.

Die DIN SPEC 12831-1:2018-10 wurde zurückgezogen

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