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Autoren
OldBo
28.02.2021
Zur Erstellung haustechnischer Anlagen bei Neu- und Altbauten aus Mauerwerk werden die hierfür erforderlichen Leitungen vorwiegend in nachträglich hergestellten Schlitzen und Aussparungen verlegt, obwohl in Neubauten eigentlich Schlitz- und Durchbruchpläne erstellt werden müssen.
Mauernutfräse<br />Wird Mauerwerk nachträglich geschlitzt, sollte man auf ein unkontrolliertes Stemmen oder Schlagen verzichten, da das Gefüge des meist noch frischen Mauerwerks geschädigt wird, und auch die maximalen Schlitztiefen und -breiten nicht eingehalten werden können.
 Mauernutfräse
Wird Mauerwerk nachträglich geschlitzt, sollte man auf ein unkontrolliertes Stemmen oder Schlagen verzichten, da das Gefüge des meist noch frischen Mauerwerks geschädigt wird, und auch die maximalen Schlitztiefen und -breiten nicht eingehalten werden können.
Quelle: Robert Bosch GmbH
Nachträglich hergestellte horizontale und schräge Schlitze nach DIN 1053-1, Tabelle 10<br />1) Horizontale und schräge Schlitze sind nur zulässig in einem Bereich = 0,4 m ober- oder unterhalb der Rohdecke sowie jeweils an einer Wandseite. Sie sind nicht zulässig bei Langlochziegeln.<br />2) Mindestabstand in Längsrichtung von Öffnungen = 490 mm, vom nächsten Horizontalschlitz zweifache Schlitzlänge.<br />3) Die Tiefe darf nur um 10 mm erhöht werden, wenn Werkzeuge verwendet werden, mit denen die Tiefe genau eingehalten werden kann. Bei Verwendung solcher Werkzeuge dürfen auch in Wänden = 240 mm gegenüberliegende Schlitze mit jeweils 10 mm Tiefe ausgeführt werden.<br />4) Schlitze, die maximal 1 m über den Fußboden reichen, dürfen bei Wanddicken = 240 mm bis 80 mm Tiefe und 120 mm Breite ausgeführt werden.<br />5) Die Gesamtbreite von Schlitzen nach Spalte 5 und Spalte 7 darf je 2 m Wandlänge die Maße in Spalte 7 nicht überschreiten. Bei geringeren Wandlängen als 2 m sind die Werte in Spalte 7 proportional zur Wandlänge zu verringern.
 Nachträglich hergestellte horizontale und schräge Schlitze nach DIN 1053-1, Tabelle 10
1) Horizontale und schräge Schlitze sind nur zulässig in einem Bereich = 0,4 m ober- oder unterhalb der Rohdecke sowie jeweils an einer Wandseite. Sie sind nicht zulässig bei Langlochziegeln.
2) Mindestabstand in Längsrichtung von Öffnungen = 490 mm, vom nächsten Horizontalschlitz zweifache Schlitzlänge.
3) Die Tiefe darf nur um 10 mm erhöht werden, wenn Werkzeuge verwendet werden, mit denen die Tiefe genau eingehalten werden kann. Bei Verwendung solcher Werkzeuge dürfen auch in Wänden = 240 mm gegenüberliegende Schlitze mit jeweils 10 mm Tiefe ausgeführt werden.
4) Schlitze, die maximal 1 m über den Fußboden reichen, dürfen bei Wanddicken = 240 mm bis 80 mm Tiefe und 120 mm Breite ausgeführt werden.
5) Die Gesamtbreite von Schlitzen nach Spalte 5 und Spalte 7 darf je 2 m Wandlänge die Maße in Spalte 7 nicht überschreiten. Bei geringeren Wandlängen als 2 m sind die Werte in Spalte 7 proportional zur Wandlänge zu verringern.
Nachträglich hergestellte horizontale und schräge Schlitze nach DIN 1053-1, Tabelle 10<br />2) Mindestabstand in Längsrichtung von Öffnungen = 490 mm, vom nächsten Horizontalschlitz zweifache Schlitzlänge.<br />3) Die Tiefe darf nur um 10 mm erhöht werden, wenn Werkzeuge verwendet werden, mit denen die Tiefe genau eingehalten werden kann. Bei Verwendung solcher Werkzeuge dürfen auch in Wänden = 240 mm gegenüberliegende Schlitze mit jeweils 10 mm Tiefe ausgeführt werden.<br />4) Schlitze, die maximal 1 m über den Fußboden reichen, dürfen bei Wanddicken = 240 mm bis 80 mm Tiefe und 120 mm Breite ausgeführt werden.
 Nachträglich hergestellte horizontale und schräge Schlitze nach DIN 1053-1, Tabelle 10
2) Mindestabstand in Längsrichtung von Öffnungen = 490 mm, vom nächsten Horizontalschlitz zweifache Schlitzlänge.
3) Die Tiefe darf nur um 10 mm erhöht werden, wenn Werkzeuge verwendet werden, mit denen die Tiefe genau eingehalten werden kann. Bei Verwendung solcher Werkzeuge dürfen auch in Wänden = 240 mm gegenüberliegende Schlitze mit jeweils 10 mm Tiefe ausgeführt werden.
4) Schlitze, die maximal 1 m über den Fußboden reichen, dürfen bei Wanddicken = 240 mm bis 80 mm Tiefe und 120 mm Breite ausgeführt werden.
Zur Erstellung haustechnischer Anlagen bei Neu- und Altbauten aus Mauerwerk werden die hierfür erforderlichen Leitungen vorwiegend in nachträglich hergestellten Schlitzen und Aussparungen verlegt, obwohl in Neubauten eigentlich Schlitz- und Durchbruchpläne erstellten werden müssen.

Das Anfräsen (Schlitzen) des Mauerwerksquerschnitts hat Auswirkungen auf die Tragfähigkeit und die bauphysikalischen Eigenschaften des Mauerwerks. Diese Beeinflussung von Statik und Bauphysik ist ebenfalls gegeben, wenn die Schlitze und Aussparungen bereits bei der Erstellung der Rohbauwand durch Anordnung von Formsteinen oder durch Berücksichtigung beim Mauerwerksverband vorgesehen werden.

Die Bestimmungen uber Schlitze und Aussparungen sind in der DIN 1053-1 enthalten.

Schlitze und Aussparungen dürfen sowohl in tragenden Innen- und Außenwänden wie auch in nicht tragenden inneren Trennwänden aus genormten und bauaufsichtlich zugelassenen Mauersteinen vorgesehen werden. Durch ihre Anordnung darf die Standsicherheit des Mauerwerks nicht beeintrachtigt werden. Schlitze und Aussparungen dürfen bei tragenden, aussteifenden Wänden ohne Berücksichtigung bei der Bemessung ausgeführt werden, wenn die Grenzwerte in DIN 1053-1, Tabelle 10, eingehalten sind. In allen anderen Fallen ist ein Standsicherheitsnachweis zu führen.

Das nachträgliche Herstellen von Schlitzen mit Hammer und Meißel ist nicht zulässig, sondern sollte schonend mit einer Fräse erfolgen. Nur beim Fräsen ist es möglich die definierte Schlitztiefe einzuhalten.
Schlitze und Aussparungen dürfen sowohl in tragenden Innen- und Außenwänden wie auch in nicht tragenden inneren Trennwänden aus genormten und bauaufsichtlich zugelassenen Mauersteinen vorgesehen werden. Durch ihre Anordnung darf die Standsicherheit des Mauerwerks nicht beeintrachtigt werden. Schlitze und Aussparungen dürfen bei tragenden, aussteifenden Wänden ohne Berücksichtigung bei der Bemessung ausgeführt werden, wenn die Grenzwerte in DIN 1053-1, Tabelle 10, eingehalten sind. In allen anderen Fallen ist ein Standsicherheitsnachweis zu führen.

Wärmeschutz
Nach der DIN 4108-2 2003-07 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Mindestanforderungen an den Wärmeschutz " sollten Rohrleitungen für die Wasserver- und -entsorgung und Heizungsanlagen  nicht in Außenwänden liegen, damit der Wärmeschutz der Gebäudehülle nicht durch Aussparungen und größere Schlitze beeinträchtigt wird. Außerdem soll bei einschaligen Außenwänden das Einfrieren von wasserführenden Rohrleitungen vermieden.
Sollen aber Rohrkanäle bzw. Installationsschächte ausnahmsweise in Außenwänden angebracht werden, dann ist der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 auch an diesen Flächen (wie bei Fensterbrüstungen und -stürzen, Heizkörpernischen unter Fenstern und Rollkästen) sicherzustellen. Horizontale und vertikale Schlitze mit kleineren Abmessungen für Elektroleitungen in Außenwänden, die nachträglich hergestellt werden, haben in der Regel keinen Einfluss auf den Wärmeschutz.

Schallschutz
Für einschalige, biegesteife Wände kann für die praktische Anwendung das bewertete Schalldämm-Maß nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" aus der flächenbezogenen Masse m2 ermittelt werden. Durch Schlitze und Aussparungen, aber auch Einbauten, so z. B. Steckdosen, wird örtlich die Wanddicke und damit die flächenbezogene Masse der Mauerwerkswand reduziert. Die Wand weist damit an diesen Stellen eine verringerte Schalldämmung auf. Bei der Verlegung von Abwasserleitungen in Wandschlitzen sollte die flächenbezogene Masse der Restwand zum schutzbedürftigen Raum hin mindestens 220 kg/m2 betragen. Für großflächige Aussparungen, in denen z. B. Fußbodenheizungsverteilerkästen oder Elektrozählerschränke untergebracht werden, muss der Planer die zusammengesetzten Bauteile unterschiedlicher Schalldämmung wegen der vergleichsweise großen Einbaufläche schalltechnische in besonderem Maße beachten. Da es hier zu einer Reduzierung des Schalldämm-Maßes bis 3 dB kommen kann, wird empfohlen, in Wohnungstrennwänden von großflächigen Aussparungen abzusehen.

Brandschutz
Die in Abhängigkeit von der Wanddicke in DIN 4102-4 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" vorgenommene Einteilung in die Feuerwiderstandsklassen bezieht sich stets auf Wände ohne Einbauten, zu denen Schlitze, Nischen für Rohre, Verteiler- und Schaltschränke und Elektroinstallationen zählen. Bei derartigen Einbauten ist der Brandschutz gesondert nachzuweisen. So muss beispielsweise die Restwanddicke auch im Bereich von Schlitzen und Aussparungen mindestens die Mindestwanddicke für eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse (DIN 4102-4, Tabellen 39 und 40 für tragende Wände bzw. Tabelle 38 für nicht tragende raumabschließende Wände) haben.

Darstellung von Wand- und Deckendurchbrüchen und Schlitze
Darstellung von Wand- und Deckendurchbrüchen und Schlitze
 Darstellung von Wand- und Deckendurchbrüchen und Schlitze

WD = Wanddurchbruch
WS = Wandschlitz
WA = Wandaussparung
DD = Deckendurchbruch
BD = Bodendurchbruch
FBD = Fußbodendurchbruch
DS = Deckenschlitz
DA = Deckenaussparung
BS = Bodenschlitz
FBS = Fußbodenschlitz
BA = Bodenaussparung
FBA = Fußbodenaussparung
FS = Fundamentschlitz
FA = Fundamentaussparung
FD = Fundamentdurchbruch

H = Heizung
S = Sanitär
L = Lüftung
G = Gas
E = Elektro

Beispiel:
SWS 25/12/1,25
UK = OK RFB
Sanitär-Wandschlitz, 25cm breit, 12cm tief, 1,25m hoch
Unterkante = Oberkante Rohfußboden

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Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
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