Zur Erstellung haustechnischer Anlagen bei Neu- und Altbauten aus
Mauerwerk werden die hierfür erforderlichen Leitungen vorwiegend in
nachträglich hergestellten Schlitzen und
Aussparungen verlegt, obwohl in
Neubauten eigentlich
Schlitz- und
Durchbruchpläne erstellten werden
müssen.
Das
Anfräsen (Schlitzen) des Mauerwerksquerschnitts hat Auswirkungen auf
die Tragfähigkeit und die bauphysikalischen Eigenschaften des
Mauerwerks. Diese Beeinflussung von Statik und Bauphysik ist ebenfalls
gegeben, wenn die Schlitze und Aussparungen bereits bei der Erstellung
der Rohbauwand durch Anordnung von Formsteinen oder durch
Berücksichtigung beim Mauerwerksverband vorgesehen werden.
Die
Bestimmungen uber
Schlitze und
Aussparungen sind in der
DIN 1053-1 enthalten.
Schlitze und Aussparungen dürfen sowohl in tragenden Innen- und
Außenwänden wie auch in nicht tragenden inneren Trennwänden aus
genormten und bauaufsichtlich zugelassenen Mauersteinen vorgesehen
werden. Durch ihre Anordnung darf die Standsicherheit des Mauerwerks
nicht beeintrachtigt werden. Schlitze und Aussparungen dürfen bei
tragenden, aussteifenden Wänden ohne Berücksichtigung bei der Bemessung
ausgeführt werden, wenn die
Grenzwerte in DIN 1053-1, Tabelle 10, eingehalten sind. In allen anderen Fallen ist ein
Standsicherheitsnachweis zu führen.
Das
nachträgliche Herstellen von
Schlitzen mit
Hammer und
Meißel ist
nicht zulässig, sondern sollte schonend mit einer
Fräse erfolgen. Nur beim
Fräsen ist es möglich die definierte Schlitztiefe einzuhalten.
Schlitze und Aussparungen dürfen sowohl in tragenden Innen- und Außenwänden wie auch in nicht tragenden inneren Trennwänden aus genormten und bauaufsichtlich zugelassenen Mauersteinen vorgesehen werden. Durch ihre Anordnung darf die Standsicherheit des Mauerwerks nicht beeintrachtigt werden. Schlitze und Aussparungen dürfen bei tragenden, aussteifenden Wänden ohne Berücksichtigung bei der Bemessung ausgeführt werden, wenn die
Grenzwerte in DIN 1053-1, Tabelle 10, eingehalten sind. In allen anderen Fallen ist ein
Standsicherheitsnachweis zu führen.
Wärmeschutz
Nach der
DIN 4108-2 2003-07 "
Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden - Mindestanforderungen an den
Wärmeschutz " sollten Rohrleitungen für die
Wasserver- und -entsorgung und Heizungsanlagen nicht in Außenwänden liegen, damit der
Wärmeschutz der
Gebäudehülle nicht durch Aussparungen und größere Schlitze beeinträchtigt wird. Außerdem soll bei einschaligen Außenwänden das Einfrieren von wasserführenden Rohrleitungen vermieden.
Sollen aber
Rohrkanäle bzw.
Installationsschächte ausnahmsweise in
Außenwänden angebracht werden, dann ist der
Mindestwärmeschutz nach
DIN 4108 auch an diesen Flächen (wie bei
Fensterbrüstungen und -stürzen,
Heizkörpernischen unter
Fenstern und Rollkästen)
sicherzustellen. Horizontale und vertikale Schlitze mit kleineren Abmessungen für Elektroleitungen in Außenwänden, die nachträglich hergestellt werden, haben in der Regel keinen Einfluss auf den
Wärmeschutz.
Schallschutz
Für einschalige, biegesteife Wände kann für die praktische Anwendung das bewertete Schalldämm-Maß nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" aus der flächenbezogenen Masse m2 ermittelt werden. Durch Schlitze und Aussparungen, aber auch Einbauten, so z. B. Steckdosen, wird örtlich die Wanddicke und damit die flächenbezogene Masse der Mauerwerkswand reduziert. Die Wand weist damit an diesen Stellen eine verringerte Schalldämmung auf. Bei der Verlegung von Abwasserleitungen in Wandschlitzen sollte die flächenbezogene Masse der Restwand zum schutzbedürftigen Raum hin mindestens 220 kg/m2 betragen. Für großflächige Aussparungen, in denen z. B. Fußbodenheizungsverteilerkästen oder Elektrozählerschränke untergebracht werden, muss der Planer die zusammengesetzten Bauteile unterschiedlicher Schalldämmung wegen der vergleichsweise großen Einbaufläche schalltechnische in besonderem Maße beachten. Da es hier zu einer Reduzierung des Schalldämm-Maßes bis 3 dB kommen kann, wird empfohlen, in Wohnungstrennwänden von großflächigen Aussparungen abzusehen.
Brandschutz
Die in Abhängigkeit von der Wanddicke in DIN 4102-4 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" vorgenommene Einteilung in die Feuerwiderstandsklassen bezieht sich stets auf Wände ohne Einbauten, zu denen Schlitze, Nischen für Rohre, Verteiler- und Schaltschränke und Elektroinstallationen zählen. Bei derartigen Einbauten ist der Brandschutz gesondert nachzuweisen. So muss beispielsweise die Restwanddicke auch im Bereich von Schlitzen und Aussparungen mindestens die Mindestwanddicke für eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse (DIN 4102-4, Tabellen 39 und 40 für tragende Wände bzw. Tabelle 38 für nicht tragende raumabschließende Wände) haben.
WD = Wanddurchbruch
WS = Wandschlitz
WA = Wandaussparung
DD = Deckendurchbruch
BD = Bodendurchbruch
FBD = Fußbodendurchbruch
DS = Deckenschlitz
DA = Deckenaussparung
BS = Bodenschlitz
FBS = Fußbodenschlitz
BA = Bodenaussparung
FBA = Fußbodenaussparung
FS = Fundamentschlitz
FA = Fundamentaussparung
FD = Fundamentdurchbruch
H = Heizung
S = Sanitär
L = Lüftung
G = Gas
E = Elektro
Beispiel:
SWS 25/12/1,25
UK = OK RFB
Sanitär-Wandschlitz, 25cm breit, 12cm tief, 1,25m hoch
Unterkante = Oberkante Rohfußboden