Mit einer
Analyse wird die
Heizungswasserqualität festgestellt. Die
Probennahme und die
Analyse sollte grundsätzlich von einem
Fachunternehmen, das die theoretischen und praktischen Kenntnisse nachweisen kann, durchgeführt werden. Inwieweit eine
Analyse per Internet durchgeführt werden kann, muss jeder für sich entscheiden.
Eine
Wasseranalyse sollte folgende:
Kriterien beinhalten:
Das
Heizungswasser sollte
frei von Rückständen sein.
Korrosionsprodukte (z. B.
Magnetit,
Rostteilchen, Schwebstoffe) weisen auf
Korrosionsvorgänge hin und können zur
Verschlammung oder
Erosion führen.
Der
pH-Wert im
Heizungswasser ist ein wichtiger Faktor und muss im
basischen Bereich (
>pH 8,2 bis ca. pH 10,5) liegen, denn in diesem Bereicht gilt es als
nicht korrosionsbegünstigend. Der
pH-Wert beeinflusst die sogenannten
Deckschichten, die sich auf den
Metallen in der Heizungsanlage als
natürlicher Korrosionsschutz bilden. Durch den
pH-Wertes kann man auf mögliche Schadensursachen zurückschließen. Hier nimmt verarbeitetes Aluminium eine Sonderstellung ein. Die Deckschichten auf den
Aluminiumbauteilen (
Wärmetauscher, Heizkörper) können schon
ab einem
pH-Wert 8,5 geschädigt werden. Wobei bei ungünstige Strömungsverhältnisse
Erosionsschäden auftreten können.
Sauerstoffgehalt für das
Heizungswasser sollte
um oder unter 0,1 mg/l. Bei einer geringen
elektrischen Leitfähigkeit des
Wassers kann auch eine etwas höhere Sauerstoffkonzentration toleriert werden.
Die
elektrische Leitfähigkeit (
µs/cm)muss möglichst gering sein. werden. Hier sollte der Wert weniger als 1/3 des Leitwertes des Füllwassers als gut befunden werden. Eine hohe elektrische Leitfähigkeit des
Heizungswassers
beschleunigt bzw.
fördert Korrosionsvorgänge. Nach der
VDI-Richtlinie 2035 kann eine
Leitfähigkeit von
>100 µS/cm nur toleriert werden, wenn eine sehr geringe Sauerstoffkonzentration (<0,02 mg/l) vorliegt. Chemische Inhibitoren,
pH-Wert-Stabilisatoren und andere Dosiermittel erhöhen die Leitfähigkeit. Ein Leitwert von über 1.000 µS/cm gilt nach heutiger Auffassung aber auch unter Einsatz von Inhibitoren als systemgefährdend.
Im
Heizungswasser darf
kein Eisengehalt nachgewiesen werden. Gelöstes
Eisen ist der direkte Indikator für aktuelle Korrosionserscheinungen im Heizungssystem.
Der
Härtegrad des
Heizungswassers sollte den Vorgaben der
VDI 2035 entsprechen. Hiernach steht die empfehlenswerte Gesamthärte in Zusammenhang mit der Gesamtheizleistung und dem spezifischen Anlagenvolumen. Neben der Bestimmung der Gesamthärte ist auch die Ermittlung der Karbonathärte wichtig. Hierüber kann bestimmt werden, ob das
Wasser im Gleichgewicht ist oder dieses durch zu hohen Neutralsalzgehalt oder Inhibitoren gestört ist. Anlagen mit größerem
Wasserinhalt, aber auch kleine Anlagen, sollten mit
vollentsalztem bzw. demineralisiertes Wasser (
VE-Wasser -
Härte ~0° dH,
Leitfähigkeit <10 µS/cm) befüllt werden, um eine geringe Härte und eine geringe Leitfähigkeit zu erreichen und ein entsprechender Vollschutz schützt die Anlage dauerhaft.
Die Heizungswasseranalyse wird durchgeführt um
- abzuklären, ob eine einer Systemreinigung notwendig ist und zur Nachkontrolle der Systemreinigung
- festzustellen, welche Korrosionsschutzmaßnahmen notwendig bzw. machbar sind und zur Nachkontrolle von Korrosionsschutzmaßnahmen
Bei der Heizungswasseranalyse wird das Wasser aus dem System und das Nachspeise- bzw. Füllwasser auf folgende Parameter untersucht:
- Rückstände (Bodensatz, Trübung)
- Farbe
- Geruch
- pH-Wert
- Leitfähigkeit
- Karbonathärte
- Gesamthärte
- Chloride
- Zink
- Kupfer
- Eisen
- Molybdän
- Mangan
- Aluminium
- Phosphat
- Sulfat
- Nitrat
- evtl. Messung des gelösten Sauerstoffs
|
Wasserinhaltsstoffe, Wasserbeschaffenheit | Konzentrationsbereich
(mg/l oder ppm) | | Edel-
stahl |
pH-Werte | < 6,0 | 2 | 2 |
6,0 - 7,5 | 2 | 1/2 |
7,5 - 9,0 | 1 | 1 |
> 9 | 2 | 1 |
elektrische Leitfähigkeit | <10 µS/cm | 2 | 1 |
10 - 500 µS/cm | 1 | 1 |
>500 µS/cm | 2 | 1 |
HCO3- - Hydrogencarbonat | <70 | 2 | 1 |
70 - 300 | 1 | 1 |
>300 | 1/2 | 1 |
HCO3- / SO4- - Hydrogencarbonat / Sulfate | <1,0 | 1 | 1 |
>1,0 | 2/3 | 1 |
SO42- -Sulfate | <70 | 1 | 1 |
70 - 300 | 23 | 1 |
>300 | 3 | 2 |
NH4+ -Ammonium-Ionen | <2 | 1 | 1 |
2 - 20 | 2 | 1 |
>20 | 3 | 1 |
CI- -Chloridionen | <300 | 1 | 1 |
>300 | 1/2 | 2 |
CI2 -Chloridionen | <1 | 1 | 1 |
1 - 5 | 2 | 1 |
> 5 | 2/3 | 1/2 |
CO2 - Kohlenstoffdioxid, Kohlendioxid | < 5 | 1 | 1 |
5 - 20 | 2 | 1 |
>20 | 3 | 1 |
H2S - Schwefelwasserstoff | < 0,05 | 1 | 1 |
> 0,05 | 2/3 | 1 |
NO3 -Nitrate | <100 | 1 | 1 |
>100 | 2 | 1 |
Fe -Eisen | <0,2 | 1 | 1 |
> 0,2 | 2 | 1 |
Al - Aluminium | <0,2 | 1 | 1 |
> 0,2 | 2 | 1 |
Mn - Mangan | <0,1 | 1 | 1 |
> 0,1 | 2 | 1 |
°dH - Wasserhärte | 4,0 - 8,5 | 1 | 1 |
1 - gute Korrosionsbeständigkeit 2 - Korrosionsprobleme können entstehen, wenn mehrere Inhaltsstoffe mit "2" angegeben sind 3 - sollte nicht verwendet werden |
Bei Heizungstausch pH-Wert prüfen
Die VDI-Richtlinie 2035 ist eine technische Regel, die beim Austausch einer Heizung den Installateur zur Prüfung des Heizungswassers verpflichtet, selbst wenn Korrosionsschutzmaßnahmen nicht vertragsgegenständlich sind. Das nahm auch das OLG Rostock als Grundlage für einen Beschluss (4 U 52/23 vom 14. Juli 2023).
Im vorliegenden Fall wurde die pH-Wert-Prüfung vom Installateur nicht durchgeführt, in der Folge kam es zu Korrosionsschäden an der neu installierten Heizungsanlage in Höhe von ca. 15.000 Euro. Obwohl die Prüfung nicht Vertragsgegenstand war, bestand für den Installateur die Pflicht, das Heizungsfüllwasser zu prüfen und gegebenenfalls auf notwendige Schutzmaßnahmen hinzuweisen.