Wenn durch eine Stoß- oder Querlüftung keine ausreichende Absenkung des Radongehaltes erreicht wird, dann muss das Gebäude durch eine lüftungstechnische Anlage im Überdruck gehalten werden. Ein Unterdruck (z.B. durch Ventilatoren in Nassräumen [WC)] und Küchen [Ablufthauben] und thermische Auftriebe in Kaminen [offene Kamine]) im Haus muss auf jeden Fall vermieden werden.
Außerdem sollten alle offensichtlichen Radoneintrittsstellen (Risse, Fugen, Rohr- und Kabeldurchführungen) mit einem geeignetem Material (z.B. Silikon) fachmännisch abgedichtet werden.
Werden in bestehenden Häusern im Jahresmittel Radongehalte über von 400 Bq/m3 gemessen, sollten in Abhängigkeit von der Höhe des Raumluftgehaltes geeignete Maßnahmen zur dauerhaft wirksamen Verringerung der Radonbelastung ergriffen werden.
Diese Maßnahmen erfordern aufwändige bautechnische Verfahren. So können z. B. durch den Einbau von Kunststofffolien, Beschichtungen und Bitumenbahnen im Fundamentbereich eine radondichte Sperrschicht zwischen Untergrund und Gebäude oder wenigstens zwischen Keller und Wohnbereich erreicht werden.
Bei besonders hohen Radongehalt kann auch das nachträgliche Einbringen eines schlangenförmigen Drainagerohres unter dem Gebäude mit Zwangslüftung über das Dach notwendig werden.
Wenn ein besonders hoher Radongehalt im Boden vorhanden ist, dann bieten sich bei Neubauten folgende präventive Maßnahmen gegen den Eintritt von Radon in das Gebäude an:
- kein Streifenfundament, sondern eine durchgehende Bodenplatte
- Drainage mit dauerhafter mechanischer Luftabführung im Unterbau (z. B. Belüftungshohlräume, Radonbrunnen) bzw. unter dem Gebäude über das Dach
- radondichte Folie unter die Bodenplatte
- Wanddurchführungen (Abwasser, Wasser, Stromkabel, Erdsonden) ins Erdreich sorgfältig abdichten
- Treppenhäuser mit luftdichten Türen