Die Folgen der Sanktionen durch den russischen Angriffkrieg in der Ukraine, der Unterbrechung von Lieferketten durch Corona und der Klimawandel motivieren zum Energiesparen.
Es gibt für energetisch schlecht eingestufte Bauten (noch) keine Pflicht zur Verbesserung oder Modernisierung. Aber die Einstufung in eine höhere Energieeffizienzklasse ergibt deutliche Vorteile. Zusätzlich zur wachsenden Umweltfreundlichkeit durch einen reduzierten Energiebedarf steigern moderne Heiz-, Kühl- und Lüftungstechniken, eine Automatisierung und entsprechende Dämmmaßnahmen am Gebäude den Immobilienwert und verbessern somit auch die Chancen für die Vermietung oder den Verkauf.
Voraussetzung für die Auswahl aller möglichen Maßnahmen ist eine fachgerechte Energieberatung. Dies gilt natürlich auch für alle Neubauten.
Der EU Green Deal ist ein von der Europäischen Kommission vorgestelltes Konzept, bis 2050 in der EU die Treibhausgas-Emissionen auf null zu reduzieren und somit als erster Kontinent klimaneutral zu werden. Um dieses voranzutreiben, setzt die EU-Kommission unter anderem auf die energetische Gebäudesanierung. Auf Gebäude entfallen rund 40 % des Gesamtenergieverbrauchs in der EU und 36 % der durch den Energieverbrauch bedingten Treibhausgasemissionen. Die Gebäuderenovierung ist somit von entscheidender Bedeutung, will man diesen Energieverbrauch und die damit einhergehenden Emissionen in den Griff bekommen.
Um die Gebäudesanierung in Richtung einer intelligenten Infrastruktur voranzutreiben, den Endenergieverbrauch zu senken und die Dekarbonisierungsziele der EU zu erreichen, wurde die europäische Gebäuderichtlinie 2020 "Energy Performance of Buildings Directive (EPBD)" zum dritten Mal verschärft. Die Richtlinie gibt den allgemeinen Rechtsrahmen vor, der dann von jedem EU-Mitgliedstaat in sein eigenes nationales Recht umgewandelt werden muss.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde eine Vereinfachung im deutschen Energiesparrecht ermöglicht. Denn dieses fasst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zusammen. Neben baulichen und technischen Anforderungen an neue und bestehende Gebäude regelt es damit u.a. auch den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich.
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 1. Mai 2014 ändern sich die Energieeffizienzklassen. Gemäß der nachfolgenden Tabelle (Anlage 10) ergeben sie sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf.
| | Haustyp |
A+ | < 30 | Neubauten mit höchstem Energiestandard (z. B. Passivhaus, KfW 40) |
A | < 50 | Niedrigenergiehaus, KFW-Effizienzhaus 55 |
B | < 75 | Standard für Neubauten |
C | < 100 | Mindestanforderung für den Neubau (Sanierung überlegenswert) |
D | < 130 | Haus energetisch gut modernisiert (Sanierung überlegenswert) |
E | < 160 | Haus energetisch teilweise modernisiert (sanierungsbedürftig) |
F | < 200 | Haus energetisch teilweise modernisiert (sanierungsbedürftig) |
G | < 250 | Haus wenig energetisch modernisiert (sanierungsbedürftig) |
H | > 250 | nicht sanierte Häuser (evtl. Abriss überlegenswert) |
Die
Klasse A+ erreichen nur besonders effiziente
Energiesparhäuser. Typische Beispiele sind KfW-Effizienzhäuser 40 und Passivhäuser. Die nächsthöhere
Klasse A erreichen Niedrigstenergiegebäude (3-Liter-Haus) oder das
KfW-Effizienzhaus 55 (ein jährlicher
Endenergiebedarf von unter 50 kWh (m2a)). In die
Klasse B fallen hingegen zahlreiche Niedrigenergiehäuser. Auch bessere Neubauten nach aktuellen GEG-Anforderungen werden mit dieser
Energieeffizienzklasse für das Haus gekennzeichnet.
Klasse C sollten hingegen alle heute errichteten sowie auf den
KfW-Effizienzhaus-100-Stand sanierten Gebäude erreichen. In die Spanne von
Energieeffizienzklasse D bis hin zu
Energieausweis H fallen in der Regel ältere Gebäude und Altbauten, die bis heute mehr oder weniger stark saniert wurden.
Die Kriterien der Energieeffizienz und des Klimaschutzes ist die Leistungsfähigkeit einer bedarfsabhängigen Energiebereitstellung für das Gebäude, die vom Automationsgrad und der Vernetzungstiefe abhängt. Die DIN/EN/ISO 52120 "Energieeinsparung durch Gebäudeautomation" ist seit Dezember 2019 verfügbar ist. Darin wird eine Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden nach den Klassen A, B, C und D vorgenommen, wobei die Energieeffizienz von der Funktionalität und der Vernetzungstiefe der eingesetzten Gebäudeautomation abhängt. Diese Norm liefert auch die Grundlage für die Systemzertifizierung von Anlagen der Gebäudeautomation gemäß der Ausarbeitung des europäischen Hersteller-Verbandes eu.bac (der VDMA-Dachorganisation).
Die einzelnen Effizienzklassen haben die folgenden Merkmale:
Klasse A: Hoch energieeffiziente Systeme der Gebäudeautomation mit einem Technischen Gebäudemonitoring: Raumautomation mit automatischer Bedarfserfassung und Vernetzung mit den optimierten Primäranlagen; regelmäßige Wartung und Energie-Monitoring; nachhaltige Energieoptimierung (Einsparung gegenüber Klasse C: Bürogebäude bis zu 30 %, Schulen bis zu 20 %, Hotels bis zu 32 %)
Klasse B: Weiterentwickelte Gebäudeautomationssysteme mit einem teilweisen Technischen Gebäudemonitoring: Raumautomation ohne Rückgriff auf die Primäranlagen; Gebäudeautomation für die Optimierung der Primäranlagen; Energie-Monitoring; (Einsparung gegenüber Klasse C: Bürogebäude bis zu 20 %, Schulen bis zu 12 %, Hotels bis zu 15 %)
Klasse C: Standard-GA-Systeme: Gebäudeautomation für die Primäranlagen, Absenkbetrieb über Schaltuhrenfunktion; keine Raumautomation, Thermostatventile an den Heizkörpern; kein Energie-Monitoring; Referenzklasse für die Energieeffizienz-Betrachtungen, gesetzlich gefordert in der bisherigen Energie-Einsparverordnung (EnEV)
Klasse D: Gebäude mit einfacher Regeltechnik, die nicht energieeffizient sind (Gebäude mit derartiger Technik sollten dringend modernisiert werden; neue Gebäude dürfen nicht mit derartigen Systemen gebaut werden.): keine vernetzten Gebäudeautomations-Funktionen, klassische Festwertregelung; kein Absenkbetrieb; keine Raumregelung (Mehrverbrauch gegenüber Referenzklasse C: Bürogebäude bis zu 51 %, Schulen bis zu 20 %, Hotels bis zu 31 %)
Ein Technisches Monitoring mit dem Ziel der Qualitätssicherung befasst sich damit, dass die geplante Funktion des Gebäudes im Betrieb sichergestellt werden kann. Hierzu ist ein Mess-Stellen- und Zählerkonzept für den Probe-Betrieb notwendig. Außerdem muss die Frage nach der IT Sicherheit erforderlich. Dazu gibt das neue VDMA-Einheitsblatt EB24774 eine Hilfestellung, um Bedrohungslagen einschätzen und Gegenmaßnahmen ableiten zu können. Auch auf einen berufsbegleitenden Master-Aufbaustudiengang zur Gebäudeautomation, der als akkreditierter Studiengang mit 4 Semestern und 90 Leistungspunkten zur Verfügung steht, wird hingewiesen.
Die Folgen der Sanktionen durch den russischen Angriffkrieg in der Ukraine, der Unterbrechung von Lieferketten durch Corona und der Klimawandel motivieren zum Energiesparen. Durch Nachrüstung von Gebäudeautomation kann man bis zu 30 % sparen, wenn man die richtigen Konzepte auswählt. Normen helfen dabei, indem sie diese in Energieeffizienzklassen A bis D einordnen, so dass auch Laien (Bauherren, Mieter) jedes Konzept bewerten können (Klasse D ist für neue Anlagen nicht mehr erlaubt).
Ein frei im Internet nutzbarer Konfigurator von AUTERAS® unterstützt dies, indem er mit einfachen Fragen durch einen Dialog führt sowie erklärende Videos und die resultierende Effizienzklasse zeigt.