Fußbodenheizungsanlagen können bisweilen auch in Nassräumen zum Einsatz kommen, also da, wo Dusch- oder Schwimmbeckenspritzwasser von der Oberfläche des
Bodenbelages her in den
Estrich und die darunter befindliche Dämmschicht eindringen kann. Die erforderlichen Maßnahmen sind in der
DIN 18195 Teil 5, Abdichtung von Bauwerken gegen nichtdrückendes
Oberflächenwasser und Sickerwasser mit bituminösen Stoffen, Metallbändern und Kunststoff-Folien, geregelt. Feste Bauteile im Sinne dieser Norm sind starre Bauteile, die ohne Bewegungen oder größere bleibende Formänderungen Kräfte aufnehmen oder weiterleiten können. Belastungen im Sinne der Norm sind die ständig im rechten Winkel auf die Ebene einer nicht mit einer festen Schutzschicht versehenen Abdichtung wirkenden Kräfte.
Abdichtungen müssen das zu schützende Bauwerk oder den zu schützenden Bauwerksteil in dem gefährdeten Bereich vollständig umschließen oder bedecken und das Eindringen von nichtdrückendem
Wasser verhindern. Sie müssen gegen das anfallende
Wasser beständig sein und dürfen bei den auftretenden Beanspruchungen ihre Schutzwirkung nicht verlieren. Sie müssen langsam auftretende Risse bis etwa 2 mm überbrücken, ohne ihre Schutzwirkung zu verlieren. Bauwerksflächen, auf welche die Abdichtung aufgebracht werden soll, müssen fest, trocken, eben und in ihrer Oberseite frei von Nestern, klaffenden Rissen oder Graten sein. Kehlen und Kanten sollen fluchtgerecht und mit einem Halbmesser von 4 cm gerundet sein. Dämmschichten, auf denen die Abdichtung unmittelbar aufgebracht wird, müssen so wärmebeständig und so fest sein, dass sie beim Begehen und Auftreten der Abdichtung sowie bei den Folgearbeiten und bei der Nutzung ihre dämmende Wirkung und ihre Form nicht schädlich verändern. Bauteile, welche die Abdichtung durchdringen, z. B. Abläufe, müssen mit Verbindungselementen versehen sein, die einen wasserdichten Anschluss der Abdichtungen an das Bauteil ermöglichen. Die durchdringenden Bauteile müssen so liegen, dass die Abdichtung von allen Seiten an sie herangeführt und an die Verbindungselemente angeschlossen werden kann.
Nachfolgend sind die anwendbaren Abdichtungsarten zusammengefasst. Sie bestehen meist aus mehreren Schichten.
- Abdichtungen mit nackten Pappen
- Abdichtungen mit Dichtungsbahnen
- Abdichtungen mit Metallbändern ohne Deckschicht
- Abdichtungen mit Kunststoff-Folien
- Abdichtungen aus Spachtelmassen, heiß zu verarbeiten.
Die am häufigsten eingesetzte Abdichtungsart ist die mit Kunststofffolien. Sie kann für Einpressdrücke von bis zu 0,5 MN / m2 und
Temperaturen < 60 °C an der Abdichtung eingesetzt werden.
Folgende Schichten sind einzubauen:
- Voranstrich
- Klebeschicht
- Kunststofffolie
- nackte Bitumenpappe
- Deckaufstrich.
Auf fußbodenbeheizten Konstruktionen wird zunächst eine, die Heizrohre leicht überdeckende,
Estrichschicht eingebracht. Sie muss vor Aufbringung weiterer Schichten entsprechend trocken und auf der Oberseite hinreichend eben sein. Der Untergrund ist mit einem Voranstrich zu behandeln. In Feucht- und Nassräumen muss die Abdichtung trogartig ausgebildet werden. Sie muss im Allgemeinen an den Wänden mindestens 15 cm über Oberkante Fußbodenbelag geführt werden. Abdichtungen aus Kunststoff-Folien müssen aus einer Lage Kunststoff-Folie und mindestens einer Träger lage anderer Art bestehen. An Nähten und Stößen müssen sich die Folien um 50 - 60 mm überdecken. Die Überdeckungen sind durch Quellschweißen wasserdicht zu verbinden. Beim Aufkleben der Kunststoff-Folie ist die Klebemasse nur auf die Unterlage aufzutragen; dabei ist die Folie einzuwalzen und anzudrücken. Die Folienüberdeckungen dürfen nicht verunreinigt werden, sie sind ggfs. durch Papierstreifen vor Verunreinigungen zu schützen. Bei den Klebeaufstrichen sind mindestens 1 kg / m2 Klebemasse, beim Deckaufstrich 1,5 kg / m2, zu verwenden. An Nähten und Stößen sind die sich überdeckenden Flächen der Folien mit Quellschweißmittel dicht zu verbinden. Dabei sind die Überdeckungen so lange aufeinanderzupressen oder zu bügeln, bis sie sich nicht mehr von selbst verschieben oder lösen können. Die Quellschweißverbindungen sind vor starker Erwärmung, z. B.
Sonneneinstrahlung, zu schützen. Weitere Deckschichten dürfen erst 24 Std. nach Herstellung der Quellschweißverbindung aufgebracht werden. Oberhalb der Abdichtung ist eine Schutzschicht (mindestens 50 mm dick,
Betongüte) anzuordnen. Die Schicht ist erdfeucht ggfs. zu bewehren und gut zu verdichten. Bei Verwendung keramischer
Bodenbeläge muss der Verlegemörtel der Mörtelgruppe III nach
DIN 1053, Teil 1, entsprechen. Er darf jedoch keinen Kalkzusatz enthalten. Die Gesamtdicke, Mörtel und
Bodenbelag muss mindestens 50 mm betragen. Fugen sind mit
Zementmörtel zu füllen oder mit entsprechenden Fugenmassen zu vergießen. Je nachdem, ob die Heizrohre trocken oder nass eingebettet sind, also unterhalb oder in der
Estrichschicht liegen, ergeben sich unterschiedliche Lösungen gemäß Abb. 19.16 und Abb. 19.17.
Da die Zuleitungen zu den Heizkreisen an irgendeiner Stelle des Raumes herausgeführt werden müssen, kann es zu einer Kreuzung im Bereich der an der Wand aufgehenden Abdichtung kommen. Dieser Übergang ist nicht ganz einfach abzudichten und möglichst zu vermeiden. Darum ist die Abdichtung zweckmäßigerweise oberhalb der Heizrohre vorzunehmen. Bei nass eingebetteten
Rohren ist zunächst ein Ausgleichsestrich einzubringen, in dem die
Rohre eingebettet sind. Nach der Abtrocknung der Ausgleichsschicht wird die Abdichtung vorgenommen und die restliche
Estrichschicht bzw. das Mörtelbett in entsprechender Dicke eingebracht.