In der DIN 1986 Teil 30 ist festgelegt, dass spätestens bis zum 31.12.2015 für jedes Grundstück der Nachweis einer Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen vorliegen muss. Auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 18b) schreibt vor, dass Betriebe ihre Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen. Die Dichtheitsprüfung ist von einem anerkannten Fachbetrieb durchzuführen und der Nachweis durch den Betreiber bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Bei dieser Dichtheitsprüfung wird bei vielen Anlagen ein Mangel festgestellt. Welches Sanierungsverfahren eingesetzt werden kann, muss der Fachbetrieb nach der Art und Größe des Schadens entscheiden. Diese Arbeiten dürfen nur von anerkannten Fachbetrieben durchgeführt werden und setzen in den meisten Fällen ein umfangreichen Einsatz von Spezialwerkzeugen voraus.
Nur mit einer funktionierenden Kanalisation kann die Gemeinde eine hygienisch einwandfreie und den Belangen des Umwelt- und Überflutungsschutzes angemessene Abwasserableitung sicherstellen. Abwasserkanäle liegen "unsichtbar“ im Untergrund und erhalten häufig nicht die Aufmerksamkeit, die ihnen zukommen müsste.
Eine vorausschauende Kanalinstandhaltung gewährleistet einen wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Kanalbetrieb. Oft werden jedoch erst offensichtliche Mängel (z. B. Verstopfung, viel Fremdwasser, Einsturz) als Anlass für Kanalsanierungsmaßnahmen genommen, die dann unter Zeitdruck umgesetzt werden müssen. Diese Feuerwehrstrategie (erst handeln wenn es "brennt“) führt häufig zu Planungsmängeln und relativ hohen Sanierungskosten.
Kurzliner-Verfahren
Inliner-Verfahren
Sideliner-Verfahren
Partliner-Verfahren
Schlauch-Lining-Verfahren
Injektionsverfahren
Relining
Um diese Verfahren ausführen zu können werden folgende Hilfsmittel benötigt:
Inspektionskamera
Packer
Fräse