In der
DIN 1986 Teil 30 ist festgelegt, dass spätestens bis zum
31.12.2015 für jedes Grundstück der Nachweis einer Dichtheitsprüfung der
Abwasserleitungen vorliegen muss. Auch das
Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 18b) schreibt vor, dass Betriebe ihre
Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen. Die Dichtheitsprüfung ist von einem
anerkannten Fachbetrieb durchzuführen und der Nachweis durch den Betreiber bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Bei dieser
Dichtheitsprüfung wird bei vielen Anlagen ein
Mangel festgestellt. Welches Sanierungsverfahren eingesetzt werden kann, muss der Fachbetrieb nach der Art und Größe des Schadens entscheiden. Diese Arbeiten dürfen nur von anerkannten Fachbetrieben durchgeführt werden und setzen in den meisten Fällen ein umfangreichen Einsatz von
Spezialwerkzeugen voraus.
Kurzliner-Verfahren
Inliner-Verfahren
Sideliner-Verfahren
Partliner-Verfahren
Schlauch-Lining-Verfahren
Injektionsverfahren
Relining
Um diese Verfahren ausführen zu können werden folgende Hilfsmittel benötigt:
Inspektionskamera
Packer
Fräse