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1327

Energieeffizienzklasse – Effizienzklasse - Energieklasse

Autoren
OldBo
19.07.2023
Eine Bewertungsskala für das europäische Energie Label sind die Energieeffizienzklassen (ab 2010 A+++ bis G), die zur Förderung des Absatzes von besonders energiesparenden Elektrogeräten in der EU dient.
Und ab Montag, dem 1. März 2021 gilt in allen Geschäften und Online-Verkaufsstellen eine brandneue Version.
EU-Energielabel
 EU-Energielabel
Quelle: BMWI
Die Steigerung der Energieeffizienz ist neben dem Einsatz der erneuerbaren Energie die zweite Säule der Energiewende.

Energieeinsparung ist ebenfalls ein erklärtes Ziel der Europäischen Union. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 2007 darauf verständigt, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren. Am 4. Dezember 2012 ist die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft getreten.

Der Energieeffizienzindex (EEI) wird in der EuP-Richtlinie bzw. EU-Richtlinie 2005/32/EG und Verordnung (EG Nr. 641/2009) > Ökodesign-Richtlinie beschrieben. Sie bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Auf nationaler Ebene wurde das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz ( EBPG) entsprechend angepasst. Am 25. November 2011 trat das neue Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in Kraft.

Eine Bewertungsskala für das europäische Energie Label sind die Energieeffizienzklassen (ab 2010 A+++ bis G), die zur Förderung des Absatzes von besonders energiesparenden Elektrogeräten in der EU dient. Die Bewertungsskala gibt über den Energiebedarf (Strom und andere Energieträger) und über zusätzliche Gebrauchseigenschaften des Gerätes Auskunft.

Für folgende Gerätetypen sind nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) Kennzeichnungen vorgeschrieben:
  •  Raumklimageräte
  • Luft- Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpengeräte
  •  Autos
  •  Fernseher
  •  Kühl- und Gefriergeräte
  •  Waschmaschinen
  •  Wäschetrockner
  •  Geschirrspüler
  •  Lampen - Leuchtmittel
  •  Haushaltsbacköfen
  •  Wohnraumlüftungsgeräte
  •  Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher

Die Kennzeichnungen der verschiedenen Gerätetypen werden ständig geändert. Man könnte soetwas auch "Regelierungswut" nennen. Zumal es sich in vielen Fällen nur um theoretische Vorgaben handelt, die sich in der Praxis nicht unbedingt umsetzen lassen.  (z. B. sind die Energielabel für Zentrallüftungsgeräte sehr umfangreich).

Energieeffizienz von Gebäuden
Energieeffizienzklassen - EnEV 2014 (ab 1.Mai 2014)
 Energieeffizienzklassen - EnEV 2014 (ab 1.Mai 2014)
Quelle: Bosy
Energieeffizienzklassen Primärenergiebedarf (bis 30. April 2014)
 Energieeffizienzklassen Primärenergiebedarf (bis 30. April 2014)
Quelle: Institut Wohnen und Umwelt GmbH

Krieg und Klimawandel motivieren zum Energiesparen, wobei nicht jeder sofort große Baumaßnahmen plant, sondern mit überschaubaren Investitionen starten möchte. Durch Nachrüstung von Gebäudeautomation kann man bis zu 30 % sparen, wenn man die richtigen Konzepte auswählt. Normen helfen dabei, indem sie diese in Energieeffizienzklassen A bis D einordnen, so dass auch Laien (Bauherren, Mieter) jedes Konzept bewerten können (Klasse D ist für neue Anlagen nicht mehr erlaubt). Ein frei im Internet nutzbarer Konfigurator von www.AUTERAS.de unterstützt dies, indem er mit einfachen Fragen durch einen Dialog führt sowie erklärende Videos und die resultierende Effizienzklasse zeigt.

Die Energieeffizienz von Gebäuden wird in einem Energieausweis (Energiepass) nach der EnEV über die Energieeffizienzklassen A bis I eingestuft. Die Einstufung erfolgt über den Primärenergiebedarf. Dieser berücksichtigt den Wärmeschutz, die verwendete Anlagentechnik und die Umweltverträglichkeit der eingesetzten Energieträger.

Über den Sinn oder Unsinn dieser Einstufungen der Gebäude und über den Energieausweis an sich wird wohl auch noch einige Zeit diskutiert werden. Schon der Vergleich der eingesetzten Primärenergie zeigt, dass verschiedene Heizsysteme sehr unterschiedliche Primärenergiebedarfswerte bei gleichem Wärmebedarf des Gebäudes verursachen.  

Effizienzklasse - Energetischer Standard (bis April 2014)

A - "KfW-Energiesparhaus 40"; ist etwa energetisch gleichwertig mit dem Passivhaus (gemäß Passivhaus-Institut: Heizwärmebedarf < 15 kWh/(m²WFa) + effiziente Anlagentechnik)

B - "KfW-Energiesparhaus 60"; ist etwa gleichwertig mit dem "3-Liter-Haus" (3 Liter Heizöl pro m² Wohnfläche für die Raumheizung)

C - entspricht etwa dem Standard des klassischen Niedrigenergiehauses: 55 bis 70 kWh Heizwärmebedarf pro m² Wohnfläche bzw. Heizwärmebedarf 25 % unter Wärmeschutzverordnung kombiniert mit effizienter Anlagentechnik

D - typisch für kompakte Neubauten, die die EnEV-Anforderungen einhalten, oder für hochwertig modernisierte Altbauten (20 bis 25 cm Dämmung und effiziente Heizungsanlage)

E - typisch für Einfamilienhäuser, die die EnEV-Mindestanforderungen gerade einhalten (Mehrfamilienhäuser meist schon in D), oder für höherwertig modernisierte Altbauten

F - typisch für komplett modernisierte Altbauten (auf Niveau der EnEV-Anforderungen an den Bestand)

G - typisch für teilweise modernisierte Altbauten: Wärmeschutzmaßnahmen an Teilflächen und/oder neue effizientere Zentralheizung

H - typisch für Altbauten mit Isolierverglasung und erneuerter Heizung

I - typisch für Altbauten im Urzustand mit Einfachverglasung und ineffizienter Zentralheizung

J - typisch für Bestandsgebäude mit Elektro-Nachtspeicherheizung bzw. Elektro-Öfen bzw. für Altbauten im Urzustand mit Standardkessel und mäßig gedämmten Verteilleitungen

Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 1. Mai 2014 ändern sich die Energieeffizienzklassen. Gemäß der nachfolgenden Tabelle (Anlage 10) ergeben sie sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf.

Energieeffizienzklasse
Endenergie
[kWh/(m2·a)]
Haustyp
A+
< 30
Neubauten mit höchstem Energiestandard (z. B. Passivhaus, KfW 40)
A
< 50
Niedrigenergiehaus, KFW-Effizienzhaus 55
B
< 75
Standard für Neubauten
C
< 100
Mindestanforderung für den Neubau (Sanierung überlegenswert)
D
< 130
Haus energetisch gut modernisiert (Sanierung überlegenswert)
E
< 160
Haus energetisch teilweise modernisiert (sanierungsbedürftig)
F
< 200
Haus energetisch teilweise modernisiert (sanierungsbedürftig)
G
< 250
Haus wenig energetisch modernisiert (sanierungsbedürftig)
H
> 250

nicht sanierte Häuser (evtl. Abriss überlegenswert )

Neue EU-Energielabels ab 1. März 2021
Alte und neue Energielabel
 Alte und neue Energielabel
Quelle: Europäische Union
Altes und neues EU-Label für Lampen im Vergleich: mit Skala von Grün bis Rot/A bis G und sonstigen Angaben
 Altes und neues EU-Label für Lampen im Vergleich: mit Skala von Grün bis Rot/A bis G und sonstigen Angaben
Quelle: co2online gGmbH / www.stromspiegel.de.

Ab Montag, dem 1. März 2021 gilt in allen Geschäften und Online-Verkaufsstellen eine brandneue Version des weithin anerkannten EU-Energielabels, das den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU dabei helfen soll, ihre Energiekosten und ihren CO2-Fußabdruck zu verringern. Die neuen Labels kommen zunächst für vier Produktkategorien zur Anwendung: Kühlschränke und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte (sowie andere externe Bildschirme).

Neue Labels für Leuchtmittel und Lampen mit fest eingebauten Lichtquellen gelten seit dem 1. September 2021. Leuchten ohne Leuchtmittel benötigen in der Zukunft kein ERP-Label mehr.

Labels für weitere Produkte werden in den kommenden Jahren eingeführt.

Da nach der derzeitigen Skala immer mehr Produkte in die Energieeffizienzklasse A+, A++ oder A+++ eingeordnet wurden, besteht die wichtigste Änderung darin, zu einer einfacheren Skala von A bis G zurückzukehren. Diese Skala ist strenger und so gestaltet, dass anfangs nur sehr wenige Produkte die Klasse A erreichen können und Raum für die Aufnahme effizienterer Produkte in der Zukunft bleibt. Die energieeffizientesten Produkte, die derzeit auf dem Markt sind, werden nun in der Regel als Produkte der Klasse B, C oder D gekennzeichnet. Die Labels werden eine Reihe neuer Elemente aufweisen, beispielsweise einen QR-Code, der zu einer EU-weiten Datenbank führt, in der die Verbraucher/innen weitere Einzelheiten zu dem Produkt finden können. Ab 1. März wird außerdem eine Reihe von Ökodesign-Vorschriften in Kraft treten, die insbesondere die Reparierbarkeit betreffen und die Hersteller dazu verpflichten, für mehrere Jahre, nachdem Produkte bereits nicht mehr auf dem Markt sind, Ersatzteile vorzuhalten.

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