Abblaseleitungen (Ausblas-, Auslauf-, Ablauf- oder Tropfleitung) von Sicherheitsventilen müssen so bemessen und verlegt sein, dass die statischen, dynamischen (Reaktionskräfte) und thermischen Beanspruchungen sicher aufgenommen werden können. Die Zuleitung und Abblaseleitung dürfen nicht absperrbar sein und keine Formstücke (z. B. Winkel) oder Schmutzfänger enthalten, die den vorgeschriebenen Querschnitt verengen. Die Leitungen müssen sichtbar und offen in einem Trichter mit Geruchsverschluss (Siphon) einmünden. In thermischen Solaranlagen wird die Abblaseleitung in einen Auffangbehälter geführt. Dabei muss das Wasser oder der Dampf gefahrlos abgeführt werden können. Aus einem Liter Wasser >100 °C können schlagartig ca. 1.500 Liter Dampf freigesetzt werden.
Bei Ventilen in kleinen Heizungsanlagen und an Trinkwasser-Sicherheitsventilen kann der Trichter auch direkt am Ventil angebracht sein, damit eine Undichtigkeit sofort erkannt wird und die folgende Leitung als Tropfleitung ausgelegt werden kann, die dann in ein Waschbecken geführt werden muss. Da austretende Wasser muss grundsätzlich in das Abwassersystem abgeleitet werden.
Die Leitung muss schallgedämpft befestigt sein. Es darf keine Winkelverschraubung eingebaut werden. Bei dem Einbau eines Trichters direkt am Ventil spricht man von einer Tropfleitung, die dann mit Gefälle zu Abfluss geführt wird.
Außerdem darf keine Luft in der Zuleitung zu dem Sicherheitsventil stehen, deshalb werden sie zunehmend auf einer Kesselsicherungsgruppe mit Entlüfung montiert.
Im Abblasesystem darf sich keine Flüssigkeit ansammeln können. Falls Gefahr des Einfrierens besteht, muss die Leitung entsprechend geschützt (Dämmung und Rohrbegleitheizung) sein.
Die Abblaseleitung ist
mindestens in
Nennweite des
Ventilausgangs mit durchgehendem Gefälle zu verlegen. Sie darf
maximal 2 Bögen enthalten und
2 m lang sein. Sind
über 2 m Länge erforderlich, muss die Leitung um eine Dimension vergrößert werden. Achtung:
Mehr als 3 Bögen und
4 Meter Länge sind
unzulässig. Die Mündung der Abblaseleitung muss frei, überprüfbar und so verlegt sein, dass eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist. Der Ausfluss muss 20 - 40 mm über einem Entwässerungsablauf oder einem
Ablauftrichter innerhalb des Gebäudes enden. Mündet die Abblaseleitung über einem Trichter, ist es unabdingbar, dass dessen Ablaufleitung mindestens den doppelten Querschnitt des Ventileingangs hat dem Gefälle zu verlegen.
Wenn bei Sicherheitsventilen auch ein Austritt von ausgasenden und verdampfenden Flüssigkeiten, z. B. Heißwasser oder Dampf, zu erwarten ist, dann müssen in unmittelbarer Nähe des Ventils Entspannungseinrichtungen (Entspannungstopf) mit ausreichender Größe angeordnet werden. An diesen Entspannungseinrichtungen sind Öffnungen ausreichenden Querschnittes sowohl zur Ableitung des entspannten Dampfes (Gases) als auch zur Ableitung der Flüssigkeit vorzusehen. An Sicherheitsventilen, bei denen durch Austreten des Mediums, z.B. auch durch die offene Haube, direkt oder indirekt Gefahren für die Personen oder die Umgebung entstehen können, müssen geeignete Schutzvorrichtungen angebracht werden.
Der Querschnitt der Ventilzuleitung darf nicht kleiner sein als der Eintrittsquerschnitt des Sicherheitsventils. Der Querschnitt der Abblaseleitung darf nicht kleiner als der Austrittsquerschnitt des Sicherheitsventils sein, also in der Regel mindestens eine Nennweite größer. Der Durchmesser und die Länge der Abblaseleitungen und die Bauteile (Bogen, Schalldämpfer) bestimmen den Eigengegendruck. Diese Teile sind so zu bemessen und zu verlegen, dass der vom Hersteller für das Sicherheitsventil angegebene zulässige Gegendruck nicht überschritten wird.
Der Druckverlust in der Ventilzuleitung darf beim größten, abgeführten Massenstrom 3 % der Druckdifferenz zwischen dem Ansprechdruck und dem Fremdgegendruck nicht überschreiten. Voraussetzung für eine ungestörte Funktion bei diesem Druckverlust ist, dass die Schließdruckdifferenz des eingebauten Sicherheitsventils mindestens 5 % beträgt.
Die Zuleitungen und Abblaseleitungen von Sicherheitsventilen werden mit Hilfe von Tabellen bzw. Diagramme ausgelegt.
Ein Abblasen (Tropfen) des Ventils wird bei Heizungs- Kühl- und Solaranlagen als Fehler bei der Druckhaltung angesehen, da die Anlage Flüssigkeit verliert und zum Ausfall führen kann.
Aber Sicherheitsventile in dem
Kaltwasseranschluss an dem
Trinkwassererwärmer (Speicher, große
Frischwasserstation bzw. Durchlauferwärmer) können bzw. müssen bei der Aufheizung
abtropfen, da sich das
Wasser ausdehnt und es zu einem zu hohem Druck führen kann. Erst der Einbau eines
Druckminderers kann, in Verbindung eines
Membrandruckausdehnungsgefäßes, ein
Abtropfen verhindern.
Bei diesen Ventilen sollte folgendes Hinweisschild angebracht werden:
Während der Beheizung kann aus Sicherheitsgründen
Wasser aus der Abblaseleitung austreten.
Nicht verschließen!