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Autoren
OldBo
27.12.2014
Die Bäder in Wohnungen werden durchschnittlich nach 25 bis 30 Jahren modernisiert. Der Hintergrund einer Modernisierung ist in den meisten Fällen, dass die Sanitärobjekte (Waschtisch, Dusche, Badewanne, WC-Becken) veraltet sind. Aber auch die Installationstechnik entspricht nicht mehr dem "neuesten" Stand der Technik.
Beispiel einer Badmodernisierung
 Beispiel einer Badmodernisierung
Quelle: Barrierefrei Leben e.V.
Die Bäder in Wohnungen werden durchschnittlich nach 25 bis 30 Jahren modernisiert. Der  Hintergrund einer Modernisierung ist in den meisten Fällen, dass die Sanitärobjekte (Waschtisch, Dusche, Badewanne, WC-Becken) veraltet sind. Aber auch die Installationstechnik entspricht nicht mehr dem "neuesten" Stand der Technik. Spätestens bei dem ersten Rohrbruch sollte überlegt werden, eine Modernisierung oder eine Totalsanierung durchzuführen, denn auch die Fugen am Fußboden und den Wänden sind mit Sicherheit undicht. Dies kann zu Feuchtigkeitsschäden (z. B. Schimmelpilzbildung) unter dem Estrich und in den Wänden führen.

Bei dieser Gelegenheit sollten nicht nur die Sanitärobjekte erneuert werden, sondern auch deren Anordnung wenigsten altersgerecht oder besser gleich barrierefrei geplant werden.

Es ist schon längere Zeit bekannt, dass eine barrierefrei zugängliche Umwelt für ca. 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 % notwendig ist und für 100 % als komfortabel angesehen wird.

Das Institut für Bauforschung in Hannover hat errechnet, dass die Mehrkosten für eine barrierefreie Wohnungsausstattung nach DIN 18025 (neu: DIN 18040) für eine 70 m2 große Wohnung nur 3,2 % der Bausumme ausmachen.

Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung wird ein barrierefreies Bauen und hier besonders barrierefreie Installationen in dem Badezimmer, der Küche und dem WC zunehmend wichtiger.

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ist am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Hier ist das Ziel, die Herstellung einer Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sicherzustellen.
Auch müssen alle baulichen Maßnahmen der Sanitärinstallationen im offentlichen Bereich fur alte und behinderte Menschen geeignet sein. Hier sind die Planungsgrundlagen fur öffentlich zugangliche Gebaude besonders in der DIN 18024 (neu: DIN18040) beschrieben.

Eingangs- und Drehflügeltüren dürfen nicht in die Sanitärräume schlagen. Nur so kann das Blockieren der Tür verhindert werden. Außerdem müssen die Türen von außen entriegelt werden können.

Die Wände von Sanitärräumen müssen bauseits so stabil ausgeführt werden, dass sie bei Bedarf mit senkrechten und waagerechten Stützgriffen und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne nachgerüstet werden können.
Der Bewohner kann zwischen stufenlos begeh- und befahrbarer Dusche oder Badewanne wählen. Da aber das Besteigen einer Badewanne oft unmöglich oder sehr beschwerlich ist, eine Unfallgefahr darstellt oder zusätzliche Hilfsmittel (z. B. Lifter) erfordert, ist das Duschen für behinderte Menschen einfacher und sicherer.

Badewannen können aber z. B. für therapeutische Zwecke notwendig werden. Hier ermöglicht eine Liegebadewanne mit Tür ein selbständiges und unabhängiges Vollbad in Liegeposition.
Die Armaturen sollen vorzugsweise als Einhebelarmaturen mit schwenkbaren Auslauf und einer verlängerten Hebellänge zu wählen. Bei einer berührungslosen Armatur ist eine Temperaturbegrenzung erforderlich.

Planungsbereiche für Barrierefreiheit

Barrierefreie Dusche
Barrierefreier Waschtisch
Barrierefreies WC
Barrierefreie Nasszelle

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