Die
Einrichtung und
Ausstattung einer
barrierefreien Dusche ist von dem Nutzer abhängig. So ist z. B. zu prüfen, ob ein
bodengleicher Duschplatz benötigt wird. Ein
Rollstuhlfahrer wird diesen benötigen und ältere Menschen kommen mit einer
flachen Duschwanne mit entsprecher Ausstattung aus. Die
Größe des
Duschplatzes für
Rollstuhlfahrer und im
öffentlichen Bereich sollte mindestens
1,50 m tief x
1,50 m breit (
DIN 18025 Teil 1 und 3 [neu:
DIN 18040-1]) sein, damit genügend Platz zum Manövrieren ist. Aber auch für
Nicht-Rollstuhlfahrer ist eine bodengleiche Dusche von Vorteil, die mindestens
1,20 m tief x
1,20 m breit (
DIN 18025 Teil 2
[neu:
DIN 18040-1]) sein muss.
Im
Trend ist die sogenannte
Nasszelle (Wet room) mit
Waschtisch,
Dusche und
WC, die sich vom "traditionellen" Badezimmer dadurch unterscheidet, dass, anstatt einer integrierten, geschlossenen Duschkabine, der Raum selbst
vollständig wasserdicht abgedichtet ist. Aber auch hier kann eine Duschabtrennung notwendig werden, damit eine
Plegeperson nicht nass wird.
Die
Duschabtrennung einer barrierefreien Dusche muss nach außen zu öffnen sein, da Rollstuhlfahrer sie sonst nicht mehr schließen können. Besonders empfehlenswert ist eine
freistehende Duschabtrennung aus
Glas (
Einscheibensicherheitsglas 8 - 10 mm stark). Denn diese sind großzügig zu öffnen und ermöglichen somit einen leichteren Einstieg. Des Weiteren verhindern rutschfeste
Bodenbeläge Unfälle.
Bei einer barrierefreien Dusche sollte man auf einen
rutschfesten Bodenbelag achten.
Alle
Ablagemöglichkeiten müssen so gestaltet, dass die Benutzer sie
bequem erreichen können. Bei einem
Rollstuhlfahrer sollten sie besonders
niedrig in die barrierefreie Dusche
eingebaut sein.
Eine
Sitzmöglichkeit für den Benutzer kann
einmauert sein. Aber auch ein einfacher
Klappsitz,
Einhängesitz oder
Hocker aus
Kunststoff sind möglich. Zusätzlich zum Sitz können ergänzende Armlehnen notwendig sein.
Die
Duschbrause sollte gut zu erreichen sein und die
Armatur ein
Thermostat mit
Verbrühschutz haben.
Seit dem
1. Mai 2010 gibt es einen Extra-
Zuschuss zur
Barrierereduzierung bzw. "
Altersgerecht Umbauen". Die KfW-Bank erstattet 5 % der förderfähigen Kosten, wenn mindestens 6.000 Euro investiert werden. Der max. Zuschuss pro Wohneinheit beträgt 2.500 Euro.
Voraussetzung für die
Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch
Fachunternehmen. Der Inhalt der Förderbausteine und die technischen
Mindestanforderungen sind auf der
Seite der KfW-Bank nachzulesen.
Bei der
Modernisierung oder
Renovierung eines
Badezimmers wird zum Ableiten des anfallenden
Abwassers eine
bodengleiche Dusche eingebaut. Neben dem herkömmlichen
Bodenablauf wird zunehmend eine
Duschrinne installiert. Bei der Planung muss die
Gesamteinbauhöhe, die
Abflussleistung, das
Gefälle und die
Platzierung der
Rinne im Raum beachtet werden.
Bei dem
nachträglichen Einbau einer
Duschrinne muss die bestehende
Bodengesamtaufbauhöhe des Raumes mit der
Gesamteinbauhöhe der
Duschrinne übereinstimmen. Hier ist die Höhe einschließlich des
Rinnensteges ausschlaggebend. Die anfallenden abzuleitende
Wassermenge, die je nach
Duschkopf variiert, muss ungehindert ablaufen können, damit sich das
Wasser nicht staut bzw. der Boden überflutet wird.
Da die
Duschrinnen in der Regel einen
waagerechten Rohranschluss haben, muss bei der Planung geprüft werden, ob die
Abwasserleitung mit
genügend Gefälle verlegt werden kann. Unter Umständen muss eine
Duschrinne mit
senkrechten Ablauf eingesetzt werden.
Wenn die
Duschrinne raumseitig angebracht wird, ist ein ausreichendes
beidseitiges Gefälle vorzusehen. Bei einem Standardbrausekopf (24 l/min) sollte ein
Gegengefälle außerhalb der Dusche von mindestens 1 % eingehalten werden. Alternativ kann ein wandseitiger Einbau mit Gefälle zur Rinne sinnvoll sein.
Aufgrund der
geringen Rohrüberdeckung zwischen
Flansch und
Abgangsstutzen sollte eine mögliche
Rissbildung durch ein geeignetes
mineralisches Mörtelsystem verhindert werden. Dieses ist
flexibel und kann
Spannungen ausgleichen. Normaler
Estrich ist starr und könnte durch den Druck, der durch das Rohr oder Belastungen von oben entsteht, reißen.
Bei
Duschrinnen ist wie bei jedem Bodenablauf die richtige
Verbundabdichtung einzusetzen. Wenn diese fehlt, sickert das
Wasser durch mikroskopisch kleine Öffnungen in
Fliesen und Fugen in den Fußbodenaufbau. Das führt zu
Wasserflecken auf der darunter liegenden Decke, zur Bildung von Schimmel oder
Fliesen lösen sich vom Kleber. Im Nassbereich erfolgt die
Abdichtung mit den im
Streich- und
Spachtelverfahren aufzubringende
Verbundabdichtung im Dünnbett. Zwischen
Rinnensteg und
Fliesen müssen
dauerelastische Fugen angebracht werden, damit keine Risse entstehen. Die sogenannten
Sickerwasseröffnungen, die sich an den Ecken der
Duschrinne befinden, dürfen nicht verstopfen, da sonst das Sickerwasser nicht fachgerecht abgeleitet werden kann und sich
Bakterien und
Pilze unter dem
Fliesenbelag bilden.