Ersatzbrennstoffe (EBS) bzw. Sekundärbrennstoffe (SBS) sind eine umweltschonende und wirtschaftliche Alternative zu herkömmlichen primären Brennstoffen. Die Brennstoffe sind nicht-fossile Brennstoffe, die aus selektiv gewonnenen, produktionsspezifischen Abfällen und aus unspezifischen Abfallgemischen (nicht-recycelbare Kunststoffe, Abfall zur Verwertung aus der Industrie, Sortierreste aus Wertstoffsortieranlagen, Sperr- und Gewerbeabfälle) hergestellt werden. Dazu gehören auch feste, pastöse, flüssige und gasförmige Abfälle und Biomassen, die für die energetische Verwertung bzw. Mitverbrennung aufbereitet werden. Hier sind besonders heizwertreiche Fraktionen aus Siedlungsabfällen, Gewerbeabfälle, Lösemittel, Altöl, ganze oder geschredderte Altreifen, getrockneter Klärschlamm, Reishülsen und Stroh zu nennen.
Die heizwertreiche Fraktion ist der abgetrennte Anteil aus dem Abfallgemisch, der anschließend einen höheren Heizwert hat als der anfängliche Rohabfall. Das Abfallgemisch wird kommunal mit einem geringen Aufbereitungsgrad gewonnen und an private Aufbereiter zur Nachbearbeitung geliefert. Die hochkalorische Fraktion wird auch ohne weitere Behandlung in Ersatzbrennstoff-Kraftwerken (Industrie-, Heiz- und Zementkraftwerke) verwertet, die daraus Strom, Heizwärme oder Prozessdampf gewinnen.
Vor der Verbrennung durchlaufen die Abfälle verschiedene Aufbereitungsschritte (Vorsortierung, Grobzerkleinerung, Siebklassierung, Windsichtung, Eisen- und Nichteisenabscheidung). Zusätzlich können sensorische Sortierungen und Trocknungen notwendig werden.
Strenge Umweltschutzauflagen regeln die Verbrennung von Ersatzbrennstoffen. So stellen Mindesttemperaturen von 850 °C im Kessel sicher, dass die enthaltenen Schadstoffe (z. B. Dioxine, Furane) vollständig zerstört werden und Stickoxide durch Zugabe von Harnstoff in umweltneutralen Stickstoff und Wasser umgewandelt werden. Außerdem reduziert eine mehrstufige Rauchgasreinigung den Staub-, Schwermetall- und weiteren Schadstoffausstoß. Die entstehenden Schlacken werden aufbereitet und im Straßen- und Deponiebau wiederverwertet und Flugasche und Filterstäube umweltverträglich entsorgt.
Die Vorgaben und Rahmenbedingungen für die Herstellung und die Verwertung von Ersatzbrennstoffen stützen sich auffolgende rechtliche und technische Regelungen:
- EU-Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen und deren nationale Umsetzung
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) mit der Zielhierarchie: - Vermeidung - Verwertung - Beseitigung
- Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASI) mit dem Ziel der nachsorgefreien Deponie
- Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (AbfAbIV)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit den maßgeblichen 4. BImSchV, 13. BImSchV, 17. BImSchV
Ersatzbrennstoffe sind