Die Anforderungen der
DIN 4109 "
Schallschutz im Hochbau" sollen sicherstellen, dass Menschen, die sich in Wohn- und Arbeitsräumen innerhalb von Gebäuden aufhalten, vor "unzumutbaren Belästigungen" durch Schallübertragung geschützt werden. Bei Einhaltung der Anforderungen der
DIN 4109 "
Schallschutz im Hochbau" sind Belästigungen durch
Geräusche aus benachbarten Wohnungen, von haustechnischen Einrichtungen und Installationen nicht auszuschließen. Wirksamer Schallschutz lässt sich mit Hilfe der VDI 4100 "
Schallschutz von Wohnungen" erreichen.
Über 60 % der Bevölkerung fühlen sich durch
Lärm gestört. Wissenschaftlich ist belegt, dass
Lärm nicht nur belästigt, sondern auch gesundheitlich belastet und zu chronischen Erkrankungen führen kann. Wo findet der lärmgeplagte Mensch heutzutage die ersehnte Ruhe? Zumindest für die eigenen vier Wände wird erwartet, dass hier noch die erwünschte Ruhe herrscht. Aus diesem Grunde sind insbesondere bei Mehrfamilienhäusern entsprechende schallschutztechnische Anforderungen zu erfüllen.
Die Schalldämmung beschreibt, wie stark
Schall, der auf ein Bauteil auftrifft, von diesem auf der lärmabgewandten Seite abgestrahlt werden kann. Vereinfacht ausgedrückt: je schwerer ein Bauteil ist, desto weniger
Lärm ist auf der anderen Seite zu hören; z.B. dämmt eine massive
Stahlbetonwand mit 24 cm Dicke wesentlich besser als eine relativ leichte Mauerwerkswand aus gelochten Ziegelsteinen mit einer Dicke von 30 cm, die aus wärmeschutztechnischen Gründen im Wohnhausbau heute sehr häufig zum Einsatz kommen. Noch deutlicher wird der Unterschied beispielsweise bei einer leichten Holzwand, die noch mehr
Schall ungefiltert überträgt.
Eine einwandfreie Ausführung von schallübertragenden Bauteilen (z.B. Wohnungstrenn- oder Treppenhauswände) ist von eminenter Wichtigkeit für das Wohlbefinden der Bewohner. Selbst eine schwere Mauerwerkswand (z.B. aus Kalksandsteinen) mit einer Dicke von 24 cm nutzt nicht viel, wenn man im Rohbau noch durch die Stoßfugen der Steine hindurch sehen kann!
Grundsätzlich gilt:
Eine schallschutztechnische Sanierung eines Gebäudes oder einzelner Bauteile ist ungleich aufwändiger und teurer als z.B. die Sanierung einer fehlerhaft ausgeführten
Wärmedämmung. Einen ausreichenden
Schallschutz erzielt man (fast) nur mit Masse (d.h. schweren Bauteilen), die jedoch nicht unmittelbar mit schallübertragenden Bauteilen verbunden sein dürfen (z.B. muss ein Treppenlauf durch eine Raumfuge von der Treppenhauswand abgesetzt werden, damit nicht über die Treppe der
Schall direkt auf die Wand übertragen werden kann). Eine schallschutztechnisch richtige Planung und ein konsequente Baukontrolle gehören daher in die Hände eines ausgewiesenen Fachmanns (Bauphysiker, Bauingenieur)!
Fehler beim
Schallschutz werden teuer und sind nicht mehr oder nur noch mit hohem Aufwand zu beseitigen!
Schallschutz in der Fenstertechnik:Dieser richtet sich nach der Art und Stärke der zu erwartenden oder bekannten
Geräusche und dem in den Innenräumen gewünschten Schallpegel. Es sollte deshalb rechtzeitig geklärt werden, ob hinsichtlich des
Schallschutzes besondere Anforderungen an die
Fenster zu stellen sind. In der Nähe eines Flughafens oder einer stark frequentierten Strasse wird ein höherer
Schallschutz erforderlich sein. Durch
Schallschutzfenster oder Mehrfachverglasungen bei großem Scheibenabstand und speziellen Gläsern lässt sich der Außenlärmpegel auf einen angenehmen Innengeräuschpegel absenken. Eine Erhöhung des Schallpegels um 10 dB(A) bedeutet eine Verdoppelung des empfundenen
Lärms. Während der Nacht sind für Schlafräume 30 dB(A), für Wohnräume tagsüber 30 - 40 dB(A) anzustreben. Eine Lautstärke ab 60 dB(A) wird als unangenehm empfunden.
Geräusche und
Lärm bestimmen den erforderlichen
Schallschutz der
Fenster (
DIN 4109, „
Schallschutz im Hochbau“.