Der Siegeszug der Fußbodenheizung begann in den 70er Jahren, als Folge einer gravierenden Energieverteuerung. energiesparende Heiztechniken waren gefragt. Bauherren bemerkten schnell den höheren Komfort dank gleichmäßiger Wärmeabgabe und einer Raumgestaltung ohne Heizkörper. Planer, Heizungsbauer und Architekten versuchen immer noch – aus welchem Grund auch immer – dem Bauherren einzureden, dass er beim Einbau einer Fußbodenheizung, gegenüber einem anderen Heizungssystem, mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen habe.
Man legte dann Angebote für eine Fußbodenheizung vor und stellte diese den Angeboten für eine Heizkörperanlage gegenüber. So betrachtet, ergeben sich nicht unerhebliche Mehrkosten, die dann in der Regel aber nicht näher diskutiert und erläutert werden müssen.
Der erste Fehler liegt bereits darin, dass den Kosten der Heizkörperanlage die Kosten für die Dämmung des Fußbodens und deren Verlegung, inkl. der Verlegung der Randdämmstreifen, hinzugerechnet werden muss. Bei der Abgabe eines Fußbodenheizungs-Angebotes ist die Dämmung und der Randdämmstreifen in der Regel Bestandteil des Fußbodenheizungssystems, aber auch bei einer Heizkörperanlage wird zumindest in den Wohnungstrenndecken eine gleich dicke Wärmedämmung und gegen unbeheizte Keller und Erdreich immerhin eine Dämmung mit einem größeren Wärmeleitwiderstand gefordert. Fehler Nr. 2 kann darin bestehen, dass bei der Kalkulation der Heizkörperanlage noch immer eine höhere Betriebstemperatur zugrundegelegt wird. Dabei ergeben sich natürlich relativ kleine Heizkörper, die allerdings mit hoher Temperatur betrieben werden.
Heizungsanlagen auf der Basis 90 / 70 °C gehören bereits seit Jahren wegen der erhöhten Betriebsverluste der Vergangenheit an. Verluste entstehen durch:
1. Höhere Wärmeabgabe des Wärmeerzeugers (Kessels) an die Umgebung.
2. Höhere Wärmeabgabe der Rohre zwischen Heizkessel und Heizkörpern.
3. Größere Wärmeverluste der höher temperierten Heizflächen zur Montagewand.
Allein aus den vorgenannten Punkten wird bereits klar, dass Preisvergleiche nicht allein die Investitionskosten, sondern auch die Betriebskosten berücksichtigen müssen.
Weitere Vorteile der Fußbodenheizung, wie höherer Komfort durch gleichmäßige Wärmeabgabe und völlig freie Raumgestaltung, lassen sich finanziell nicht bewerten.
Vergleiche bei absolut gleicher Betriebstemperatur, z. B. 40 / 30 °C, sind von vornherein nicht durchzuführen, da Heizkörper bei diesen extrem niedrigen Betriebstemperaturen zu groß und nicht mehr unterzubringen wären.
Ein echter Kostenvergleich zwischen einer Fußbodenheizung 40 / 30 °C und einer Heizkörperanlage 70 / 50 °C führt – richtig durchgeführt – zu Mehrkosten der Fußbodenheizung von max. 10 %. Diese Mehrkosten werden durch die fortlaufende Energieeinsparung gegenüber anderen Systemen in den Folgejahren mehr als ausgeglichen. Der höhere Komfort ist darin nicht einmal berücksichtigt.
Bei Großobjekten wie Turn-, Tennis-, Lager- und Werkhallen ist die Energieeinsparung gegenüber Wohnbauten um ein Vielfaches größer. Deshalb sollte bei Objekten der letztgenannten Art stets die Energieeinsparung im Vordergrund stehen.
Mit Inkrafttreten der neuen Wärmeschutzverordnung, gültig für Bauanträge ab 01. 01. 1995, ergaben sich wiederum völlig neue Gesichtspunkte, die für eine Fußbodenheizung sprachen. Danach hatte sich die max. erforderliche Wärmeleistung auf ca. 45 W / m2 in Neubauten reduziert.
Das bedeutet auch eine Reduzierung der Oberflächentemperaturen auf max. 25 °C am kältesten Wintertag und ca. 22,5 °C bei 0 °C Außentemperatur. Die zurzeit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) führt sogar zu noch geringerem Wärmebedarf.