Die raumluftabhängige Feuerstätten mit Schornsteinanschluss benötigen zum einwandfreien Betrieb ausreichend Verbrennungsluft. Diese wird durch eine richtig ausgelegte Zuluftöffnung aus dem Freien dem Raum zugeführt, weil in vielen Fällen eine Zuführung durch die Raumluft und einem Luftverbund nicht ausreichend gewährleistet ist.
Da aber auch kalte Luft beim Stillstand des Brenners des Wärmerzeugers unnötig in den Raum gelangt, ist der Einsatz einer motorischen Klappe sinnvoll.
Nach der MFeuVO bzw. TRGI'86/96 ist es zulässig, diese Verbrennungsluftöffnung während der Stillstandzeiten der Feuerstätten abzusperren, wenn durch Sicherheitseinrichtungen gewährleistet ist, dass die Feuerstätten nur bei ausreichend geöffneter Verschlussklappe betrieben werden können.
Die Verbrennungsluftklappe muss der DIN 32732 und verschließt in den Betriebspausen der Feuerstätte automatisch die Öffnung ins Freie. Der Eintritt kalter Außenluft bzw. das Abströmen warmer Raumluft durch die notwendige Öffnung wird gestoppt und damit eine erhebliche Energieeinsparung.
Die einfachste Lösung für eine Verbrennungsluftklappe ist die "Sukramsche Pappklappe". Hierbei handelt es sich um einen Pappdeckel, der hängend an die Verbrennungsluftöffnung angebracht wird. Diese öffnet aufgrund des Druckunterschieds zwischen der Raum- und Außenluft, der entsteht, wenn der Brennerventilator in Betrieb geht. Eine Feinjustierung kann durch ein Gewicht am unteren Teil der Klappe erfolgen, damit die Klappe nur öffnet, wenn der Brenner in Betrieb ist und nicht durch andere Druckunterschiede (Nebenluftvorrichtung, Öffnungen zu Nebenräumen, Brenner ohne mechanische, hydraulische oder elektrische Klappe) geöffnet wird.
Die Verbrennungsluftklappe kann auch sinnvoll bei Entlüftungseinrichtungen, so z. B. einer Dunstabzugshaube, eingesetzt werden. Durch eine elektrische Kopplung ist die Luftklappe automatisch während der Betriebszeiten der Entlüftungseinrichtung geöffnet und gewährleistet einen ausreichenden Luftvolumenstrom.
Die raumluftabhängige Betriebsweise von Wärmeerzeugern sollte eigentlich der Vergangenheit angehören. Wenn kein LAS (Luft-Abgas-System) möglich ist, dann sollte wenigstens die Verbrennungsluft von Außen direkt an den Brenner oder die Verbrennungsluftöffnung des Wärmeerzeugers durch einen Luftkanal zugeführt werden. Auch hier ist der Einsatz einer Verbrennungsluftklappe sinnvoll, damit keine Auskühlung während der Stillstandszeiten erfolgt. Diese Variante sollte besonders bei dem Einsatz von Kamin- oder Pelletöfen in Wohnräumen ausgeführt werden, weil es hier evtl. zu einem Kaltlufteinfall kommen kann.
Die
brennergesteuerte Raumluftklappe mit Motorantrieb
zur Verhinderung unnötiger Abkühlung des
Heizraums wird dann eingebaut,
wenn kein Außenfenster und nur eine
Zuluftöffnung vorhanden ist. Eine
ständig offene
Zuluftöffnung kann zur Auskühlung des
Aufstellungsraumes
führen. Vor allen Dingen dann, wenn vergessen wurde, die nicht
notwendige
Abluftöffnung unter der Decke zu verschließen.
Auch ein
nachträgliches Verschließen eines
Außenfensters,
das bisher zur
Verbrennungsluftversorgung genutzt wurde, kann einen
nachträglichen Einbau einer solchen Klappe notwendig machen.
Die Raumluftklappe bleibt während des gesamten Brennvorgangs geöffnet und versorgt den
Heizraum über eine
150 cm2 große Öffnung ausreichend mit
Außenluft (gemäß FeuVo).
Für den Einbau in ein vorhandenes Kellerfenster gibt es für das Gerät passende Acrylglasscheiben.