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Heizkörperauslegung nach VDI 6030

Autoren
OldBo
02.12.2010
Der Hintergrund für die Entwicklung eines neuen Konzeptes der Heizkörperauslegung nach der VDI 6030 "Auslegung von freien Raumheizflächen – Blatt 1: Grundlagen und Auslegung von Raumheizkörpern" ist die thermische Behaglichkeit.
Der Hintergrund für die Entwicklung eines neuen Konzeptes der Heizkörperauslegung nach der VDI 6030 "Auslegung von freien Raumheizflächen – Blatt 1: Grundlagen und Auslegung von Raumheizkörpern"  ist die thermische Behaglichkeit.

Da mit der immer mehr sinkenden Norm-Raumheizlast Lastschwankungen auftreten und die Nutzer auf die bessere Dämmung z. B. mit leichterer Kleidung und damit eine größere Empfindlichkeit gegenüber Temperaturunterschieden und Luftströmungen reagieren, wurde es erforderlich, die Raumheizflächen so auszulegen, dass die Behaglichkeitsdefizite (z. B. Strahlungsdefizite und Fallluftströmung [Kaltlufteinfall] an Außenflächen) beseitigt werden. Dabei müssen die Anordnung, Abmessung und Temperaturen der Heizkörper danach abgestimmt werden.

Die Heizkörperauswahl nach der VDI 6030 wird nicht nach einer gleichen Spreizung durchgeführt. Die Heizkörpergröße wird nach der vorhandenen Fensterbreite und Brüstungshöhe festgelegt. Die Übertemperatur der Heizkörper wird durch eine Strahlungsbilanz bestimmt, wobei der "Strahlungsentzug" kalter Außenflächen durch die "Strahlungslieferung" des Heizkörpers kompensiert wird. Dadurch ergeben sich in jedem Raum unterschiedliche Rücklauftemperaturen aus der geforderten Übertemperatur und der innerhalb einer Bandbreite festgelegten Vorlauftemperatur. Die Bautiefe des Heizkörpers wird nach der Raumheizlast festgelegt.

Anforderungszone

Nach der VDI wird nicht der Gesamtraum als Beheizungsziel angesehen wird, sondern nur eine "Anforderungszone", in der sich die Personen aufhalten. In diesem Bereich sollen die Anforderungen, besonders die Behaglichkeit, erfüllt werden. Es dürfen also keine Behaglichkeitsdefizite auftreten. Das bedeutet, dass die Anordnung und Größe der freien Raumheizflächen so ausgelegt werden müssen , dass in dieser Zone die gewünschten Anforderungen erfüllt sind. (Eine "Heizfläche" kann auch eine Fußboden-, Wand- oder Deckenheizung , aber auch ein Kachelofen sein).

Anforderungsstufen

    Bei der Anforderungsstufe 1 genügt es, dass nur die Normheizlast gedeckt wird. Hier kann also wie bisher, z. B. DIN 4701-3, geplant werden. Es werden  keine besonderen Bedingungen für die Heizkörperanordnung, die Abmessungen und die Wassertemperaturen gestellt.

    Bei der Anforderungsstufe 2 muss  zusätzlich ein Teil der Behaglichkeitsdefizite beseitigt werden. In diesem Fall das Strahlungsdefizit z. B. einer " kalten" Fensterfläche. Die Raumheizfläche sorgt dafür, dass die Halbraumstrahlungstemperatur in Richtung der „kalten“ Umfassungsfläche sich nicht von der Auslegungs-Innentemperatur unterscheidet.Da hier nur die Wassertemperatur zur Verfügung steht, die aber niedriger ist als in die Stufe 1 ist, lässt sich eine Aufheizreserve herstellen. Hierzu kann zu Aufheizzwecken aus dem Absenk-Heizbetrieb heraus die Vorlauftemperatur und/oder der Wasserstrom angehoben werden.

    Bei der Anforderungsstufe 3 werden alle Funktionen gefordert, die eine vollständige Beseitigung der Behaglichkeitsdefizite in der Anforderungszone sicherstellen.

Damit eine richtige Planung durchgeführt werden kann, wird nach der VDI 6030 ein Pflichtenheft eingeführt. Denn nur durch das Pflichtenheft können Planungsvarianten (Angebote) verglichen werden. Außerdem lassen sich nach der Errichtung der Heizungsanlage die Vollständigkeit und die Erfüllung der Funktionen überprüfen. Das Pflichtenheft ist auch ein Bestandteil  des bei den Architekten üblichen Raumbuches.
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