Der Hintergrund für die Entwicklung eines neuen Konzeptes der
Heizkörperauslegung nach der
VDI 6030 "
Auslegung von freien Raumheizflächen – Blatt 1: Grundlagen und Auslegung von Raumheizkörpern" ist die
thermische Behaglichkeit.
Da mit der immer mehr
sinkenden Norm-Raumheizlast Lastschwankungen auftreten und die Nutzer auf die bessere
Dämmung z. B. mit leichterer Kleidung und damit eine größere Empfindlichkeit gegenüber
Temperaturunterschieden und
Luftströmungen reagieren, wurde es erforderlich, die Raumheizflächen so auszulegen, dass die
Behaglichkeitsdefizite (z. B. Strahlungsdefizite und
Fallluftströmung [
Kaltlufteinfall] an Außenflächen) beseitigt werden. Dabei müssen die Anordnung, Abmessung und
Temperaturen der Heizkörper danach abgestimmt werden.
Die
Heizkörperauswahl nach der
VDI 6030 wird
nicht nach einer
gleichen Spreizung durchgeführt. Die
Heizkörpergröße
wird nach der vorhandenen
Fensterbreite und Brüstungshöhe festgelegt.
Die Übertemperatur der Heizkörper wird durch eine Strahlungsbilanz
bestimmt, wobei der "Strahlungsentzug" kalter Außenflächen durch die
"Strahlungslieferung" des Heizkörpers kompensiert wird. Dadurch ergeben
sich in jedem Raum unterschiedliche
Rücklauftemperaturen aus der
geforderten Übertemperatur und der innerhalb einer Bandbreite
festgelegten
Vorlauftemperatur. Die
Bautiefe des Heizkörpers wird nach der
Raumheizlast festgelegt.
Anforderungszone
Nach der VDI wird nicht der Gesamtraum als Beheizungsziel angesehen wird, sondern nur eine
"Anforderungszone",
in der sich die Personen aufhalten. In diesem Bereich sollen die
Anforderungen, besonders die
Behaglichkeit, erfüllt werden. Es dürfen
also keine
Behaglichkeitsdefizite auftreten. Das bedeutet, dass die
Anordnung und Größe der freien Raumheizflächen so ausgelegt werden
müssen , dass in dieser Zone die gewünschten Anforderungen erfüllt sind.
(Eine "Heizfläche" kann auch eine Fußboden-, Wand- oder
Deckenheizung ,
aber auch ein
Kachelofen sein).
Anforderungsstufen
Bei der
Anforderungsstufe 1
genügt es, dass nur die Normheizlast gedeckt wird. Hier kann also wie
bisher, z. B.
DIN 4701-3, geplant werden. Es werden keine besonderen
Bedingungen für die Heizkörperanordnung, die Abmessungen und die
Wassertemperaturen gestellt.
Bei der
Anforderungsstufe 2
muss zusätzlich ein Teil der
Behaglichkeitsdefizite beseitigt werden.
In diesem Fall das Strahlungsdefizit z. B. einer " kalten"
Fensterfläche. Die Raumheizfläche sorgt dafür, dass die Halbraumstrahlungstemperatur in Richtung der „kalten“ Umfassungsfläche
sich nicht von der Auslegungs-Innentemperatur unterscheidet.Da hier nur
die
Wassertemperatur zur Verfügung steht, die aber niedriger ist als in
die Stufe 1 ist, lässt sich eine Aufheizreserve herstellen. Hierzu kann zu Aufheizzwecken aus dem Absenk-Heizbetrieb heraus die
Vorlauftemperatur und/oder der
Wasserstrom angehoben werden.
Bei der
Anforderungsstufe 3
werden alle Funktionen gefordert, die eine vollständige Beseitigung der
Behaglichkeitsdefizite in der Anforderungszone sicherstellen.
Damit eine richtige Planung durchgeführt werden kann, wird nach der VDI 6030 ein
Pflichtenheft eingeführt.
Denn nur durch das
Pflichtenheft können Planungsvarianten (
Angebote)
verglichen werden. Außerdem lassen sich nach der Errichtung der
Heizungsanlage die Vollständigkeit und die Erfüllung der Funktionen
überprüfen. Das
Pflichtenheft ist auch ein Bestandteil des bei den
Architekten üblichen
Raumbuches.