Neben Serielles und modulares Bauen mit hoch standardisierten, industriell vorgefertigten Modulen wird das Bauen mit dem "Gebäudetyp E" kostengünstiger.
Beim Bauen sind die sogenannten "Anerkannte Regeln der Technik" (aRdT) vertragsrechtlich relevant. Damit sind alle Regeln gemeint, die unter Branchenfachleuten als technisch geeignet, angemessen und notwendig erachtet werden, um gut und fehlerfrei zu bauen, und die sich in der Praxis bewährt haben. Aber immer neue Anforderungen an Gebäude bei Komfort, Energieeffizienz, Schallschutz, Brandschutz und vielem mehr, die weit über die für die Sicherheit wirklich notwendigen Standards hinaus gehen, machen das Bauen immer teurer und langsamer.
Teilweise widersprechen sich die Inhalte, die in den aRdT festgelegt sind.
Das Hauptproblem sind die Verwerfungen bei den Lieferketten, explodierende Materialpreise und hohe Zinsen, die die Bauaktivitäten nahezu gelähmt haben, weil die Bezahlbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die Frage, die alle umtreibt, ist, wie wieder bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Dabei richtet sich der Blick auf den erstickenden Regelungsdickicht und die Maximalansprüche ans Bauen. Es sind die rund 4.000 Normen im Bauwesen, von denen nur rund 400 gesetzlich als Mindestanforderung vorgeben, an die man sich tatsächlich halten muss. Bei allen anderen Normen ist die Anwendung eigentlich freiwillig.
Auf die Spitze treibt es die Rechtsprechung mit dem sogenannte "Mangel ohne Schaden". Das bedeutet, dass ein Bauherr klagt, weil eine eigentlich freiwillige Norm im Zuge einer Baumaßnahme durch den Bauunternehmer nicht berücksichtig wurde. Wenn das Gericht feststellt, dass es sich bei dieser Norm um eine aRdT handelt, fällt die Entscheidung in den meisten Fällen zugunsten des Klägers. Und das, obwohl am Gebäude kein Schaden entstanden ist. In der Folge kommt es durch diese Rechtsauffassung zu Regressansprüchen. Um die zu vermeiden, werden immer alle Normen, Richtlinien und Herstellerangaben, die eine aRdT sein könnten, eingehalten. Dieser Aufwand wird in der Kalkulation berücksichtigt und ist eine Ursache der Kostenspirale im letzten Jahrzehnt.
(Die Schuld wird den High-End-Standards gegeben, weil es sonst keine Förderung gibt)
Das Vertragsrecht wird auf Bundesebene geregelt, aber das Bauordnungsrecht in den 16 Bundesländern.
Um das zu vereinheitlichen, ist es wichtig, dass die Landesbauministerkonferenz sich auf gemeinsame Standards festlegt. Die Länder Bayern und Niedersachsen gehen bei der Reform ihrer Bauordnung voran und zeigen, was machbar ist.
Mit dem "Gebäudetyp E" können die Vertragspartner künftig beim Bauen von kostenintensiven Standards rechtssicher abweichen und zugleich die hohen Sicherheitsstandards beim Bauen einhalten. Die Bundesregierung wird noch in dieser Legislaturperiode die erforderlichen Änderungen im BGB und Baugesetzbuch auf den Weg bringen.
Aber das ist ein Mosaikstein der notwendigen Maßnahmen, um das kostengünstigere Bauen und die Senkung der Mieten auf den Weg zu bringen. Weitere Maßnahmen sind massive Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, eine Zinsverbilligung für öffentliche und private Bauherren, Abschreibungserleichterungen für Investoren. Diese wurden in der Geschichte der Bundesrepublik schon mehrfach erfolgreich eingesetzt.
Vorteile des Gebäudetyp E
• Mit dem Gebäudetyp E wird das Planen und Bauen einfacher, günstiger und schneller.
• Auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, kann verzichtet werden, ohne dass dies Qualität und Sicherheit der Gebäude beeinträchtigt.
• Der Gebäudetyp E kann bei Neubauvorhaben und im Bestand genutzt werden.
• Die zielgerichtete und nutzerorientierte Anwendung von Baunormen führt zu einem effizienteren Einsatz von Materialien, geringeren Planungs- und Baukosten.
Außerdem wird sich der Bund in Verbindung mit den Bundesländern (Bauministerkonferenz) das Baugesetzbuch (BauGB) einer umfassenden Novellierung unterziehen. Damit sollen weitere Beschleunigungsmaßnahmen im Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht umgesetzt werden.
• Das gesamte Aufstellungsverfahren bis zur Planerstellung und Festsetzung soll digitalisiert werden.
• Digitale Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen in den Fachgesetzen als Regelverfahren im Sinne einer Umkehr des Regel-Ausnahme-Prinzips etabliert wertden.
• Schriftformerfordernisse sollen aus den für die Planungs- und Genehmigungsverfahren relevanten Regelwerken soweit möglich gestrichen oder wo angezeigt durch geeignete digitale Tools ersetzt werden.
• Der digitale Bauantrag soll bis spätestens Mitte 2024 umgesetzt werden.
• Zudem soll eine vereinfachte digitale Verfügbarkeit von Umwelt- und Artenschutzdaten. Und so möchte der der Bund in einem ersten Schritt 2023 ein digitales Portal für Umweltdaten einrichten, das in der Folge durch eine auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierende Wissensplattform mit planungsrelevanten Umweltdaten ergänzt wird. Der Bund entwickelt Konzepte zur Schaffung eines bundesweiten Umweltdatenkatasters und einer bundesweiten Gutachtendatenbank.
Und jetzt kommen die Bedenkenanmelder bzw. Bedenkenträger.
Es war ja nichts anders zu erwarten > Der Gebäudetyp E ist tot >((
Da haben die Bedenkenträger (Bau-Lobbyverbände und Bau-Sachverständige) eine "gute" Arbeit geleistet. Mehrere BGH-Richter kamen zu der Meinung, dass der Gesetzesplan zum einfachen Bauen "Gebäude E", "Zur Herbeiführung seines Ziels nicht geeignet", und das In seltener Klarheit rügen.
Jetzt kann man nur noch hoffen, dass mit dem Seriellen und modularen Bauen, der 3D-Betondruck-Methode, dem automatisierten Hausbau und Selbstbauhäusern das Bauen schneller und kostengünstiger umsetzen kann.
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Und noch einmal neu.
Die Bundesregierung will das Bauen vereinfachen und so für mehr Wohnraum sorgen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) haben ein Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E vorgelegt, das eigentlich schon vorliegt.
Der Gebäudetyp E wurde schon von der Vorgänger-Regierung geplant und ausgearbeitet, deswegen hätte man sich eine schnellere Umsetzung durch die neue Regierung denken und wünschen können. Hoffentlich wird das Gesetz nicht nur angekündigt, sondern auch umgesetzt.
Neben den Bundesländern Bayern und Niedersachsen hat jetzt auch die Hansestadt Hamburg das Konzept "Hamburg-Standard" vorgestellt. Mit dem sollen ähnliche Ziele wie der Gebäudetyp E verfolgt werden. Die Initiative zur Vereinfachung und Kostensenkung im Bauwesen soll die rechtliche Herausforderungen berücksichtigen. Diese wurden vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz nicht eingehalten, denn von baurechtlichen Standards abzuweichen, ohne dabei die Schutzziele zu gefährden, wurden nicht erreicht. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit geltendem Baurecht und verfassungsrechtlichen Prinzipien. Die Abweichung von bestehenden Normen, die den Kern des Gebäudetyps E ausmacht, schafft rechtliche Unsicherheiten.
Das Konzept "Hamburg-Standard" soll bezahlbaren Wohnraum schaffen. Das Ziel ist klar – Bauen muss günstiger werden, ohne dabei die Qualität aus den Augen zu verlieren.
Durch bedarfsgerechtere Standards, effizientere Planungs- und Managementprozesse sowie schnellere Genehmigungen können im Wohnungsneubau bis zu 2.000 Euro brutto pro Quadratmeter/Wohnfläche eingespart werden. Das zeigen die jetzt veröffentlichten Ergebnisse der Hamburger "Initiative kostenreduziertes Bauen". Sie sollen eine neue Baukultur ermöglichen, mit der auch in Zukunft bezahlbarer und attraktiver Wohnraum geschaffen werden kann.
Drei Handlungsfelder
• Kostenreduzierende Baustandards schaffen die technische Grundlage für bedarfsgerechte Anpassungen etablierter Standards in der Baukonstruktion und der Gebäudetechnik. Durch Vereinfachung und den Wegfall von Anforderungen werden deutliche Erleichterungen geschaffen, denn häufig treiben verzichtbare Anforderungen die Kosten nach oben treiben. Ihre Umsetzung ist nicht selten technisch aufwändig und führen zu hohen Betriebskosten und mehr Flächenbedarf. Beispiele sind der Verzicht auf Trittschalldämmung auf vorgelagerten Balkonen oder eine Normtemperaturanpassung, um überdimensionierte Heizungen zu vermeiden – das senkt Baukosten und langfristige Betriebskosten. Für die konkrete Anwendung wurden Arbeitshilfen entwickelt, die sich an alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette richten. Eine praxisorientierte Handreichung hilft, die identifizierten Vereinfachungen gezielt zu verstehen und effektiv in Neubauprojekten umzusetzen. Einen rechtssicheren Rahmen und Transparenz für Nutzende schaffen Mustervertragsklauseln auf Grundlage geltenden Rechts. Der positive Einfluss auf die Reduzierung der Baukosten wurde durch eine Analyse der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. (ARGE) bestätigt.
• Optimierte Prozesse und Planung zeigen Möglichkeiten auf, den Planungs- und Bauprozess auf privater Seite effizienter zu gestalten und macht Optimierungsvorschläge für Bauherren, Planende, ausführende Unternehmen und weitere am Bau Beteiligte. Die Analyse realer Bauvorhaben hat typische Kostenfallen sichtbar gemacht und liefert eine Grundlage, um Optimierungspotenziale zu identifizieren und die zeitlichen, organisatorischen und baulichen Ursachen für Mehrkosten von Beginn an in den Blick zu nehmen. Hieraus wurde ein Konzept entwickelt, das beispielsweise durch frühzeitige Projektpartnerschaften sowie die konsequente Vorbereitung der so genannten Phase 0 in Bauprojekten Bauzeiten effektiv verkürzt, unnötige Planungsschleifen verhindert, die Zahl der Mängel und die Kosten aus Projektverzögerungen deutlich senkt. Gleichzeitig wird die Qualität der Planung von Anfang an erhöht und die Anzahl der Mängel reduziert.
• Schnellere Verfahren sollen die Genehmigungs- und Planungsverfahren von Neu- und Umbauvorhaben durch die öffentliche Hand effizienter machen. Der direkte und transparente Informationsfluss von der Projektentwicklung bis zur Baugenehmigung sowie eine übergreifende Koordination aller Beteiligten sparen Zeit und Kosten. Die Verfahrenskoordination ist dabei zentral, um eine ergebnisorientierte Abstimmung zwischen den Akteursgruppen – Immobilienwirtschaft, Planende, Behörden – zu gewährleisten. So sorgen einheitliche Planungsstandards zusammen mit einem digitalen Werkzeug zur Darstellung der Kostenwirkung von planerischen Varianten für eine effiziente und kostenbewusste Abstimmung mit der Verwaltung, die dann verlässlichere Leitplanken für das anschließende Genehmigungsverfahren vorgibt. Die Etablierung einer „Projektuhr“ soll dazu dienen, den Zeit- und Kostenstatus eines Projektes sichtbar und bewusst zu machen.
quelle: hamburg.de GmbH