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OldBo
27.01.2026
Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) bzw. EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten und gibt den Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu übertragen. Spätestens bis zum 28. Mai 2026 muss Deutschland die Vorgaben in geltende Gesetze wie das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) bzw. Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) oder das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) integrieren.
Neue Energieeffizienzklassen im Energieausweis und Energielabel
 Neue Energieeffizienzklassen im Energieausweis und Energielabel
Quelle: Bosy

Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) bzw. EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten und gibt den Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu übertragen. Spätestens bis zum 28. Mai 2026 muss Deutschland die Vorgaben in geltende Gesetze wie das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) bzw. Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) oder das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) integrieren. Die Frist betrifft sowohl den Neubau als auch Bestandsgebäude und setzt striktere Anforderungen an die Energieeffizienz und Klimaneutralität von Immobilien.

Die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie umfasst weitreichende Verschärfungen für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Gebäudesektor.

Maßnahmen sind
Nullemissionsgebäude als neuer Neubau-Standard
Striktere Anforderungen an Energieausweise (neue Ausweise)
Energieeffizienz-Standards für Bestandsgebäude
Fokus auf Innenraumqualität und Nutzerkomfort
Pflicht zur Installation von Solaranlagen
Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Das EPBD stellt neue Anforderungen an Nichtwohngebäude und Wohngebäude, die zu einer Beschleunigung der schrittweisen Renovierung des gesamten Gebäudebestandes führen sollen.
Nichtwohngebäude: Mindestvorgaben bei der Gesamtenergieeffizienz (MEPS), damit festgelegte Schwellenwerte nicht überschritten werden.
Wohngebäude: Schrittweise Reduktion des Primärenergieverbrauchs, die zu mehr als der Hälfte im Bestand der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz erreicht werden muss.

EPBD im Überblick

Energetische Anforderungen

Neubauten

Ab 2030 sollen alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein, neue öffentliche Gebäude bereits ab 2027. Das bedeutet, dass die Gebäude wenig Energie verbrauchen, so weit wie möglich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, vor Ort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen ausstoßen und ihr Treibhauspotenzial auf der Grundlage ihrer Emissionen über den gesamten Lebenszyklus in ihrem Energieausweis angeben müssen. Neubauten sollen für Solarinstallation optimiert werden, um auch eine Nachrüstung zu ermöglichen.

Bestandsbauten

Die schlechtesten 15 % des Gebäudebestands in der EU sollen bis 2030 von der Energieeffizienzklasse G auf mindestens F verbessert werden, wobei öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude bis 2027 eine Vorreiterrolle bei der Erreichung der Energieeffizienzklasse F spielen und bis spätestens 2030 auf mindestens E saniert und verbessert werden sollen. Wohngebäude sollen bis 2030 von G auf mindestens F und bis 2033 auf mindestens E saniert werden. Zudem sollen Bestandsbauten nachträglich mit Solarinstallationen ausgestattet werden.

Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen

Fossil betriebene Heizungssysteme

Für finanzielle Anreize zur Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden wird eine Auslaufklausel eingeführt. Ab 2027 sollen keine finanziellen Anreize mehr für den Einbau fossiler Heizkessel gewährt werden. Darüber hinaus erhalten die Mitgliedstaaten die rechtliche Möglichkeit, die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu verbieten.

Infrastruktur für nachhaltige Mobilität

Ausbau in Gebäuden

Die Vorverkabelung wird zum Standard für alle neuen Gebäude und Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, und die Installation von Ladestationen in neuen und renovierten Bürogebäuden wird besonders gefördert. Ladestationen müssen intelligentes Laden ermöglichen, und die Mitgliedstaaten müssen Hindernisse für die Installation von Ladestationen in Wohngebäuden beseitigen und ein „Recht auf Laden“ gewährleisten.

Information und Beratung

Informationen über Gesamtenergieeffizienz und Nachhaltigkeit

EU-weite Harmonisierung der Skala der Effizienzklassen: Die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz sollen übersichtlicher und aussagekräftiger werden. Bis 2025 müssen alle Ausweise auf einer harmonisierten Skala von A bis G basieren.

Ausweitung der Vorlagepflicht für Energieausweise: Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises wird auf Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, auf Gebäude, für die ein Mietvertrag verlängert wird, und auf alle öffentlichen Gebäude ausgeweitet. Gebäude oder Gebäudeteile, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, müssen über einen Energieausweis verfügen, und die Energieeffizienzklasse und der Indikator müssen in allen Anzeigen angegeben werden.

EU-weite Einführung eines Renovierungspasses: Ein „Renovierungspass“ für Gebäude soll den Verbrauchern Zugang zu Informationen und geringere Kosten bieten, um die Planung und schrittweise Renovierung in Richtung Emissionsfreiheit zu erleichtern.

Gewährleistung des Zugangs zu Daten über gebäudetechnische Systeme: Der „Smart Readiness Indicator“ (SRI) für große Nichtwohngebäude wird ab 2026 gestärkt. Um die Entwicklung neuer gebäudebezogener Dienstleistungen zu erleichtern, stellt ein neuer Artikel zu Gebäudedaten sicher, dass Gebäudeeigentümer, -mieter und -verwalter oder Dritte Zugang zu den Daten der Gebäudesysteme haben. Neue Regeln für die Dateninteroperabilität und den Datenzugang werden von der Kommission in einem Durchführungsrechtsakt festgelegt.

Quelle: Susanne, CUBOS Service GmbH
Quellen
CUBOS Service GmbH, Öko-Zentrum NRW GmbH, Deutsche Energie-Agentur
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