Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) bzw. EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten und gibt den Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu übertragen. Spätestens bis zum 28. Mai 2026 muss Deutschland die Vorgaben in geltende Gesetze wie das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) bzw. Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) oder das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) integrieren. Die Frist betrifft sowohl den Neubau als auch Bestandsgebäude und setzt striktere Anforderungen an die Energieeffizienz und Klimaneutralität von Immobilien.
Die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie umfasst weitreichende Verschärfungen für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Gebäudesektor.
Maßnahmen sind
• Nullemissionsgebäude als neuer Neubau-Standard
• Striktere Anforderungen an Energieausweise (neue Ausweise)
• Energieeffizienz-Standards für Bestandsgebäude
• Fokus auf Innenraumqualität und Nutzerkomfort
• Pflicht zur Installation von Solaranlagen
• Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
Das EPBD stellt neue Anforderungen an Nichtwohngebäude und Wohngebäude, die zu einer Beschleunigung der schrittweisen Renovierung des gesamten Gebäudebestandes führen sollen.
• Nichtwohngebäude: Mindestvorgaben bei der Gesamtenergieeffizienz (MEPS), damit festgelegte Schwellenwerte nicht überschritten werden.
• Wohngebäude: Schrittweise Reduktion des Primärenergieverbrauchs, die zu mehr als der Hälfte im Bestand der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz erreicht werden muss.